Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 333Zulässigkeit
§ 334(weggefallen)
§ 335Sprungrevision
§ 336Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen
§ 337Revisionsgründe
§ 338Absolute Revisionsgründe
§ 339Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten
§ 340Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten
§ 341Form und Frist
§ 342Revision und Wiedereinsetzungs-
antrag § 343Hemmung der Rechtskraft § 344Revisionsbegründung § 345Revisionsbegründungs-
frist § 346Verspätete oder formwidrige Einlegung § 347Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht § 348Unzuständigkeit des Gerichts § 349Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss § 350Revisions-
hauptverhandlung § 351Gang der Revisions-
hauptverhandlung § 352Umfang der Urteilsprüfung § 353Aufhebung des Urteils und der Feststellungen § 354Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung § 354aEntscheidung bei Gesetzesänderung § 355Verweisung an das zuständige Gericht § 356Urteilsverkündung § 356aVerletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisions-
entscheidung § 357Revisionserstreckung auf Mitverurteilte § 358Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
Neu Gesamtansicht
antrag § 343Hemmung der Rechtskraft § 344Revisionsbegründung § 345Revisionsbegründungs-
frist § 346Verspätete oder formwidrige Einlegung § 347Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht § 348Unzuständigkeit des Gerichts § 349Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss § 350Revisions-
hauptverhandlung § 351Gang der Revisions-
hauptverhandlung § 352Umfang der Urteilsprüfung § 353Aufhebung des Urteils und der Feststellungen § 354Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung § 354aEntscheidung bei Gesetzesänderung § 355Verweisung an das zuständige Gericht § 356Urteilsverkündung § 356aVerletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisions-
entscheidung § 357Revisionserstreckung auf Mitverurteilte § 358Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
Rechtsprechung zu § 337 StPO
3.885 Entscheidungen zu § 337 StPO in unserer Datenbank:
- BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
(Keine) Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des ...
- OLG Frankfurt, 26.08.2022 - 1 Ws 21/22
- OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22
- BGH, 25.03.2024 - 2 StR 235/23
- BGH, 12.03.2024 - 5 StR 628/23
- BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24
Erfolgreiche Revision wegen des Nichtberuhens der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft ...
- BGH, 18.01.2024 - 4 StR 253/23
Schudspruch wegen Mordes aus Heimtücke; Fehlender tragfähiger Beleg des für das ...
- BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23
Schuldspruch wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit ...
- BGH, 09.01.2024 - 3 StR 280/23
Antrag des Angeklagten auf Vorführung zur Revisionshauptverhandlung
- BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche ...
§ 337 StPO in Nachschlagewerken
- § 337 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Revision (Recht)
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 337 StPO:
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Einspruch und gerichtliches Verfahren
- III. Rechtsmittel
- § 79 III 1 (Rechtsbeschwerde) (zu §§ 337 ff)