Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32372
BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17 (https://dejure.org/2017,32372)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 (https://dejure.org/2017,32372)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17 (https://dejure.org/2017,32372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 267 Abs. 6 StPO
    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines Hangs zu erheblichen Straftaten: erforderliche Darstellung im Urteil; Ermessen des Tatrichters)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66a Abs. 1 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 66a Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 62 StGB, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorbehalt der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten

  • rewis.io

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Darlegung der Wahrscheinlichkeit hangbedingter Gefährlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbehalt der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; StGB § 66a Abs. 1
    Vorbehalt der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung - und das Ermessen des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die hangbedingte Gefährlichkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17
    aa) Anders als seine Vorgängervorschrift (§ 66a Abs. 1 StGB in der Fassung vom 21. August 2002) fordert § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB in der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes zur Neuanwendung der Vorschriften der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I 2300) nicht mehr die sichere Feststellung eines Hanges im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, sondern lässt es sowohl in Bezug hierauf als auch hinsichtlich der hangbedingten Gefährlichkeit ausreichen, dass deren Vorliegen nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar, aber wahrscheinlich ist (vgl. BT-Drucks. 17/3403, S. 15, 26; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 66a Rn. 5; Jehle/Harrendorf in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 66a Rn. 8; Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 66a Rn. 12; Ullenbruch/Morgenstern in: MüKo-StGB, 3. Aufl., § 66a Rn. 62; Ziegler in: BeckOK-StGB, 34. Edition, § 66a Rn. 4; Kinzig, NJW 2011, 177, 178 f.; zur alten Rechtslage vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 194 f.).

    Da es sich insoweit nicht um identische Merkmale handelt, werden in der Regel entsprechende Einzelausführungen erforderlich sein (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, Rn. 30; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Jehle/Harrendorf, aaO § 66 Rn. 21).

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17
    § 66a Abs. 1 StGB stellt auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung in das Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 548/16, Rn. 14).

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll dieses die Möglichkeit haben, sich ungeachtet der wahrscheinlichen hangbedingten Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Urteilsfällung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern bereits jetzt festgestellt werden kann, dass die derzeit noch wahrscheinlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB zum Entlassungszeitpunkt nicht mehr vorliegen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2017- 3 StR 548/16, Rn. 14; BT-Drucks. 14/8586, S. 6 (zu § 66a Abs. 1 StGB aF); Jehle/Harrendorf, aaO § 66a Rn. 9 mwN).

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17
    Da es sich insoweit nicht um identische Merkmale handelt, werden in der Regel entsprechende Einzelausführungen erforderlich sein (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, Rn. 30; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Jehle/Harrendorf, aaO § 66 Rn. 21).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17
    Dass es sich dabei um eine Gefährlichkeit handelt, der wahrscheinlich ein Hang im Sinne eines eingeschliffenen Verhaltensmusters zugrunde liegt, das den Angeklagten immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272 mwN), wird dadurch aber nicht tragfähig belegt.
  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16

    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges;

    Auszug aus BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17
    Hierzu hätte es einer auf einer vergangenheitsbezogenen Betrachtung beruhenden Beurteilung bedurft, die alle bedeutsamen für und gegen eine (wahrscheinliche) Hangtäterschaft sprechenden Umstände einbezieht (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, Rn. 9 (zu § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB)).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Sein Vorliegen hat das Tatgericht - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 - BeckRS 2017, 123287; BGH, Beschluss vom 06.05.2014 - 3 StR 382/13 - NStZ-RR 2014, 271).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Indiziell für das Vorliegen eines Hangs sprechen beispielsweise eine hohe Anzahl an Vorstrafen und Vortaten, deren Einschlägigkeit, lange Vorverbüßungszeiten, Bewährungsbrüche, eine geringe Frustrationstoleranz, ein durchgängiges kriminelles Verhaltensmuster, eine hohe Rückfallfrequenz, ein schneller zur Anlasstat führender Rückfall, eine sich steigernde Schwere der Straftaten sowie ein hoher Spezialisierungsgrad (Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 66 Rn. 30; vgl. BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 -, juris).

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll auch hinsichtlich des Vorbehaltes der Sicherungsverwahrung das Gericht die Möglichkeit haben, sich ungeachtet der wahrscheinlichen hangbedingten Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt der Urteilsfällung auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern bereits jetzt festgestellt werden kann, dass die derzeit noch wahrscheinlichen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB zum Entlassungszeitpunkt nicht mehr vorliegen werden (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17 -, juris; BGH, Urteil vom 06.04.2017 - 3 StR 548/16 -, juris; BT-Drucks. 14/8586, S. 6 [zu § 66a Abs. 1 StGB aF]).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    b) Das Tatgericht hat in eigener Verantwortung zunächst das Vorliegen oder die Wahrscheinlichkeit eines Hanges unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und der Anlasstaten maßgeblichen Umstände vergangenheitsbezogen festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzungen 1; und vom 25. März 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Die Urteilsgründe müssen daher nachvollziehbar erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen von der Ermessenbefugnis Gebrauch gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18; vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17; vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11; siehe auch Beschluss vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    b) Sollte ein neues Tatgericht wiederum eine Entscheidung nach § 66a StGB in Betracht ziehen, wird zu beachten sein, dass es sich hierbei um eine Ermessensvorschrift handelt und sich die tatrichterliche Ermessensausübung aus den Urteilsgründen ergeben muss (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, juris Rn. 8 ff.; vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, juris Rn. 3; MüKo-StGB/Ullenbruch/Morgenstern, 3. Aufl., § 66a Rn. 67).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    bb) Das Tatgericht hat in eigener Verantwortung zunächst das Vorliegen oder die Wahrscheinlichkeit eines Hangs unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und der Anlasstaten maßgeblichen Umstände vergangenheitsbezogen festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzungen 1 und vom 25. März 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272).
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    In diese umfassende Vergangenheitsbetrachtung sind alle bedeutsamen, für und gegen eine wahrscheinliche Hangtäterschaft sprechenden Umstände einzubeziehen (vgl. BGH Beschluss vom 19.7.2017 - 4 StR 245/17, BGHR StGB § 66 a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzungen 1).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen der

    Auf die Revision des Beschwerdeführers hob der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17 - im Maßregelausspruch auf; die weiter gehende Revision wurde verworfen und das Urteil im Schuld- und im Strafausspruch rechtskräftig.
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Andererseits begegnet die Annahme des Landgerichts, angesichts der zahlreichen Vorahndungen des Angeklagten und dessen Persönlichkeitsstruktur sowie der verfahrensgegenständlichen Taten, bestehe eine (hohe) Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines eingeschliffenen Verhaltensmusters und einer hierdurch bedingten Gefährlichkeit für die Allgemeinheit im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (vgl. zu den Voraussetzungen des § 66a Abs. 1 Nr. 3 StGB allgemein BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17 Rn. 4, BGHR StGB § 66a Abs. 1 Nr. 3 nF Voraussetzungen 1), keinen Bedenken, so dass insoweit auch kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vorliegt (§ 301 StPO).
  • LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung,

    Erforderlich aber auch ausreichend ist demnach die positive Feststellung, dass sowohl das Bestehen eines Hanges als auch die hangbedingte Gefährlichkeit wahrscheinlich sind (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17).

    Die Prüfung erfolgt durch eine vergangenheitsbezogene, wertende und umfassende Betrachtung aller für und gegen das wahrscheinliche Vorliegen eines solchen Hanges sprechende Umstände, ohne die Heranziehung prognostischer Faktoren (BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18; BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - 4 StR 245/17).

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten;

  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 470/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten: erforderliche

  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 176/22

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung

  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 34/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hangs)

  • BGH, 22.02.2023 - 3 StR 375/22

    Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines besonderen Strafrahmens für minder schwere

  • LG Münster, 28.06.2021 - 21 KLs 4/21
  • LG Münster, 06.05.2021 - 121 KLs 5/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht