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   BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23   

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https://dejure.org/2023,16271
BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23 (https://dejure.org/2023,16271)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2023 - 2 BvC 4/23 (https://dejure.org/2023,16271)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2023 - 2 BvC 4/23 (https://dejure.org/2023,16271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wahlprüfungsbeschwerde: Beitritt des Deutschen Bundestages unzulässig, Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG
    Unwirksamkeit des Beitritts des Deutschen Bundestags zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzgl der Bundestagswahl 2021 - zudem Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 betreffend die Annahme der dritten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021; Erklärung ...

  • rewis.io

    Unwirksamkeit des Beitritts des Deutschen Bundestags zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzgl der Bundestagswahl 2021 - zudem Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 48 ; GG Art. 41 Abs. 2
    Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 betreffend die Annahme der dritten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021; Erklärung ...

  • datenbank.nwb.de

    Unwirksamkeit des Beitritts des Deutschen Bundestags zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzgl der Bundestagswahl 2021 - zudem Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Wahlprüfungsbeschwerde: Beitritt des Deutschen Bundestages unzulässig, Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahlprüfungsbeschwerde - aber kein Verfahrensbeitritt des Deutschen Bundestages

  • lto.de (Pressebericht, 12.07.2023)

    Wahlprüfung: Der Bundestag darf nur zuschauen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wahlprüfungsbeschwerde: Beitritt des Deutschen Bundestages unzulässig, Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wahlprüfungsbeschwerde: Beitritt des Deutschen Bundestages unzulässig - Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung am Dienstag und Mittwoch, 18. und 19. Juli 2023, jeweils um 10.00 Uhr in Sachen Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Waffenungleichheit im Verfassungsprozess

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundestagswahl: Führen lange Wartezeiten zur Neuwahl?

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 1319
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.11.2020 - 2 BvF 2/18

    Erfolgloser Antrag auf Beitritt und Anschluss an ein anhängiges

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht den Beitritt im Falle von Normenkontrollverfahren verweigert, wenn das Fehlen eines eigenen Antragsrechts durch einen Beitritt unterlaufen werden sollte (unter Bezugnahme auf BVerfGE 68, 346 ; 156, 1 - Parteienfinanzierung - Beitritt zur abstrakten Normenkontrolle ).

    Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz eröffnet in § 65 Abs. 1, § 69, § 82 Abs. 2, § 83 Abs. 2, § 88, § 94 Abs. 5 Satz 1 BVerfGG nur selbst Antragsberechtigten und Verfassungsorganen die Möglichkeit, den jeweiligen Verfahren beizutreten (vgl. BVerfGE 156, 1 ).

    Ist ein solches nicht vorgesehen, steht einer analogen Anwendung der Beitrittsregelungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bereits das Fehlen vergleichbarer Tatbestände entgegen (vgl. BVerfGE 156, 1 ).

    Hinzu kommt, dass es sich bei der Wahlprüfungsbeschwerde um ein auf die Feststellung von Wahlfehlern gerichtetes objektives Verfahren handelt, in dem, soweit es einmal in Gang gesetzt ist, Anträge und Anregungen der Antragsteller nicht mehr erforderlich sind (vgl. BVerfGE 68, 346 ; 156, 1 ).

  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22

    Grundsatz der Unantastbarkeit landesverfassungsgerichtlicher

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiederholungswahl lehnte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. Januar 2023 ab (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22 -).

    Deshalb und weil eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit eines Richters von Amts wegen nicht zulässig ist, war eine solche Entscheidung mit Blick auf den Richter Müller nicht veranlasst (vgl. BVerfGE 46, 34 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22 -, Rn. 101 - Wiederholungswahl Berlin - eA).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Das Bundesverfassungsgericht habe vor diesem Hintergrund im Rahmen eines Zwischenländerstreits entschieden, den Beitritt bei einem "offenkundigen Bedürfnis" zuzulassen (unter Bezugnahme auf BVerfGE 42, 103 ).

    Demgemäß kommt die Zulassung eines Beitritts allenfalls bei Vorliegen eines aus verfassungsrechtlichen Gründen "offenkundigen Bedürfnisses" in Betracht (vgl. BVerfGE 42, 103 ).

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvF 2/84

    Unzulässigkeit des Betritritts im Verfahren zur abstrakten Normenkontrolle

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht den Beitritt im Falle von Normenkontrollverfahren verweigert, wenn das Fehlen eines eigenen Antragsrechts durch einen Beitritt unterlaufen werden sollte (unter Bezugnahme auf BVerfGE 68, 346 ; 156, 1 - Parteienfinanzierung - Beitritt zur abstrakten Normenkontrolle ).

    Hinzu kommt, dass es sich bei der Wahlprüfungsbeschwerde um ein auf die Feststellung von Wahlfehlern gerichtetes objektives Verfahren handelt, in dem, soweit es einmal in Gang gesetzt ist, Anträge und Anregungen der Antragsteller nicht mehr erforderlich sind (vgl. BVerfGE 68, 346 ; 156, 1 ).

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Deshalb und weil eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit eines Richters von Amts wegen nicht zulässig ist, war eine solche Entscheidung mit Blick auf den Richter Müller nicht veranlasst (vgl. BVerfGE 46, 34 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22 -, Rn. 101 - Wiederholungswahl Berlin - eA).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Mit Urteil vom 16. November 2022 erklärte der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urteil vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21 -).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Dass ein Beitritt in diesem Verfahren nicht vorgesehen ist, entspricht dem objektivrechtlichen Charakter des Verfahrens, das zwar zweistufig ausgestaltet ist und als Maßstab nicht nur das Grundgesetz, sondern die Wahlrechtsordnung insgesamt heranzieht, zugleich aber der möglichst zeitnahen Feststellung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 85, 148 ).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Zudem sei auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1968 zu verweisen, als § 94 Abs. 5 BVerfGG den Beitritt im Verfassungsbeschwerdeverfahren noch nicht geregelt habe (BVerfGE 24, 33 ).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Bei der Wahlprüfungsbeschwerde tritt zudem die Rolle des Beschwerdeführers gegenüber der objektiven Rechtsklärung in den Hintergrund (vgl. zum objektiven Charakter BVerfGE 34, 81 ; Walter, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, § 48 Rn. 32 ; Brade, NVwZ 2019, S. 1814 ).
  • BVerfG, 11.04.1961 - 2 BvG 2/58

    Voraussetzungen für einen Beitritt im Bund/Länder-Streit

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvC 4/23
    Bei den kontradiktorischen Verfahren muss sich der Beitretende für die Seite des Antragstellers oder des Antragsgegners entscheiden, eine eigene dritte Position kann er nicht begründen (vgl. BVerfGE 12, 308 ; Walter, in: Walter/Grünewald, BeckOK BVerfGG, § 65 Rn. 4 ).
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