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   BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22   

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https://dejure.org/2023,19974
BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22 (https://dejure.org/2023,19974)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2023 - V ZR 90/22 (https://dejure.org/2023,19974)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2023 - V ZR 90/22 (https://dejure.org/2023,19974)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 18 Abs. 1, § ... 9b Abs. 1 WEG, § 12 WEG, § 47 WEG, § 12 Abs. 1 WEG, § 18 Abs. 1 WEG, § 24 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 1a BImSchG, § 47 Satz 2 WEG, § 12 Abs. 2 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 47 Abs. 1 GKG, § 49a GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG, § 48 GKG, § 3 ZPO, § 49 GKG, § 47 Abs. 2 GKG, § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12
    Verwalterzustimmung; Klage auf Zustimmung; richtiger Klagegegner; Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer

    Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums; Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums eines Wohnungseigentümers

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer muss auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum verklagt werden?; §§ 12 Abs. 1, 47 WEG; 49 GKG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 12 Abs. 1; GKG § 48 Abs. 1
    Klage ausschließlich gegen GdWE bei in Teilungserklärung bestimmter Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12 Abs. 1; WEG § 12 Abs. 1 ; GKG § 48 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 12 Abs. 1; WEG § 12 Abs. 1 ; GKG § 48 Abs. 1
    Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums; Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums eines Wohnungseigentümers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage auf Zustimmung zur Veräußerung richtet sich gegen den Verband

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Veräußerung des Wohnungseigentums und die Zustimmungserfordernis

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Passivlegitimation bei Klage auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohneigentum

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Für Verwalterzustimmung muss jetzt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) verklagt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Zustimmung zum Verlauf von Wohneigentum muss gegen Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet werden - Zustimmungserfordernis des Verwalters nach Teilungserklärung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert der Klage auf Erteilung der Veräußerungszustimmung (IMR 2023, 429)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungszustimmung - Klagegegner? (IMR 2023, 428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3654
  • MDR 2023, 1167
  • DNotZ 2024, 98
  • NZM 2023, 719
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    Grundsätzlich war die Klage gegen den Verwalter zu richten, der in aller Regel bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig wurde und hierbei kein eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht wahrnahm (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322; Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).

    Hatten allerdings die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, waren sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322).

    Ein solches Ansichziehen sollte nur dann ausscheiden, wenn die Teilungserklärung ausnahmsweise dem Verwalter die Erteilung der Zustimmung eindeutig als eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht zuwies (Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, aaO).

    Jedenfalls führte eine entsprechende Regelung lediglich dazu, dass die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung nicht an sich ziehen und selbst treffen können (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322).

  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat nichts daran geändert, dass der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums beträgt (Fortentwicklung von Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 4 ff.).

    Dieser Bruchteil bildete den Mindeststreitwert i.S.d. § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG aF (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZR 71/17, NJW-RR 2018, 775 Rn. 4 ff.).

  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    Grundsätzlich war die Klage gegen den Verwalter zu richten, der in aller Regel bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig wurde und hierbei kein eigenes - nur von ihm wahrnehmbares - Recht wahrnahm (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, ZWE 2011, 321, 322; Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).

    Auch in einem solchen Fall wird der Verwalter aber nicht, wie die Revision meint, als außenstehender Dritter, sondern im Interesse der übrigen Wohnungseigentümer tätig (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2019 - V ZR 188/18, NJW-RR 2020, 393 Rn. 6).

  • BGH, 09.12.2021 - V ZR 112/21

    In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    Maßgeblich ist insofern aber der richtige, nicht der festgesetzte Streitwert für die erste Instanz (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2021 - V ZR 112/21, ZWE 2022, 141 Rn. 5).
  • BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22

    "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    Deshalb müssen auch Altvereinbarungen auf der Grundlage der durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vorgegebenen Systematik verstanden werden (so auch Hogenschurz, ZWE 2023, 73, 74; Forschner, ZWE 2022, 193, 199; siehe zur sog. dynamischen Verweisung in einer Gemeinschaftsordnung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen auch Senat, Urteil vom 17. März 2023 - V ZR 140/22, ZWE 2023, 211 Rn. 17).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    In diesem Sinne hält der Senat eine ergänzende Auslegung der Teilungserklärung in den Fällen für möglich, in denen eine Lücke durch eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse entsteht (vgl. Senat, Urteil vom 13. Dezember 2019 - V ZR 203/18, NJW 2020, 1354 Rn. 17 zu der Berücksichtigung von § 22 Abs. 1a BImSchG bei der Auslegung von vor dem Inkrafttreten der Norm errichteten Teilungserklärungen).
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 145/18

    Umlage der Kosten für die Reparatur der Hebebühnen der Doppelparker und

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr. vgl. Senat, Urteil vom 22. März 2019 - V ZR 145/18, ZWE 2019, 322 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 263/21

    Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    Diese erfüllt die ihr zugewiesenen Aufgaben durch ihre Organe; internes Organ für die Ausführung ist der Verwalter, der die Entscheidungen umsetzt und dabei durch den Verwaltungsbeirat unterstützt wird (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 58; Senat, Urteil vom 16. Dezember 2022 - V ZR 263/21, NJW-RR 2023, 226 Rn. 26).
  • AG Heidelberg, 19.03.2021 - 45 C 2/21

    Passivlegitimation bei Klage auf Nachweis der Verwaltereigenschaft durch

    Auszug aus BGH, 21.07.2023 - V ZR 90/22
    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass auch unter der Geltung des neuen Rechts der Verwalter selbst auf Zustimmung in Anspruch genommen werden müsse, es sei denn, die Eigentümerversammlung habe die Zustimmung abgelehnt oder der Verwalter verweigere die von der Eigentümerversammlung erteilte Zustimmung (vgl. AG Heidelberg, ZWE 2021, 269 Rn. 15; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 71; BeckFormB WEG/Rüscher, J.V.1. Anm. 2; BeckFormB WEG/B. Müller, L.IV.3 Anm. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2024 - 13 S 53/23

    Beauftragung eines Rechtsanwalts bedarf keines Rechtsgutachtens!

    Anders als nach altem Recht ist dabei zu berücksichtigen, dass insoweit für die Streitwertfestsetzung § 48 GKG maßgeblich ist und sich damit alleine am Klägerinteresse orientiert, das Interesse der Beklagten die Anlage weiter betreiben zu dürfen, spielt - anders als im alten Recht - keine Rolle mehr (vgl. BGH NZM 2023, 719 Rn. 20).
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