Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5443
BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23 (https://dejure.org/2024,5443)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2024 - 3 StR 457/23 (https://dejure.org/2024,5443)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 3 StR 457/23 (https://dejure.org/2024,5443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,5443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23
    Dass er selbst aufgrund der Leistungen von eigenen Verbindlichkeiten frei wurde, führt bei ihm zu einem Vermögensvorteil, der allerdings nicht gegenständlich fassbar und somit kein Tatobjekt ist (vgl. zu ersparten Aufwendungen BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 157 mwN; BT-Drucks. 19/24180 S. 17 f.).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20

    Geldwäsche (taugliches Tatobjekt: Surrogat, Kette von Verwertungshandlungen,

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23
    Dazu gehören auch solche Gegenstände, die erst durch eine Verwertung des vom Vortäter ursprünglich Erlangten als Surrogat erworben werden und daher nur mittelbar aus der Vortat stammen (s. insgesamt BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, NJW 2022, 1028 Rn. 56, 59 mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - 3 StR 354/23

    Erweiterte Einziehung - und die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23
    Zwar stellen Überweisungseingänge auf Bankkonten prinzipiell Gegenstände dar, die Grundlage für eine Werteinziehung sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 3 StR 354/23 Rn. 16).
  • BGH, 22.09.2022 - 3 StR 175/22

    Erweiterung Einziehung von Taterträgen (Feststellungen zur anderen rechtswidrigen

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23
    Auf die - im Übrigen verworfene - Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil mit Beschluss vom 22. September 2022 (3 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 8) in den Aussprüchen über die Einziehung des Wertes von Taterträgen sowie die erweiterte Einziehung auf und hielt die zugehörigen Feststellungen aufrecht.
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23
    a) Nach der zur Tatzeit geltenden und hier gemäß § 2 Abs. 3 StGB maßgeblichen (s. BGH, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, juris Rn. 85 mwN) Rechtslage kann der Gegenstand, auf den sich die Tat bezieht, lediglich als Tatobjekt eingezogen werden.
  • BGH, 03.05.2023 - 3 StR 81/23

    Geldwäsche (Einziehung des Wertes von Geldwäscheobjekten)

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23
    Eine Einziehung des Wertes von Tatobjekten setzt nach § 74c Abs. 1 StGB voraus, dass der ursprünglich einziehungsbetroffene Gegenstand dem Täter zur Zeit der Tat gehörte oder zustand (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 5 mwN) und dieser die Einziehung durch eine andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründende Handlung vereitelte (s. BGH, Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21, ZInsO 2022, 2261 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 3 StR 457/23
    Eine Einziehung des Wertes von Tatobjekten setzt nach § 74c Abs. 1 StGB voraus, dass der ursprünglich einziehungsbetroffene Gegenstand dem Täter zur Zeit der Tat gehörte oder zustand (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23, wistra 2023, 378 Rn. 5 mwN) und dieser die Einziehung durch eine andere als die im konkreten Fall die Einziehung begründende Handlung vereitelte (s. BGH, Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 1/21, ZInsO 2022, 2261 Rn. 31 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht