Gerichtskostengesetz

   Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 39 - 65)   
   Unterabschnitt 2 - Besondere Wertvorschriften (§§ 48 - 60)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 49a

(weggefallen)

Hinweis der Redaktion:

Nachfolgevorschrift: § 49.

Aufgehoben durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung vom 01.12.2020 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.12.2020
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz)16.10.2020BGBl. I S. 2187
01.07.2007
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze26.03.2007BGBl. I S. 370

Rechtsprechung zu § 49a GKG

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 49a GKG:

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 
      Verfahrensvorschriften
        §§ 43 ff. (Zuständigkeit)
     
      Ergänzende Bestimmungen
        § 49 (Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse)
Was ist das?

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