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   BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64   

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https://dejure.org/1964,554
BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64 (https://dejure.org/1964,554)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1964 - 2 StE 1/64 (https://dejure.org/1964,554)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1964 - 2 StE 1/64 (https://dejure.org/1964,554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit einer Tätigkeit für die KPD - Förderung der KPD vor deren Verbot - Im Untergrund fortbestehende KPD als "Verbindung" i.S.d. § 128 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 280
  • MDR 1964, 688
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Die in der Entscheidung BGHSt 15, 259 vertretene Ansicht, dass insoweit nur ein dem früheren § 90 a Abs. 3 StGB entsprechendes Verfahrenshindernis bestehe, wird aufgegeben.

    Zwar sind die Taten gemäss § 90 a StGB in der Form der Rädelsführerschaft keine fortgesetzten Handlungen im Rechtssinne, sondern "gesetzlich zu rechtlicher Einheit zusammengefasste Verhaltensweisen" (BGHSt 15, 259, 262).

  • RG, 29.05.1923 - I 1161/22

    1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der

    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Dazu hat jedoch schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof den Grundsatz aufgestellt: Nimmt das Urteil in Übereinstimmung mit dem Eröffnungsbeschluss eine fortgesetzte Tat an, so findet keine Freisprechung wegen unbewiesener oder nicht gegen ein Strafgesetz verstossender Einzelhandlungen statt, die der Eröffnungsbeschluss als Teile der fortgesetzten Handlung betrachtet hat (RGSt 39, 146; 57, 302, 303; BGH NJW 1951, 726 Nr. 27; 1952, 432 Nr. 30; JR 1954, 352).

    Da Gegenstand der Urteilsfindung die in der Anklage bezeichnete Tat ist, wie sie sich nach dem Ergebnis der Haupt Verhandlung rechtlich darstellt (§ 264 StPO), muss der Angeklagte von diesen beiden Vorwürfen ausdrücklich freigesprochen werden; andernfalls würde der Eröffnungsbeschluss nicht erschöpft werden (vgl. RGSt 51, 81; 57, 302, 304; BGH NJW 51, 411 Nr. 25 = LM StPO § 260 Nr. 3).

  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Auf Verfassungsbeschwerde in einem anderen Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 296) § 90 a Abs. 3 StGB in vollem Umfang und § 90 a Abs. 1 StGB insoweit für nichtig erklärt, als er das Gründen und Fördern politischer Parteien mit Strafe bedroht (BGBl 1961 I 55).

    Nach der oben angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 12, 296 hat sich der Angeklagte, soweit er durch sein Handeln die KPD vor deren Verbot förderte, nicht nach § 90 a StGB strafbar gemacht.

  • BGH, 30.01.1958 - 1 StE 10/57
    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1958 - 1 StE 10/57 - wird aufgehoben.

    Durch Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1958 - 1 StE 10/57 - ist der Angeklagte wegen Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung in Tateinheit mit Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 sowie mit Geheimbündelei und mit Rädelsführerschaft in einer auf strafbare Handlungen gerichteten Vereinigung - beides in verfassungsfeindlicher Absicht - (§§ 90 a, 128, 129, 94, 73 StGB, §§ 42, 47 BVerfGG) zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Da Gegenstand der Urteilsfindung die in der Anklage bezeichnete Tat ist, wie sie sich nach dem Ergebnis der Haupt Verhandlung rechtlich darstellt (§ 264 StPO), muss der Angeklagte von diesen beiden Vorwürfen ausdrücklich freigesprochen werden; andernfalls würde der Eröffnungsbeschluss nicht erschöpft werden (vgl. RGSt 51, 81; 57, 302, 304; BGH NJW 51, 411 Nr. 25 = LM StPO § 260 Nr. 3).
  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Dass die Schrift nach dem Willen der Hersteller und Verbreiter verfassungsfeindlichen Zielen dienen sollte, genügt nicht (BGHSt 8, 245, 247 und ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Dazu hat jedoch schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof den Grundsatz aufgestellt: Nimmt das Urteil in Übereinstimmung mit dem Eröffnungsbeschluss eine fortgesetzte Tat an, so findet keine Freisprechung wegen unbewiesener oder nicht gegen ein Strafgesetz verstossender Einzelhandlungen statt, die der Eröffnungsbeschluss als Teile der fortgesetzten Handlung betrachtet hat (RGSt 39, 146; 57, 302, 303; BGH NJW 1951, 726 Nr. 27; 1952, 432 Nr. 30; JR 1954, 352).
  • RG, 02.10.1906 - II 456/06

    Hat der Urteilssatz neben der Verurteilung auch auf Freisprechung zu lauten, wenn

    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Dazu hat jedoch schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof den Grundsatz aufgestellt: Nimmt das Urteil in Übereinstimmung mit dem Eröffnungsbeschluss eine fortgesetzte Tat an, so findet keine Freisprechung wegen unbewiesener oder nicht gegen ein Strafgesetz verstossender Einzelhandlungen statt, die der Eröffnungsbeschluss als Teile der fortgesetzten Handlung betrachtet hat (RGSt 39, 146; 57, 302, 303; BGH NJW 1951, 726 Nr. 27; 1952, 432 Nr. 30; JR 1954, 352).
  • RG, 22.05.1917 - V 238/17

    Wie ist die Kostenentscheidung zu treffen, wenn das Hauptverfahren wegen einer

    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Da Gegenstand der Urteilsfindung die in der Anklage bezeichnete Tat ist, wie sie sich nach dem Ergebnis der Haupt Verhandlung rechtlich darstellt (§ 264 StPO), muss der Angeklagte von diesen beiden Vorwürfen ausdrücklich freigesprochen werden; andernfalls würde der Eröffnungsbeschluss nicht erschöpft werden (vgl. RGSt 51, 81; 57, 302, 304; BGH NJW 51, 411 Nr. 25 = LM StPO § 260 Nr. 3).
  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Auszug aus BGH, 17.04.1964 - 2 StE 1/64
    Damit sind die Voraussetzungen des § 94 StGB gegeben (BGHSt 18, 246).
  • BVerfG, 30.10.1963 - 2 BvL 7/61

    Verfassungskonforme Auslegung des § 129 StGB - Politische Parteien

  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

  • BGH, 05.05.1961 - 3 StR 1/61

    Verfassungsmäßigkeit von § 90a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Einbeziehung

  • BGH, 27.01.1960 - 2 StR 604/59

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung über den Umfang einer Wiederaufnahme des

  • RG, 26.09.1902 - 2968/02

    Bedeutung des im § 410 Abs. 2 St.P.O. vorgesehenen Beschlusses.

  • RG, 25.01.1898 - 4638/97

    Darf das Gericht, wenn es nach beschlossener Wiederaufnahme des Verfahrens und

  • BGH, 31.08.2023 - 4 StR 435/22

    Beweiswürdigung zum versuchten schweren sexuellen Missbrauch der eigenen Tochter

    Die richterliche Entscheidungsfreiheit ist insoweit nur durch das Verbot der Schlechterstellung gemäß § 373 Abs. 2 StPO begrenzt (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1964 - 2 StE 1/64, BGHSt 19, 280, 282), wobei sich die Bindungswirkung lediglich auf die frühere Strafhöhe als Obergrenze, nicht jedoch auf die Begründung der Strafzumessung bezieht (MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl., § 358 Rn. 24).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Da Delikte wie die hier abgeurteilten nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen nicht mehr zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, ist ungeachtet der - nur mangels Beschwer möglichen - Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen einer fortgesetzten Handlung unter Aufgabe der Grundsätze von BGHSt 19, 280, 285 für diese Fallgestaltung den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 folgend ein Teilfreispruch geboten, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß - wie hier (320 Fälle) - von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrunde liegen (vgl. dazu auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 260 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 7 StS 1/15

    Strafverfahren gegen Mustafa C. und Sebastian B.: Verurteilung wegen

    Dass einzelne Beteiligungshandlungen - die Geldzuwendungen an den IS im Jahr 2014 - nicht nachzuweisen waren, rechtfertigt ebenso wenig wie der insgesamt kürzere Tatzeitraum einen Teilfreispruch (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. April 1964 - 2 StE 1/64, BGHSt 19, 280, 285).
  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Soweit das Landgericht die übrigen Einzelakte des als fortgesetzte Handlung angeklagten Tatgeschehens für nicht erwiesen ansah, hätte es wegen dieser Taten freisprechen müssen, weil es zutreffend von selbständigen Taten ausgegangen ist (vgl. BGHSt 19, 280, 285).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90

    Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und

    Bei dem Wiederaufnahmegrund des § 79 Abs. 1 BVerfGG können die Beschlüsse über die Zulassung und Begründetheit zusammengefaßt werden (vgl. BGHSt 19, 280, 281), wenn nicht nach § 371 Abs. 2 StPO verfahren wird (vgl. Meyer-Goßner aaO vor § 359 Rdn. 25).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94

    Fortgesetzte Handlung - Sexueller Mißbrauch - Einzelakte - Beschwer des

    Da Delikte wie die hier abgeurteilten nach dem Beschluß des Großen Senates für Strafsachen nicht mehr zu einer fortgesetzten Handlung verbunden werden können, ist ungeachtet der - nur mangels Beschwer möglichen - Aufrechterhaltung des Schuldspruchs wegen einer fortgesetzten Handlung - unter Aufgabe der Grundsätze von BGHSt 19, 280, 285 für diese Fallgestaltung den Grundsätzen von BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 folgend - ein Teilfreispruch geboten, wenn Anklage und Eröffnungsbeschluß wie hier von einer größeren Zahl von Einzelakten ausgegangen sind, als sie dem Urteil zugrunde liegen(Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner § 260 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 2a Ss 145/02

    Über Zulassung und Anordnung der Wiederaufnahme ist jeweils durch Beschluß zu

    Die Entscheidung über die Begründetheit eines Wiederaufnahmegesuchs iSd § 370 StPO dagegen beruht auf einer Prüfung der gemäß § 369 StPO erhobenen Beweise, stellt eine sachliche Entscheidung über die Beweiskraft der neuen Beweismittel dar und beseitigt im Fall der Anordnung der Wiederaufnahme die Rechtskraft des ursprünglichen Urteils (vgl. BayObLGSt 1952, 78, 79; BGHSt 21, 373, 375; 19, 280, 282; 14, 64, 66; KK-Schmidt, 4. Aufl., § 370 StPO Rdnr. 13 mwN; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 370 StPO Rdnr. 9; KMR-Paulus, § 370 StPO Rdnr. 21 mwN).
  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 ZB 22.241

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen

    Die Rechtskraft des Strafurteils entfällt erst, wenn das Strafgericht nach § 370 Abs. 2 StPO die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung anordnet (BGH vom 17.4.1964 BGHSt 19, 280; stRspr.).
  • VGH Bayern, 27.10.2008 - 19 ZB 08.2042

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, wenn nach rechtskräftiger Verurteilung die

    Die Rechtskraft des Strafurteils entfällt erst, wenn das Strafgericht nach § 370 Abs. 2 StPO die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung anordnet (BGH vom 17.4.1964 BGHSt 19, 280; st. Rspr.).
  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 408/93

    Verwerfung der Revision

    Da das Urteil in Übereinstimmung mit dem Eröffnungsbeschluß eine fortgesetzte Tat angenommen hat, war hinsichtlich der Vorgänge nach dem 31. August 1988 kein Teilfreispruch erforderlich (vgl. BGHSt 19, 280, 285).
  • BGH, 24.06.1964 - 3 StR 21/64

    Förderung der verbotenen KPD durch Verteilung der Zeitung "Freies Volk"

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