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   BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23   

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https://dejure.org/2024,6130
BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23 (https://dejure.org/2024,6130)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2024 - 2 StR 428/23 (https://dejure.org/2024,6130)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 2 StR 428/23 (https://dejure.org/2024,6130)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, soll ein Angeklagter, dessen Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184 mwN; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 19. April 2023 - 3 StR 68/23, NStZ-RR 2023, 306).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    In den Fällen des bandenmäßig begangenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass außer dem Angeklagten auch seine "Jungs", die für ihn die Betäubungsmittel veräußerten, zuvor die Erlöse aus dem Verkauf aus einer rechtswidrigen Tat erlangt hatten und deshalb der Angeklagte neben ihnen als Gesamtschuldner haftet (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18, juris Rn. 11 f. mwN).
  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 354/23

    Berechnung und Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs i.R.d. Neubestimmung nach

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Insoweit stellt sich § 55 Abs. 2 StGB als andere gesetzliche Bestimmung im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB dar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23, juris Rn. 3 mwN zur Berechnung des Vorwegvollzuges für "Altfälle").
  • BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Dass sie auch für die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Anlasstaten die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht hat, ändert nichts an dem Umstand, dass es sich bei der Entscheidung nicht um eine erneute Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt, sondern allein um die Aufrechterhaltung einer bereits rechtskräftig angeordneten Maßregel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307 ff.; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17

    Reihenfolge der Vollstreckung bei gleichzeitiger Anordnung von Strafe und

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, soll ein Angeklagter, dessen Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184 mwN; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 19. April 2023 - 3 StR 68/23, NStZ-RR 2023, 306).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Dass sie auch für die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Anlasstaten die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht hat, ändert nichts an dem Umstand, dass es sich bei der Entscheidung nicht um eine erneute Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt, sondern allein um die Aufrechterhaltung einer bereits rechtskräftig angeordneten Maßregel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307 ff.; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72).
  • BGH, 10.12.1981 - 4 StR 622/81

    Verurteilung wegen Diebstahls - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Dass sie auch für die dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Anlasstaten die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht hat, ändert nichts an dem Umstand, dass es sich bei der Entscheidung nicht um eine erneute Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt, sondern allein um die Aufrechterhaltung einer bereits rechtskräftig angeordneten Maßregel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305, 307 ff.; Beschlüsse vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72).
  • BGH, 19.04.2023 - 3 StR 68/23

    Aufrechterhaltung der angeordneten Maßregel der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, soll ein Angeklagter, dessen Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184 mwN; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 19. April 2023 - 3 StR 68/23, NStZ-RR 2023, 306).
  • BGH, 24.06.2008 - 4 StR 204/08

    Anwendungsbereich von § 67 Abs. 2 S. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
    d) Der Änderungsantrag des Generalbundesanwalts, der sich allein auf den Ausspruch der Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 Abs. 2 StGB bezieht, steht einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO im Beschlusswege nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 4 StR 204/08, juris Rn. 3).
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