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   BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18   

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https://dejure.org/2019,4351
BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18 (https://dejure.org/2019,4351)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2019 - 4 StR 580/18 (https://dejure.org/2019,4351)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 4 StR 580/18 (https://dejure.org/2019,4351)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verneinung der Voraussetzungen des minder schweren Falls des Totschlags gemäß § 213 1. Alt. StGB; Vorwerfbare Veranlassung eines tatauslösenden Messerangriffs des Tatopfers

  • Wolters Kluwer

    Verneinung der Voraussetzungen des minder schweren Falls des Totschlags gemäß § 213 1. Alt. StGB; Vorwerfbare Veranlassung eines tatauslösenden Messerangriffs des Tatopfers

  • rewis.io

    Minder schwerer Fall des Totschlags: Provokation der vom Opfer zugefügten tatauslösenden Misshandlung oder schweren Beleidigung durch den Totschläger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 213 Alt. 1
    Verneinung der Voraussetzungen des minder schweren Falls des Totschlags gemäß § 213 1. Alt. StGB ; Vorwerfbare Veranlassung eines tatauslösenden Messerangriffs des Tatopfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Frage der strafmildernden Provokation bedarf exakter Feststellungen zur Ausgangslage

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 408
  • StV 2020, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 663/16

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Begriff der schweren Beleidigung; Begriff der

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18
    Eigene Schuld des Täters schließt die Annahme einer strafmildernden Provokation nur aus, wenn sie sich gerade auf die ihm vom Opfer zugefügte tatauslösende Misshandlung oder schwere Beleidigung bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 663/16, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidung 8 mwN).
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 221/88

    Körperverletzung - Reizung zum Zorn - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18
    Das Vorverhalten muss dem Täter vorwerfbar und in qualitativer Hinsicht geeignet sein, die darauf fußende Provokation des Opfers als verständliche Reaktion erscheinen zu lassen (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1981 - 3 StR 254/81, NStZ 1981, 479 (Ls); vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR § 213 Alt. 1 Verschulden 1).
  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" -

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18
    Das Vorverhalten muss dem Täter vorwerfbar und in qualitativer Hinsicht geeignet sein, die darauf fußende Provokation des Opfers als verständliche Reaktion erscheinen zu lassen (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1981 - 3 StR 254/81, NStZ 1981, 479 (Ls); vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR § 213 Alt. 1 Verschulden 1).
  • BGH, 26.05.1992 - 1 StR 212/92

    Anforderungen an minder schweren Fall des Totschlags - Voraussetzung zum

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18
    Die Annahme eigener Schuld am Entstehen der tatauslösenden Lage setzt voraus, dass der Täter dem Opfer genügende Veranlassung zur Provokation gegeben hat (BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - 1 StR 212/92, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Verschulden 2).
  • BGH, 26.04.1985 - 2 StR 181/85

    Provokation im Sinne von § 213 StGB - Berücksichtung der in der

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18
    Das Vorverhalten muss dem Täter vorwerfbar und in qualitativer Hinsicht geeignet sein, die darauf fußende Provokation des Opfers als verständliche Reaktion erscheinen zu lassen (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1981 - 3 StR 254/81, NStZ 1981, 479 (Ls); vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR § 213 Alt. 1 Verschulden 1).
  • BGH, 06.12.1984 - 1 StR 696/84

    Minder schwerer Fall des Totschlags - "Feststellbarkeit" einer Misshandlung oder

    Auszug aus BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/18
    Wenn die Frage des Vorliegens der tatsächlichen Voraussetzungen einer Misshandlung ohne eigene Schuld aber nicht geklärt werden kann, wäre zu erwägen gewesen, ob unter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo' eine Provokation durch das Opfer unterstellt werden kann (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 1984 - 1 StR 696/84, StV 1985, 146; MüKo-StGB/Schneider, aaO, § 213 Rn. 43; SSW-StGB/ Momsen, 4. Aufl., § 213 Rn. 8 jeweils mwN).
  • BGH, 30.01.2024 - 4 StR 441/23

    Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags

    Denn es fehlt hier - anders als in der Konstellation, die der Entscheidung des Senats vom 16. Januar 2019 (4 StR 580/18, Rn. 7) zugrunde gelegen hat - an tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass die Geschädigte den Angeklagten bei objektiver Betrachtung schwer im Sinne des § 213 StGB beleidigt haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2023 - 1 StR 488/22 Rn. 8 mwN; vgl. Fischer StGB, 71. Aufl., 2024 § 213 Rn. 5 mwN).
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