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   BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23   

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https://dejure.org/2024,3958
BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23 (https://dejure.org/2024,3958)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2024 - 5 StR 509/23 (https://dejure.org/2024,3958)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - 5 StR 509/23 (https://dejure.org/2024,3958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354a StPO, § 64 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 63 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt im Rahmen der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23
    b) Schon nach der Rechtsprechung zu den nach früherem Recht niedrigeren (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 48, 70) prognostischen Anforderungen für die Erfolgsaussicht war im Fehlen eines Therapiewillens ein gewichtiges gegenläufiges Indiz zu sehen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2022 - 5 StR 274/22; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71).
  • BGH, 05.12.2023 - 5 StR 460/23

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23
    Um von einer Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB ausgehen zu können, war es aber schon nach bisheriger Rechtsprechung geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe eines Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 564/19; vom 5. Dezember 2023 - 5 StR 460/23).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 549/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unterscheidung

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23
    Eine Anordnung schied dann zwar nicht schon grundsätzlich aus, da das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug gerade auch darin bestehen kann, die dafür erforderliche Bereitschaft zu wecken (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17).
  • BGH, 11.10.2022 - 5 StR 274/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlender Therapiewille;

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23
    b) Schon nach der Rechtsprechung zu den nach früherem Recht niedrigeren (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 48, 70) prognostischen Anforderungen für die Erfolgsaussicht war im Fehlen eines Therapiewillens ein gewichtiges gegenläufiges Indiz zu sehen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2022 - 5 StR 274/22; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71).
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

    Auszug aus BGH, 17.01.2024 - 5 StR 509/23
    Um von einer Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB ausgehen zu können, war es aber schon nach bisheriger Rechtsprechung geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe eines Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 564/19; vom 5. Dezember 2023 - 5 StR 460/23).
  • BGH, 26.03.2024 - 4 StR 473/23
    Der Senat hat seiner Entscheidung die am 1. Oktober 2023 in Kraft getretene Neufassung des § 64 StGB zugrunde zu legen (§ 2 Abs. 6 StGB, § 354a StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2024 - 6 StR 577/23 Rn. 6; Beschluss vom 17. Januar 2024 - 5 StR 509/23 Rn. 2; Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 4 StR 221/23 Rn. 6).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 593/23

    Erfordernis des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Substanzkonsum des

    Die Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose sollten durch die Neufassung im Sinne einer hierfür bestehenden "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" angehoben werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2024 - 5 StR 509/23; vom 22. November 2023 - 4 StR 347/23, NStZ-RR 2024, 48 mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 5 StR 575/23

    Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung und Bedrohung; Unterbringung in einer

    Das neue Tatgericht wird zudem die höheren Anforderungen an die Erfolgsaussicht der Maßregel zu berücksichtigen haben, wonach "tatsächliche Anhaltspunkte" diese begründen müssen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - 5 StR 509/23).
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