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   BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18   

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https://dejure.org/2019,40056
BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18 (https://dejure.org/2019,40056)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2019 - 5 StR 677/18 (https://dejure.org/2019,40056)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18 (https://dejure.org/2019,40056)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen (Rücktrittshorizont; Gesamtbetrachtung; gedankliche Indifferenz des Täters; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizont); schwere Körperverletzung aufgrund geistiger Krankheit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den freiwilligen Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch; Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Anwendung des für den Rücktrittshorizont geltenden Zweifelssatzes; Anforderungen an das Merkmal der "geistigen Krankheit" ...

  • rewis.io

    Strafurteilsinhalt: Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bei einem Tötungsdelikt; Voraussetzung der längeren Dauer der schweren Folgen bei einer schwerer Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den freiwilligen Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch; Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Anwendung des für den Rücktrittshorizont geltenden Zweifelssatzes; Anforderungen an das Merkmal der "geistigen Krankheit" ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung unbeendeter / beendeter Versuch

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Abgrenzung unbeendeter / beendeter Versuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    aa) Die Schwurgerichtskammer hat zutreffend den Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; BGH, Urteile vom 12. November 1987 - 4 StR 12 13 14 15 16 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f.; vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, StV 2018, 711, 712).

    Die zum beendeten Versuch führende gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen ist eine innere Tatsache, die festgestellt werden muss, wozu es in der Regel einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, aaO, mit zahlreichen Nachweisen).

    bb) Bei der an diesen Maßstäben ausgerichteten Gesamtwürdigung hat das Landgericht die für den Rücktrittshorizont relevanten Umstände aus dem festgestellten Sachverhalt berücksichtigt und ist unter Anwendung des für den Rücktrittshorizont geltenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, aaO) rechtsfehlerfrei zur Annahme eines unbeendeten Versuchs gelangt.

    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, selbst wenn andere Schlüsse nähergelegen hätten (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179; vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, aaO).

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    bb) Soweit das angefochtene Urteil schließlich bei der Prüfung der Versagung einer Strafrahmenmilderung unter dem Blickwinkel der selbstverschuldeten Trunkenheit einen in Bezug auf die Alkoholisierung unzutreffenden rechtlichen Maßstab anwendet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 253 ff.), hat sich dies nicht ausgewirkt.

    Denn die hierfür vom Großen Senat für Strafsachen entwickelten Grundsätze gelten nicht für illegale Drogen und rauschmittelhaltige Medikamente (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, aaO, S. 271), unter deren Einfluss der Angeklagte bei der Tat aber auch gestanden hat.

  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 317/17

    Schwere Körperverletzung (Abgrenzung der Tatbestandsvarianten: geistige Krankheit

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    Das vom Nebenkläger erlittene Psychosyndrom mit den dadurch verursachten Defekten erfüllt allerdings zumindest das Merkmal der "geistigen Krankheit' im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 317/17, NStZ 2018, 102, 103).

    Für den Folgenkatalog nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB ergibt sich dies aus dem Merkmal des "Verfallens' (vgl. schon RGSt 12, 127, 128; 44, 59, 60; 72, 321, 322) sowie aus einem Vergleich mit den sonstigen Varianten des § 226 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 317/17, aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08).

  • BGH, 24.05.1965 - 2 StR 173/65

    Notwendigkeit einer Augenscheinseinnahme - Ablehnung eines Beweisantrags zur

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    "Längere Dauer' ist dabei nicht mit Unheilbarkeit gleichzusetzen (vgl. RGSt aaO; BGH, Urteil vom 24. Mai 1965 - 2 StR 173/65, MDR 1968, 17 (bei Dallinger); LKStGB/Grünewald, aaO, § 226 Rn. 23).

    Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des - länger währenden - Krankheitszustands nicht abgesehen werden kann (vgl. RGSt jeweils aaO; BGH, Urteil vom 24. Mai 1965 - 2 StR 173/65, aaO; vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233; 234).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    aa) Die Schwurgerichtskammer hat zutreffend den Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; BGH, Urteile vom 12. November 1987 - 4 StR 12 13 14 15 16 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f.; vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, StV 2018, 711, 712).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    aa) Die Schwurgerichtskammer hat zutreffend den Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; BGH, Urteile vom 12. November 1987 - 4 StR 12 13 14 15 16 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f.; vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, StV 2018, 711, 712).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, selbst wenn andere Schlüsse nähergelegen hätten (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179; vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, aaO).
  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 453/08

    Täteranalyse; Tätertypus; Profiling; operative Fallanalyse; eigenständige

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    Für den Folgenkatalog nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB ergibt sich dies aus dem Merkmal des "Verfallens' (vgl. schon RGSt 12, 127, 128; 44, 59, 60; 72, 321, 322) sowie aus einem Vergleich mit den sonstigen Varianten des § 226 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 317/17, aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 522/96

    Konkurrenzverhältnis der erfolgsqualifizierten Körperverletzungsdelikte zu den

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des - länger währenden - Krankheitszustands nicht abgesehen werden kann (vgl. RGSt jeweils aaO; BGH, Urteil vom 24. Mai 1965 - 2 StR 173/65, aaO; vom 22. Januar 1997 - 3 StR 522/96, NStZ 1997, 233; 234).
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98

    Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen

    Auszug aus BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18
    Eine solche kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahme eines beendeten Versuchs führen, wenn der den Todeseintritt nicht (mehr) für möglich haltende Täter in engstem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der letzten Tathandlung erkennt, dass er sich insoweit (erneut) geirrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 1998 - 5 StR 189/98, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 12; vom 15. März 2018 - 4 StR 397/17, jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 397/17

    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Möglichkeit einer nachträglichen Korrektur)

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10

    Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und

  • RG, 02.09.1938 - 1 D 616/38

    Wann ist i. S. des § 224 StGB. das Sehvermögen als "verloren" anzusehen?

  • RG, 09.04.1885 - 645/85

    Über den Begriff des Siechtumes in §. 224 St.G.B.'s?

  • RG, 16.09.1910 - IV 584/10

    1. Erfordernisse des Begriffs: "in Geisteskrankheit verfallen" nach § 224

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Maßstab für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch ist das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, der sog. Rücktrittshorizont (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, juris Rn. 12).

    Wenn der Täter bei einem Tötungsdelikt den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht, liegt ein beendeter Versuch vor (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, juris Rn. 12).

  • BGH, 11.05.2023 - 4 StR 421/22

    Mord (Beweiswürdigung; Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, Spontanität des

    Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des - länger währenden - Krankheitszustands nicht abzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18 Rn. 22 mwN).

    Nach den bisherigen Feststellungen kann dem Angeklagten daher auch nicht zugutekommen, dass eine zumindest teilweise Wiederherstellung der Nebenklägerin konkret wahrscheinlich wäre (vgl. hierzu allgemein BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18 Rn. 22).

  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 514/22

    Verursachen einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch die

    Die in § 226 Abs. 1 StGB bezeichneten schweren Folgen müssen von längerer Dauer sein (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18, juris Rn. 22; Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 317/17, juris Rn. 11; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 3 StR 453/08; MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 226 Rn. 9) wobei dies nicht mit Unheilbarkeit gleichzusetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18 mwN).

    Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des - länger währenden - Krankheitszustands nicht abgesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18, juris Rn. 21 mwN).

  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 477/20

    Versuchter Totschlag (Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz; anschauliche und

    Die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch bestimmt sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18).
  • LG Augsburg, 16.11.2023 - 1 KLs 600 Js 128210/22

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Einlassung des

    Es genügt, wenn die Behebung bzw. nachhaltige Verbesserung des - länger währenden - Krankheitszustands nicht abgesehen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2019 - 5 StR 677/18, juris Rn. 21 mwN).
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