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   BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23   

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https://dejure.org/2024,6473
BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23 (https://dejure.org/2024,6473)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2024 - I ZR 88/23 (https://dejure.org/2024,6473)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2024 - I ZR 88/23 (https://dejure.org/2024,6473)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    Art. 18 Abs. 1, 17 Abs. 1 Buchst. c der Brüssel-Ia, Art. 6 Abs. 1 der Rom-I, § ... 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § 134 BGB, § 762 BGB, § 814 BGB, § 817 Satz 2 BGB, Art. 56 AEUV, § 1 Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg, § 141 BGB, § 285 StGB, § 284 StGB, § 284 Abs. 1 StGB, § 3a UWG, § 762, § 242 BGB, Art. 267 Abs. 3 AEUV

  • rewis.io

    Sportwetten: Rückforderung von Einsätzen wohl möglich, da Verträge nichtig - keine EuGH-Vorlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei unerlaubten Sportwetten verwettete Einsätze können zurückverlangt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilnehmer an in Deutschland unzulässigen und nicht genehmigungsfähigen Sportwetten haben nach vorläufiger Einschätzung einen Anspruch auf Erstattung verlorener Einsätze

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Sportwetten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die rechtliche Bedeutung des Beschlusses zu Sportwetten im Internet.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Sportwetten: BGH entscheidet für Spieler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sportwettenanbieter soll Verluste erstatten

Besprechungen u.ä.

  • oapen.org PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 13.09.2022 - XI ZR 515/21

    Illegales Glücksspiel: Erstattung von autorisierten Kreditkartenzahlungen für ein

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Reicht es dagegen aus, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen, so hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit daneben keinen Platz (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 11] mwN).

    Danach führt der Verstoß eines Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012, an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel mitzuwirken, indem er den vom Spieler autorisierten Zahlungsvorgang ausführt, nicht zur Nichtigkeit der Autorisierung der Kreditkartenzahlung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZR 515/21, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 12]).

    Die Nichtigkeit der Glücksspielverträge hat der XI. Zivilsenat offengelassen (zur Nichtigkeit des Valutaverhältnisses vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 21]).

    Sie ermöglicht die Inanspruchnahme der am Zahlungsverkehr Beteiligten als verantwortliche Störer, sofern ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt worden ist (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 14]).

    Nach dem in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommenen Willen der Landesgesetzgeber sind beide Vorschriften in einem Zusammenhang zu sehen (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 15] mit Verweis unter anderem auf LT-BW-Drucks. 15/849, S. 34 und 44).

    Dies lässt auf den Willen der Landesgesetzgeber schließen, dass durch § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 GlüStV 2012 nicht in das zivilrechtliche Schuldverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer eingegriffen werden soll (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 16]).

    Zudem hat die zivilrechtliche Sanktion der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 134 BGB dann keinen Platz mehr, wenn es ausreicht, dem gesetzlichen Verbot durch verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen Nachdruck zu verleihen (vgl. BGH, ZfWG 2023, 51 [juris Rn. 11] mwN).

  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Das Genehmigungsverfahren besteht mithin nicht um seiner selbst willen; vielmehr erfüllt es eine eigenständige, auf das jeweilige gesetzliche Schutzgut bezogene gestaltende Funktion zur Gewährleistung effektiven Rechtsgüterschutzes (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2020 - 3 StR 327/19, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 16]).

    Ein Sachverhalt, bei dem die Erlaubnis erteilt werden könnte oder gar müsste, begründet keinen Tatbestandsausschluss (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 16]).

    Diese Erwägung gilt auch in den Fällen, in denen der Betroffene nicht nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Genehmigungsantrag, sondern sogar auf die Erteilung der Genehmigung selbst hat (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 18]).

    Stellt sich im Nachhinein die Rechtswidrigkeit der Versagung der Genehmigung heraus oder erteilt die Behörde nachträglich eine Genehmigung, so ist regelmäßig kein Strafaufhebungsgrund gegeben, der trotz Tatbestandserfüllung und Rechtswidrigkeit des genehmigungslosen Verhaltens die Strafbarkeit nachträglich entfallen ließe (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 19]).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Betroffene verwaltungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt hat, die ihrerseits gegen das Unionsrecht verstoßen (vgl. BGH, ZfWG 2020, 352 [juris Rn. 34]).

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group; Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince; BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann das mit der Experimentierklausel eingeführte Konzessionsverfahren die von den nationalen Gerichten festgestellte Unvereinbarkeit des zuvor bestehenden staatlichen Monopols auf die Veranstaltung von Sportwetten mit Art. 56 AEUV allerdings nicht beheben, soweit es den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot nicht beachtet und die von den nationalen Gerichten für unionsrechtswidrig befundenen Bestimmungen, mit denen ein staatliches Monopol auf die Veranstaltung und die Vermittlung von Sportwetten eingeführt wurde, faktisch weiter angewandt werden (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 93 und 95] - Ince).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat vor diesem Hintergrund entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 63 und 94] - Ince).

    Denn nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts darf kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 94] - Ince).

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Die Regelung von Glücksspielen gehört zu den Bereichen, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, deren Sache es ist, im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung zu beurteilen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der betroffenen Interessen ergeben (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2013 - C-186/11 und C-209/11, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 23 f.] - Stanleybet International u.a.; Urteil vom 12. Juni 2014 - C-156/13, GRUR 2014, 876 [juris Rn. 23 f.] = WRP 2014, 1172 - Digibet und Albers, jeweils mwN).

    Daher ist es Sache der Mitgliedstaaten, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihnen verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 44] - Stanleybet International u.a.; BVerwG, ZfWG 2019, 36 [juris Rn. 11]).

    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group; Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince; BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).

    Der Mitgliedstaat ist lediglich gehalten, Entscheidungen über auf eine Genehmigung gerichtete Anträge auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien zu treffen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 45] - Stanleybet International u.a.).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, GRUR 2013, 524 [juris Rn. 47] - Stanleybet International u.a.; EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 87] - Carmen Media Group; Urteil vom 4. Februar 2016 - C-336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 55] - Ince; BVerwGE 160, 193 [juris Rn. 45]).

    Dabei fällt insbesondere auch die für das Internet typische besonders leichte und ständige Zugänglichkeit zu einem sehr großen internationalen Spielangebot ins Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 [juris Rn. 44] = WRP 2012, 201 - Sportwetten im Internet II mit Verweis unter anderem auf EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group; BVerfG, NVwZ 2008, 1338 [juris Rn. 40]; BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34]).

    Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll es verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group; BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34]; BVerwG, ZfWG 2018, 139 [juris Rn. 29]).

  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Gemäß § 817 Satz 2 Halbsatz 1 Teilsatz 1 BGB ist eine Rückforderung ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 [juris Rn. 18]; Urteil vom 10. Januar 2019 - IX ZR 89/18, NJW 2019, 1147 [juris Rn. 28], jeweils mwN), etwa durch strafbare Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB.

    Ob und unter welchen Voraussetzungen § 817 Satz 2 Halbsatz 1 Teilsatz 1 BGB einschränkend auszulegen ist (vgl. hierzu BGHZ 201, 1 [juris Rn. 21 f.] mwN; NJW 2019, 1147 [juris Rn. 34]), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (vgl. dazu ergänzend Rn. 57).

  • BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18

    Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Gemäß § 817 Satz 2 Halbsatz 1 Teilsatz 1 BGB ist eine Rückforderung ausgeschlossen, wenn dem Leistenden gleichfalls ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, BGHZ 201, 1 [juris Rn. 18]; Urteil vom 10. Januar 2019 - IX ZR 89/18, NJW 2019, 1147 [juris Rn. 28], jeweils mwN), etwa durch strafbare Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB.

    Ob und unter welchen Voraussetzungen § 817 Satz 2 Halbsatz 1 Teilsatz 1 BGB einschränkend auszulegen ist (vgl. hierzu BGHZ 201, 1 [juris Rn. 21 f.] mwN; NJW 2019, 1147 [juris Rn. 34]), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (vgl. dazu ergänzend Rn. 57).

  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat angenommen, im maßgeblichen Zeitraum habe kein unionsrechtskonformes Verfahren zur Erlaubnis von privaten Sportwettenveranstaltern zur Verfügung gestanden, weil das durchgeführte Konzessionsverfahren das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot verletzt und eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit der Antragsteller begründet habe (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 54]; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 42]).

    Insbesondere hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das in der Ausschreibung verwendete Zuschlagskriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" als nicht sachgerecht und die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix als nicht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags entsprechend beanstandet (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 55 bis 68]; ebenso OVG NRW, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 44 bis 56]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2017 - 4 A 3244/06

    Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Anbieter setzt in

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat angenommen, im maßgeblichen Zeitraum habe kein unionsrechtskonformes Verfahren zur Erlaubnis von privaten Sportwettenveranstaltern zur Verfügung gestanden, weil das durchgeführte Konzessionsverfahren das unionsrechtlich fundierte Transparenzgebot verletzt und eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit der Antragsteller begründet habe (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 54]; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 42]).

    Insbesondere hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof das in der Ausschreibung verwendete Zuschlagskriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" als nicht sachgerecht und die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix als nicht den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags entsprechend beanstandet (vgl. Hessischer VGH, NVwZ 2016, 171 [juris Rn. 55 bis 68]; ebenso OVG NRW, ZfWG 2017, 184 [juris Rn. 44 bis 56]).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23
    Dabei fällt insbesondere auch die für das Internet typische besonders leichte und ständige Zugänglichkeit zu einem sehr großen internationalen Spielangebot ins Gewicht (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 92/09, GRUR 2012, 193 [juris Rn. 44] = WRP 2012, 201 - Sportwetten im Internet II mit Verweis unter anderem auf EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group; BVerfG, NVwZ 2008, 1338 [juris Rn. 40]; BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34]).

    Wegen der auf viele Menschen wirkenden besonderen Reize von Glücksspielen und der niedrigen sozialen Hemmschwellen beim Online-Glücksspiel soll es verhindern, dass spielsüchtige und spielsuchtgefährdete Menschen außerhalb jeder aufsichtsrechtlichen Kontrolle in die Lage geraten, trotz des vorhandenen Wissens um das Verlustrisiko - womöglich erhebliche - Verluste zu erleiden (vgl. EuGH, ZfWG 2010, 344 [juris Rn. 102 f.] - Carmen Media Group; BVerwGE 140, 1 [juris Rn. 34]; BVerwG, ZfWG 2018, 139 [juris Rn. 29]).

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 79/22

    Angebot von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis als unlautere Irreführung;

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • BVerwG, 07.11.2018 - 8 B 29.18

    Dienstleistungsfreiheit; Glücksspielstaatsvertrag; Konzession; Sportwetten;

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

  • EuGH - C-440/23 (anhängig)

    European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

  • VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16

    Veranstalten von Sportwetten

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

  • BGH, 19.04.2011 - XI ZR 256/10

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 190/07

    Wirksamkeit eines Internet-Spielvertrages bei fehlender Limitsetzung

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 33/80

    Makler ohne Gewerbeerlaubnis

  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 148/22

    Angebot und Bewerbung von Online-Zweitlotterien ohne Erlaubnis als unlauteres

  • BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65

    Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von

  • BGH, 25.04.1967 - VII ZR 1/65

    Spielbank II - § 284 StGB; § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB, 'unentgeltlich', Spielchance

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung

  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 10/85

    Zulässigkeit einer Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit von Ärzten

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 150/06

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Mietpreisvereinbarung gegen gesetzliche

  • EuGH, 12.09.2013 - C-660/11

    Biasci u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 43 EG

  • OLG Dresden, 31.05.2023 - 13 U 1753/22

    Grundsatzurteil: Erstes positives OLG-Sportwetten-Urteil in Deutschland!

  • EuGH - C-8/12 (anhängig)

    Rainone u.a.

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