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   BGH, 23.01.2024 - 1 StR 262/23   

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https://dejure.org/2024,3501
BGH, 23.01.2024 - 1 StR 262/23 (https://dejure.org/2024,3501)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2024 - 1 StR 262/23 (https://dejure.org/2024,3501)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - 1 StR 262/23 (https://dejure.org/2024,3501)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ ... 64, 67 StGB, § 349 Abs. 4, § 354a StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz StGB, § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, Art. 313 Abs. 2 EGStGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 110
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Auszug aus BGH, 23.01.2024 - 1 StR 262/23
    b) Da die Strafkammer die Grundlagen für die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt hat, kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs nachholen und den Tenor entsprechend ergänzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 16 und vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23 Rn. 2; jeweils mwN).

    Die nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB gebotene Anrechnung der Untersuchungshaft auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe nimmt die Vollstreckungsbehörde im Vollstreckungsverfahren vor (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 15; vom 15. Januar 2020 - 1 StR 601/19 Rn. 4 und vom 6. März 2019 - 3 StR 29/19 Rn. 2).

    Denn diese Anordnung ergeht zu Gunsten des Angeklagten, weil die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge auch der Sicherung des Therapieerfolges dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 354/23

    Berechnung und Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs i.R.d. Neubestimmung nach

    Auszug aus BGH, 23.01.2024 - 1 StR 262/23
    Die Voraussetzungen der Art. 316o Abs. 1 Satz 2, Art. 313 Abs. 2 EGStGB sind nicht gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23 Rn. 3-5 mwN).

    b) Da die Strafkammer die Grundlagen für die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt hat, kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs nachholen und den Tenor entsprechend ergänzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 16 und vom 14. November 2023 - 1 StR 354/23 Rn. 2; jeweils mwN).

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 601/19

    Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe vor der Maßregel (Bestimmung der Dauer des

    Auszug aus BGH, 23.01.2024 - 1 StR 262/23
    Gleichfalls für sich genommen rechtsfehlerfrei hat die Strafkammer nach § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB aF von der Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 601/19 Rn. 4 mwN).

    Die nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB gebotene Anrechnung der Untersuchungshaft auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe nimmt die Vollstreckungsbehörde im Vollstreckungsverfahren vor (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 15; vom 15. Januar 2020 - 1 StR 601/19 Rn. 4 und vom 6. März 2019 - 3 StR 29/19 Rn. 2).

  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 29/19

    Rechtsfehlerhafte Berechnung der Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 23.01.2024 - 1 StR 262/23
    Die nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB gebotene Anrechnung der Untersuchungshaft auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe nimmt die Vollstreckungsbehörde im Vollstreckungsverfahren vor (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 15; vom 15. Januar 2020 - 1 StR 601/19 Rn. 4 und vom 6. März 2019 - 3 StR 29/19 Rn. 2).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 259/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Gewerbsmäßiger Bandenbetrug

    Auszug aus BGH, 23.01.2024 - 1 StR 262/23
    Der Senat verweist auf seine Rechtsprechung, wonach die unterbliebene Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung den Angeklagten nicht beschwert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - 1 StR 514/21 und vom 20. September 2022 - 1 StR 259/22).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 514/21

    Anrechnung einer in Österreich erlittenen Auslieferungshaft im Maßstab 1:1

    Auszug aus BGH, 23.01.2024 - 1 StR 262/23
    Der Senat verweist auf seine Rechtsprechung, wonach die unterbliebene Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung den Angeklagten nicht beschwert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - 1 StR 514/21 und vom 20. September 2022 - 1 StR 259/22).
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