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   BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06   

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https://dejure.org/2006,4038
BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06 (https://dejure.org/2006,4038)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2006 - 4 StR 40/06 (https://dejure.org/2006,4038)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2006 - 4 StR 40/06 (https://dejure.org/2006,4038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 3 StPO; § 337 StPO; § 1590 Abs. 1, Abs. 2 BGB
    Verwertungsverbot bei im Einzelfall unzureichender Belehrung über ein bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht (fortdauernde Schwägerschaft; Beruhen mit Blick auf das hypothetische Aussageverhalten des betroffenen Zeugen: Anschluss als Nebenkläger und Antrag, die Revision ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Belehrung des Nebenklägers über das ihm zustehende Zeugnisverweigerungsrecht; Verwertungsverbot einer rechtswidrig erlangten Zeugenaussage, wenn feststeht, dass der nicht ordnungsgemäß belehrte Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon auch ...

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 52 Abs. 1; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 52 Abs. 3; ; StPO § 52 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BGB § 1590 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 3
    Zur Belehrungspflicht bei schwieriger Angehörigenstellung (hier: früherer Stiefsohn)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 647
  • StV 2006, 507
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84

    Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06
    Allerdings wird sich in der Regel der Fälle eine Belehrung nach den Angaben zur Person anbieten, weil sich häufig aus den persönlichen Daten das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts erst ergibt (vgl. BGH StV 1984, 405).

    Die Belehrung muss so klar und sachgemäß sein, dass der Zeuge das Für und Wider seiner Entscheidung abwägen kann (vgl. BGHSt 9, 195, 197; BGH StV 1984, 405).

    Hierfür kann es ausreichen, dass ein Zeuge darauf hingewiesen wird, dass er ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, "falls" er zu den in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen des Angeklagten gehöre (vgl. BGHSt 32, 25, 30 f.; BGH StV 1984, 405).

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06
    Hierfür kann es ausreichen, dass ein Zeuge darauf hingewiesen wird, dass er ein Zeugnisverweigerungsrecht habe, "falls" er zu den in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen des Angeklagten gehöre (vgl. BGHSt 32, 25, 30 f.; BGH StV 1984, 405).

    Dies gilt jedoch nur, wenn der Zeuge eine solche Belehrung für den - wie er weiß - auf ihn zutreffenden Fall erhält, dass er Angehöriger des Angeklagten ist (vgl. BGHSt 32, 25, 31).

  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 27/56
    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06
    Zwar steht die Art und Weise der Belehrung gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO im Ermessen des vernehmenden Richters, beim Kollegialgericht also des Vorsitzenden (vgl. BGHSt 9, 195, 197), wobei es unerheblich ist, ob sie vor oder nach der Vernehmung des Zeugen zur Person vorgenommen wird.

    Die Belehrung muss so klar und sachgemäß sein, dass der Zeuge das Für und Wider seiner Entscheidung abwägen kann (vgl. BGHSt 9, 195, 197; BGH StV 1984, 405).

  • BGH, 19.07.2000 - 5 StR 274/00

    Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger; Beweiskraft des

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06
    Dass der Nebenkläger die Verwerfung der Revision des Angeklagten beantragt hat, muss dabei außer Betracht bleiben, weil die Frage, ob ein Urteil auf einer rechtsfehlerhaften Nichtbelehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht beruht, grundsätzlich nur aufgrund der Urteilsgründe und des bis zur Urteilsverkündung entstandenen Akteninhalts beantwortet werden kann (vgl. BGH StV 2002, 3; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).
  • BGH, 01.03.2004 - 5 StR 53/04

    Belehrungspflicht bei Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot; Entfallen des

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06
    Zwar ist anerkannt, dass das Verwertungsverbot entfällt, wenn feststeht, dass der Zeuge sein Weigerungsrecht gekannt hat und davon auch bei einer ordnungsgemäßen Belehrung keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 212 m.N.).
  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 33/05

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und einer

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 33/05 - auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurück.
  • BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06
    Dass der Nebenkläger die Verwerfung der Revision des Angeklagten beantragt hat, muss dabei außer Betracht bleiben, weil die Frage, ob ein Urteil auf einer rechtsfehlerhaften Nichtbelehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht beruht, grundsätzlich nur aufgrund der Urteilsgründe und des bis zur Urteilsverkündung entstandenen Akteninhalts beantwortet werden kann (vgl. BGH StV 2002, 3; BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Stieftochter

    Auszug aus BGH, 03.05.2006 - 4 StR 40/06
    c) Auf diesem zur Unverwertbarkeit der Zeugenaussage des Nebenklägers führenden Verstoß (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 2 m.N.) kann die maßgeblich auf diese Aussage gestützte Verurteilung des Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in vier Fällen beruhen.
  • BGH, 26.01.2010 - 3 StR 442/09

    Brandstiftung (Inbrandsetzen eines Gebäudes, das der Wohnung von Menschen dient;

    An der Unverwertbarkeit ändert schließlich auch der Umstand nichts, dass sich die Zeugin selbst als 'mit den Angeklagten nicht verwandt oder verschwägert' bezeichnet hat, denn es kommt auf die objektive Sachlage an und die Zeugin hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass sie als Stieftochter eines Angeklagten mit diesem 'verschwägert' im Sinne des § 52 StPO ist (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2006, 4 StR 40/06 = NStZ 06, 647).
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung:

    Ein Fall, in dem ausgeschlossen werden kann, dass sich der Verstoß gegen die Belehrungspflicht auf das Aussageverhalten des Zeugen ausgewirkt hat, weil nach Aktenlage sicher feststeht, dass der Zeuge auch nach Belehrung ausgesagt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 ? 5 StR 291/19; vom 12. Januar 2011 ? 1 StR 672/10; vom 3. Mai 2006 ? 4 StR 40/06, NStZ 2006, 647, 648; Urteil vom 15. November 1994 ? 1 StR 461/94, BGHSt 40, 336, 339), liegt nicht vor, zumal sich den Verfahrensakten schon nicht entnehmen lässt, dass die Zeugin vor ihren beiden polizeilichen Vernehmungen am 17. Januar und 4. Februar 2020 jeweils ordnungsgemäß belehrt wurde.
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