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   BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21   

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BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21 (https://dejure.org/2022,18806)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2022 - 4 StR 408/21 (https://dejure.org/2022,18806)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 (https://dejure.org/2022,18806)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB
    Versuchter Totschlag (Rücktritt: Fehlschlag, Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch, Vorstellungsbild des Täters, Korrektur des Rücktrittshorizonts, Irrtum, keine Vorstellung des Täters von den Folgen seines bisherigen Verhaltens im Augenblick des Verzichts auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB

  • IWW

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § 315 Abs. 3 Nr. 1a) StGB

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom versuchten Totschlag; Vorstellungsbild des Angeklagten in Bezug auf den Eintritt des Todeserfolgs nach der letzten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 212
    Rücktritt vom versuchten Totschlag; Vorstellungsbild des Angeklagten in Bezug auf den Eintritt des Todeserfolgs nach der letzten mit Tötungsvorsatz ausgeführten Tathandlung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 320
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 464/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont)

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    a) Ein Rücktritt vom Versuch scheidet aus, wenn der tatbestandsmäßige Erfolg nach dem Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr herbeigeführt werden kann und der Täter dies erkennt oder er subjektiv eine Herbeiführung des Erfolgs nicht mehr für möglich hält; in diesen Fällen liegt ein sog. Fehlschlag vor (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, NStZ 2019, 399 Rn. 6 mwN).

    Ein beendeter Versuch, bei dem der Täter für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Eintritt des Taterfolgs durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich zumindest freiwillig und ernsthaft darum bemühen muss (vgl. § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB), ist hingegen anzunehmen, wenn er zu diesem Zeitpunkt den Erfolgseintritt bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, aaO, Rn. 7).

    Lässt sich das maßgebliche Vorstellungsbild den Feststellungen nicht in ausreichender Weise entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21 Rn. 24; Beschluss vom 26. Februar 2019 ? 4 StR 464/18, aaO; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ 2013, 273, jeweils mwN).

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    Lässt sich das maßgebliche Vorstellungsbild den Feststellungen nicht in ausreichender Weise entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21 Rn. 24; Beschluss vom 26. Februar 2019 ? 4 StR 464/18, aaO; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ 2013, 273, jeweils mwN).
  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20

    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    Die Aufhebung erfasst auch die tateinheitlich erfolgte - an sich rechtsfehlerfreie - Verurteilung wegen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § 315 Abs. 3 Nr. 1a) StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 312/20, NStZ 2022, 101, Rn. 10).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 469/13

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Vorstellungsbild des Täters);

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    Diese positive Feststellung darf nicht mit dem Fall gleichgesetzt werden, dass zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, da es dann noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21, NStZ-RR 2021, 272, 273; Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13, NStZ 2014, 143, jeweils mwN).
  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 356/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: Vorliegen, aufgedeckte Tat, subjektive Sicht des

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    Die Adhäsionsentscheidung wird durch die Aufhebung der Verurteilung des Angeklagten nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2022 ? 4 StR 356/21 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    Lässt sich das maßgebliche Vorstellungsbild den Feststellungen nicht in ausreichender Weise entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21 Rn. 24; Beschluss vom 26. Februar 2019 ? 4 StR 464/18, aaO; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ 2013, 273, jeweils mwN).
  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag (beendeter Versuch:

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    Diese positive Feststellung darf nicht mit dem Fall gleichgesetzt werden, dass zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, da es dann noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21, NStZ-RR 2021, 272, 273; Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13, NStZ 2014, 143, jeweils mwN).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 397/18

    Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Korrektur des

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    In engen zeitlichen Grenzen ist auch eine Korrektur dieses Rücktrittshorizonts möglich: So ist der Versuch eines Tötungsdelikts nicht beendet, wenn der Täter zunächst irrtümlich den Eintritt des Todes für möglich hält, aber "nach alsbaldiger Erkenntnis seines Irrtums" von weiteren Ausführungshandlungen Abstand nimmt (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 397/18 Rn. 8).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 383/14

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    Ist der Versuch nicht in diesem Sinne fehlgeschlagen, kommt es nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB auf die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch an (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687 mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 58/21

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch:

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - 4 StR 408/21
    Diese positive Feststellung darf nicht mit dem Fall gleichgesetzt werden, dass zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten keine Feststellungen getroffen werden können, da es dann noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 58/21, NStZ-RR 2021, 272, 273; Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 469/13, NStZ 2014, 143, jeweils mwN).
  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

    Die Aufhebung erfasst auch die tateinheitlich erfolgte - an sich rechtsfehlerfreie - Verurteilung wegen Urkundenfälschung und weiterer Delikte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 65/24
    Der aufgezeigte Mangel zwingt zudem zur Aufhebung der für sich gesehen rechtlich nicht zu beanstandenden Verurteilung wegen tateinheitlich begangener (psychischer) Beihilfe (vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 8), für die bereits das Erscheinen am Tatort mit der Zusage zur Unterstützung als tauglicher Gehilfenbetrag genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 452/20 Rn. 33 mwN; Beschluss vom 21. April 2020 - 4 StR 287/19 Rn. 16 mwN; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15 Rn. 11).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22

    Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer

    Die Schwurgerichtskammer hat zwar rechtsfehlerfrei einen unbeendeten Versuch im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB zugrunde gelegt, von dem der Angeklagte bereits durch den Abbruch seiner begonnenen Tathandlung zurücktreten konnte (vgl. zur Abgrenzung vom beendeten Versuch BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; Beschluss vom 26. Februar 2019 - 4 StR 464/18, NStZ 2019, 399 mwN).

    Wegen des tateinheitlichen Zusammentreffens erstreckt sich die Aufhebung des Urteils auch auf die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, die für sich genommen keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21, NStZ-RR 2022, 39).

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils berührt die zu Gunsten der Nebenklägerin ergangenen Adhäsionsentscheidungen nicht; deren Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatgericht vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 1 StR 260/18 (insoweit in NStZ 2019, 82 nicht abgedruckt), jew. mwN).

  • BGH, 16.08.2023 - 4 StR 215/23

    Strafbefreiender Rücktritt bei versuchtem Mord; Zusammenfassende Würdigung der

    Dieser sogenannte "Rücktrittshorizont" ist sowohl bei der Beurteilung eines Fehlschlags als auch für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 32/23 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 6 mwN).

    Diese betrifft daher auch die tateinheitlich erfolgte - an sich rechtsfehlerfreie - Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB (vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 353 Rn. 12; BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 8) und zieht zudem die Aufhebung der auf § 63 StGB gestützten Maßregelanordnung nach sich.

  • BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Nach dem - hierfür maßgeblichen - "Rücktrittshorizont" (BGH, Beschlüsse vom 27. April 2022 - 4 StR 408/21 Rn. 5 f. und vom 24. November 2021 - 4 StR 345/21 Rn. 6 f.; je mwN) kann das Ablehnen eines Rücktritts auch nicht mit einem Fehlschlag begründet werden; denn bereits aufgrund der räumlichen Entfernung zwischen den Stockwerken hätten die heimkehrenden Bewohner die Beschuldigte nicht am Inbrandsetzen des Benzins hindern können, und zwar auch nicht nach deren Vorstellungsbild.
  • BayObLG, 03.07.2023 - 202 StRR 34/23

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

    Dagegen hätte das bloße (freiwillige) Aufgeben der Tat gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Variante 1 StGB zur Straffreiheit führen können, wenn es sich um einen unbeendeten Versuch gehandelt hätte (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 27.04.2022 - 4 StR 408/21 = StV 2023, 320; 16.06.2021 - 1 StR 58/21 = NStZ-RR 2021, 272; vom 06.05.2020 - 2 StR 543/19 = StV 2021, 307 = BGHR StGB § 184h Nr. 1 Erheblichkeit 4; vom 17.12.2019 - 2 StR 340/19 = StV 2021, 90).
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