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   BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22   

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https://dejure.org/2024,5718
BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22 (https://dejure.org/2024,5718)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2024 - 4 StR 487/22 (https://dejure.org/2024,5718)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 4 StR 487/22 (https://dejure.org/2024,5718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 249 Abs. 1, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 249 Abs. 1 StGB, § 252 StGB, § 64 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes; Kompensation einer während des Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof eingetretenen Verfahrensverzögerung von einem halben Jahr

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 146
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.04.2019 - 1 StR 37/19

    Raub (Zueignungsabsicht)

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Ein bedingter Vorsatz - wie hier festgestellt - genügt insoweit nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 37/19 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 384/90

    Schwere räuberische Erpressung bzw. Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Mit der Zurechnung der Gewaltausübung des Zeugen C.       und der eigenhändigen Wegnahme des Bargeldes in Zueignungsabsicht erfüllte der Angeklagte damit - tateinheitlich neben dem Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) - im Ergebnis auch den Tatbestand des Raubes (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1990 - 4 StR 384/90, StV 1991, 349 [zu einem Fall des § 252 StGB]).
  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23

    Revision gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht belegter

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Dabei erscheint es nicht fernliegend, dass die Tatbegehung - wie vom Gesetzgeber nunmehr gefordert - "überwiegend" auf den möglicherweise gegebenen Hang zurückzuführen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. November 2023 - 6 StR 316/23 Rn. 8; Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23 Rn. 3; BT-Drucks. 20/5913 S. 69).
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 316/23

    Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Dabei erscheint es nicht fernliegend, dass die Tatbegehung - wie vom Gesetzgeber nunmehr gefordert - "überwiegend" auf den möglicherweise gegebenen Hang zurückzuführen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. November 2023 - 6 StR 316/23 Rn. 8; Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23 Rn. 3; BT-Drucks. 20/5913 S. 69).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 327/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Auch erscheint es nach den bisher getroffenen Feststellungen nicht ausgeschlossen, dass es bei ihm deshalb zu schwerwiegenden und dauernden störungsbedingten Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung, der Gesundheit, der Arbeitsfähigkeit oder der Leistungsfähigkeit gekommen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. November 2023 - 6 StR 327/23, NStZ-RR 2024, 50 mwN).
  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revision wegen des Ausspruchs über die Anordnung der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Zwar stellt der neu gefasste § 64 StGB nunmehr strengere Anforderungen an die Annahme sowohl eines Hangs, als auch eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen diesem und einer Anlasstat sowie an die Erfolgsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - 4 StR 136/23 Rn. 14).
  • BGH, 20.11.2023 - 5 StR 407/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Hiervon wäre auszugehen, wenn der festzustellende Hang für die Anlasstat mehr als andere Umstände ausschlaggebend war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - 5 StR 412/23, Rn. 3; Beschluss vom 20. November 2023 - 5 StR 407/23, Rn. 3).
  • BGH, 04.12.2023 - 5 StR 412/23

    Aufhebung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Hiervon wäre auszugehen, wenn der festzustellende Hang für die Anlasstat mehr als andere Umstände ausschlaggebend war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - 5 StR 412/23, Rn. 3; Beschluss vom 20. November 2023 - 5 StR 407/23, Rn. 3).
  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 135/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr künftiger

    Auszug aus BGH, 14.02.2024 - 4 StR 487/22
    Der Umstand, dass allein der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht dem nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 3 StR 135/21 Rn. 5).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 248/22

    Beweiswürdigung im Hinblick auf die Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

    Eine den Anforderungen des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO genügende Beweiswürdigung setzt voraus, dass die für die Überzeugung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte klar und bestimmt im Rahmen einer strukturierten, verstandesgemäß einsichtigen und auf das Wesentliche konzentrierten Darstellung nachvollziehbar niedergelegt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258; Beschluss vom 11. April 2023 - 4 StR 487/22).
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