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   BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23   

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BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23 (https://dejure.org/2023,38081)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2023 - 2 StR 206/23 (https://dejure.org/2023,38081)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2023 - 2 StR 206/23 (https://dejure.org/2023,38081)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 161/23

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23
    Der Umstand, dass die Familie des Nebenklägers dem Zahlungsverlangen nicht entsprochen hat, begründet für sich betrachtet noch keinen Fehlschlag des Erpressungsversuchs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22; vom 3. Mai 2023 - 6 StR 161/23).
  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 587/19

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; fehlgeschlagener Versuch; beendeter und

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23
    Ausgeschlossen wäre die Anwendung des § 24 StGB nur, wenn der Versuch zweifelsfrei fehlgeschlagen wäre, weil in einem solchen Fall ein strafbefreiender Rücktritt von vornherein ausgeschlossen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 4 StR 587/19, NStZ-RR 2020, 102 mwN).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23
    Dies kann dann der Fall sein, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung zwar zunächst den Eintritt des angestrebten Erfolgs für möglich gehalten hat, unmittelbar darauf aber zum Ergebnis kommt, dass er noch nicht alles Erforderliche getan hat (BGH, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226; LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 24 Rn. 176 ff. mwN).
  • BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23
    Der Umstand, dass die Familie des Nebenklägers dem Zahlungsverlangen nicht entsprochen hat, begründet für sich betrachtet noch keinen Fehlschlag des Erpressungsversuchs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2022 - 6 StR 99/22; vom 3. Mai 2023 - 6 StR 161/23).
  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 345/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht:

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23
    Hält er die Vollendung der Tat in unmittelbarem Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach

    Auszug aus BGH, 26.09.2023 - 2 StR 206/23
    Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst festgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 359/15 mwN).
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