Rechtsprechung
BGH, 05.12.2023 - VI ZR 34/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
§ 412 Abs. 2 ZPO, § 512, § 406 Abs. 5 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 406 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 1, § 42 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Anordnung der Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen bei erfolgreicher Ablehnung eines Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens; Schadenersatzbegehren nach ärztlicher Behandlung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 412 Abs. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 412 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachverständigenablehnung erfolgreich: Gutachten (un-)verwertbar?
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachverständigenablehnung - und die erforderliche neue Begutachtung
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Zur Verwertbarkeit eines Gutachtens nach erfolgreicher Ablehnung eines Sachverständigen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständigenablehnung erfolgreich: Gutachten (un-)verwertbar? (IBR 2024, 262)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 29.07.2021 - 1 O 363/18
- OLG Koblenz, 29.12.2021 - 5 U 1484/21
- BGH, 05.12.2023 - VI ZR 34/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 334
- MDR 2024, 323
- MDR 2024, 421
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06
Verwertung des Gutachtens eines später erfolgreich abgelehnten Sachverständigen
Auszug aus BGH, 05.12.2023 - VI ZR 34/22
Die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seines Gutachtens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und gleichzeitig kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt gewesen ist (Anschluss BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - VII ZB 18/06, NJW-RR 2007, 1293).b) Zwar steht die erfolgreiche Ablehnung des Sachverständigen der Verwertbarkeit seines Gutachtens jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und gleichzeitig kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - VII ZB 18/06, NJW-RR 2007, 1293 Rn. 12;… Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rn. 8;… Siebert in Saenger, ZPO, 10. Aufl., § 406 Rn. 16;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 406 Rn. 15).
Welche Folgen die erfolgreiche Ablehnung insbesondere im Hinblick auf die bisherige Mitwirkung des abgelehnten Sachverständigen hat, ist vom Gericht im Rahmen seiner Entscheidung, welche Beweise noch zu erheben sind, zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - VII ZB 18/06, NJW-RR 2007, 1293 Rn. 11).