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   BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11   

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https://dejure.org/2011,5074
BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11 (https://dejure.org/2011,5074)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2011 - 4 StR 172/11 (https://dejure.org/2011,5074)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2011 - 4 StR 172/11 (https://dejure.org/2011,5074)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 288 StGB; § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO; § 2 Abs. 5, Abs. 3 StGB
    Vereitelung der Zwangsvollstreckung; Verfall und Verfall von Wertersatz (Erlangtes; Rückgewinnungshilfe; Ansprüche des Verletzten; Rückwirkungsverbot)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 288 Abs 1 StGB
    Verfallsanordnung: Unmittelbar aus der Vereitelung der Zwangsvollstreckung erwachsener Vermögensvorteil

  • Wolters Kluwer

    Beiseiteschaffen und Verstecken von der Zwangsvollstreckung unterliegendem Bargeld durch den Schuldner als Sicherung von Tatvorteilen

  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Unmittelbar aus der Vereitelung der Zwangsvollstreckung erwachsener Vermögensvorteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Unmittelbar aus der Vereitelung der Zwangsvollstreckung erwachsener Vermögensvorteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 288 Abs. 1
    Beiseiteschaffen und Verstecken von der Zwangsvollstreckung unterliegendem Bargeld durch den Schuldner als Sicherung von Tatvorteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 278
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11
    Wirtschaftlich erlangt ist ein Gegenstand oder Wert im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB, sobald er unmittelbar aus der Tat in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist (BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309; Nack, GA 2003, 879, 880).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11
    d) Der Senat schließt unter den hier gegebenen Umständen aus, dass das Landgericht von der Härtefallregelung des § 73c StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 14f.) Gebrauch gemacht hätte und entscheidet daher in der Sache selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 109/11, Rn. 2).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11
    Wirtschaftlich erlangt ist ein Gegenstand oder Wert im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB, sobald er unmittelbar aus der Tat in die Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist (BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 309; Nack, GA 2003, 879, 880).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 535/08

    Keine Rückwirkung des Auffangrechtserwerbs neuer Form (materiell-rechtlicher

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11
    c) Bei der Berechnung des nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO zu bestimmenden Geldbetrages war weiter zu berücksichtigen, dass diese durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I 2350) geschaffene und am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Vorschrift nach § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB nur auf Taten Anwendung findet, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet waren (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 535/08, NStZ-RR 2009, 56).
  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11
    Eine Einberechnung in den darüber hinaus nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO festzustellenden Geldbetrag kam nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 109/11

    Aufrechterhaltung der Beschlagnahme (Erfüllung von Ansprüchen des Verletzten;

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 4 StR 172/11
    d) Der Senat schließt unter den hier gegebenen Umständen aus, dass das Landgericht von der Härtefallregelung des § 73c StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 14f.) Gebrauch gemacht hätte und entscheidet daher in der Sache selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 5 StR 109/11, Rn. 2).
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