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   BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23   

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https://dejure.org/2023,29848
BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23 (https://dejure.org/2023,29848)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2023 - 6 StR 464/23 (https://dejure.org/2023,29848)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - 6 StR 464/23 (https://dejure.org/2023,29848)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19

    Konkurrenzverhältnisse bei höchstpersönlichen Rechtsgütern verschiedener Personen

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Gegen diese Sichtweise streitet nicht, dass sich die Tathandlungen zugleich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen, nämlich gegen die körperliche Unversehrtheit der Geschädigten H.     und T.        , richteten, die nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise zugänglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19, Rn. 7); denn es erschiene willkürlich und gekünstelt, würde man die vorliegend von einem einheitlichen Willen der Tatbeteiligten getragenen, fließend ineinander übergehenden Vorgänge in Einzeltaten aufspalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2020 - 4 StR 341/20, Rn. 2).
  • BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22

    Betrug beim Selbstbedienungstanken; Abgrenzung von Raub und räuberischer

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Es ist deshalb nur eine Tat im Rechtssinne (§ 52 StGB) gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 5 StR 144/20, Rn. 8; und vom 8. November 2022 - 5 StR 318/22, Rn. 8).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21; vom 25. Januar 2023 - 6 StR 549/22).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 549/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont; mehrere

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21; vom 25. Januar 2023 - 6 StR 549/22).
  • BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20

    Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Gegen diese Sichtweise streitet nicht, dass sich die Tathandlungen zugleich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen, nämlich gegen die körperliche Unversehrtheit der Geschädigten H.     und T.        , richteten, die nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise zugänglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19, Rn. 7); denn es erschiene willkürlich und gekünstelt, würde man die vorliegend von einem einheitlichen Willen der Tatbeteiligten getragenen, fließend ineinander übergehenden Vorgänge in Einzeltaten aufspalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2020 - 4 StR 341/20, Rn. 2).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Feststellungen zum Vorstellungsbild der Angeklagten nach dem Abschluss der letzten Ausführungshandlung (vgl. zum Rücktrittshorizont etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227) hat es nicht getroffen.
  • BGH, 06.09.2022 - 6 StR 285/22

    Versuchte gefährliche Körperverletzung (Rücktrittshorizont)

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Während die auf einer sorgfältigen und fehlerfreien Beweiswürdigung beruhenden Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bestehen bleiben und durch ihnen nicht widersprechende ergänzt werden können, hebt der Senat die Feststellungen zur subjektiven Tatseite auf (§ 353 Abs. 2 StPO), um dem neuen Tatgericht insgesamt widerspruchsfreie Feststellungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - 6 StR 285/22).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Handeln alle Beteiligten einvernehmlich, kann das bloße Nicht-Weiterhandeln für die Erfolgsverhinderung im Sinne von § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB ausreichen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschlüsse vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21; vom 25. Januar 2023 - 6 StR 549/22).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Die Aufhebung der Schuldsprüche wegen versuchter räuberischer Erpressung erfasst nicht nur die tateinheitliche Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil T.        s (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 332/22), sondern auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil H.    s.
  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 144/20

    Tragen des Geschehens in der Wohnung von einem einheitlichen Willen des

    Auszug aus BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
    Es ist deshalb nur eine Tat im Rechtssinne (§ 52 StGB) gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 5 StR 144/20, Rn. 8; und vom 8. November 2022 - 5 StR 318/22, Rn. 8).
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