Rechtsprechung
BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 96 SGG vom 23.09.1975, § 2 Abs 1 GSiG, § 41 SGB 12
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - offenbare Unrichtigkeit nach § 38 S 3 SGB 10 - ... - JLaw (App) | www.prinz.law
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Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - offenbare Unrichtigkeit nach § 38 S 3 SGB 10 - ...
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Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - fehlende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - offenbare Unrichtigkeit nach § 38 S 3 SGB 10 - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 12.05.2009 - S 12 SO 2592/08
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 2441/09
- BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 31.05.1990 - 8 RKn 22/88
Berichtigung eines Bescheides nach § 38 SGB X, Ermessen
Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
Zwar formuliert die Klägerin eine Rechtsfrage und führt aus, dass diese bislang höchstrichterlich nicht geklärt sei; zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit hätte sie sich aber im Hinblick auf die behaupteten verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des § 38 SGB X mit der von ihr selbst zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.5.1990 - 8 RKn 22/88 - (BSGE 67, 70 ff = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1) auseinandersetzen müssen; dort wurde zur Auslegung der Vorschrift auf deren Entstehungsgeschichte verwiesen und ausgeführt, dass die Regelung auf § 138 Abs. 1 SGG sowie § 118 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung zurückgehe und sich an diese prozessrechtlichen Berichtigungsvorschriften anlehne (BSGE 67, 70, 71 f = SozR 3-1300 § 38 Nr. 1 S 3) ; diese verfolgen aber erkennbar nicht das Ziel, eine Gerichtsentscheidung (erst) darauf zu prüfen, ob sie (überhaupt) eine offenbare Unrichtigkeit enthält. - BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
Ebenso wenig bedarf es der Entscheidung, ob die Begründung der Beschwerde ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags erkennen lässt (zu dieser Voraussetzung BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48 mwN) . - BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit …
Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
Sie hätte deshalb darlegen müssen, dass die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des Bescheids zur Berichtigung keine rein formale Frage ist und welche Nachteile ihr bei Vorlage des Bescheids ggf erwachsen können (zum Rechtsschutzinteresse vgl: BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 13 RJ 43/05 R; Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R - RdNr 15) .
- BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 43/05 R
Verrechnung eines Beitragsrückstandes mit laufender Rentenzahlung - …
Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
Sie hätte deshalb darlegen müssen, dass die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des Bescheids zur Berichtigung keine rein formale Frage ist und welche Nachteile ihr bei Vorlage des Bescheids ggf erwachsen können (zum Rechtsschutzinteresse vgl: BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 13 RJ 43/05 R; Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R - RdNr 15) . - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65) . - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 24.10.2011 - B 8 SO 25/11 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17;… SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65) .