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   BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21   

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https://dejure.org/2023,34204
BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21 (https://dejure.org/2023,34204)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21 (https://dejure.org/2023,34204)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2023 - 2 BvR 1143/21 (https://dejure.org/2023,34204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus privaten Rentenversicherungen im Jahr 2009

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, AltEinkG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus gesetzlicher und privater Rentenversicherung im Jahr 2009 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, einzelfallbezogenen Verbots der Doppelbesteuerung von Alterseinkünften kann ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus gesetzlicher und privater Rentenversicherung (hier: im Jahr 2009); Verstoß gegen das Verbot der Übermaßbesteuerung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus gesetzlicher und privater Rentenversicherung im Jahr 2009 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, einzelfallbezogenen Verbots der Doppelbesteuerung von Alterseinkünften kann ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus gesetzlicher und privater Rentenversicherung im Jahr 2009 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, einzelfallbezogenen Verbots der Doppelbesteuerung von Alterseinkünften kann ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus gesetzlicher und privater Rentenversicherung im Jahr 2009 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, einzelfallbezogenen Verbots der Doppelbesteuerung von Alterseinkünften kann ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von Einkünften aus gesetzlicher und privater Rentenversicherung im Jahr 2009 - Existenz eines verfassungsrechtlichen, einzelfallbezogenen Verbots der Doppelbesteuerung von Alterseinkünften kann ...

Sonstiges (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStG § 9a S 1 Nr 3, EStG § 10 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, GG Art 3 Abs 1
    Doppelbesteuerung, Rente, Vorsorgeaufwendungen, Verfassung, Gleichheit, Steuergerechtigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren hingegen nur zum Teil (in Höhe eines sog. Ertragsanteils) steuerpflichtig (vgl. im Einzelnen BVerfGE 105, 73 ).

    Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 6. März 2002 (BVerfGE 105, 73) einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG fest und forderte den Gesetzgeber zu einer Neuregelung auf.

    Dabei verlangte es, dass in jedem Fall die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen seien, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werde (BVerfGE 105, 73 ).

    Diese Sonderausgabenhöchstbeträge galten auch für Beamte (vgl. im Einzelnen BVerfGE 105, 73 ).

    Eine solche doppelte Besteuerung stünde im Widerspruch zu der Vorgabe in BVerfGE 105, 73 (134 f.).

    a) Die Beschwerdeführer haben sich für die Begründung eines einzelfallbezogenen Verbots der doppelten Besteuerung im Wesentlichen nur auf einen - die dortige Entscheidung abschließenden - Satz in BVerfGE 105, 73 (134 f.) bezogen, wonach in jedem Fall die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird.

    Wenn zusätzlich der unmittelbar vorangehende Satz in BVerfGE 105, 73 (134) davon spricht, dass "der weite gesetzgeberische Gestaltungsraum nicht unbegrenzt [ist]", ist es nicht fernliegend, die an den Beginn des Satzes gestellten Worte "in jedem Fall" als bloßes "jedenfalls" zu deuten.

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang weiter, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung in BVerfGE 105, 73 zur Begründung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Rentnern und Pensionären stets strukturell argumentiert hat (vgl. insbesondere BVerfGE 105, 73 ).

    Die betreffenden Kammerentscheidungen befassen sich nicht mit der Auslegung der Entscheidung in BVerfGE 105, 73, sondern haben die seinerzeit angegriffenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs für verfassungsgemäß gehalten.

    Insbesondere das Gebot der Folgerichtigkeit hat das Bundesverfassungsgericht nicht im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG, sondern im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG als Leitlinie entwickelt, die in erster Linie den Spielraum des Gesetzgebers begrenzt (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Aufspaltung anhand der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei einer Würdigung der Entlastungswirkungen des Sonderausgabenabzugs die größere Plausibilität für sich beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 120, 125 ).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    a) Art. 6 Abs. 1 GG verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zustellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfGE 28, 104 ; 76, 1 ; 99, 216 ; 114, 316 ).

    Insbesondere untersagt Art. 6 Abs. 1 GG eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 99, 216 ; 114, 316 ).

    Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft kann zwar zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher Rechtsfolgen genommen werden (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 24, 104 ; 28, 324 ; 114, 316 ).

    Insbesondere darf der Gesetzgeber Verheiratete steuerlich anders behandeln als Ledige (vgl. BVerfGE 32, 260 ; 114, 316 ).

    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme die Ehe nicht diskriminieren (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 24, 104 ; 28, 324 ; 114, 316 ; stRspr).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 123, 186 ; 130, 1 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    Insbesondere untersagt Art. 6 Abs. 1 GG eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 99, 216 ; 114, 316 ).

    Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft kann zwar zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher Rechtsfolgen genommen werden (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 24, 104 ; 28, 324 ; 114, 316 ).

    Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme die Ehe nicht diskriminieren (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 24, 104 ; 28, 324 ; 114, 316 ; stRspr).

  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    Im Rahmen dieses ersten Schritts verwies der Bundesfinanzhof auf sein Urteil vom gleichen Tage (- X R 33/19 -, Az. der Verfassungsbeschwerde: 2 BvR 1140/21), wonach bei der Beurteilung, ob Altersrenten einer verfassungsrechtlich unzulässigen doppelten Besteuerung unterlägen, steuerfreie Teile einer bei statistischer Wahrscheinlichkeit zu zahlenden Hinterbliebenenrente einzubeziehen seien.

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Individualbesteuerung sind die Beschwerdeführer auch nicht auf den vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Revisionsentscheidung in Bezug genommenen, nachvollziehbaren Einwand eingegangen, wonach der Grundsatz der Individualbesteuerung vorliegend nicht verletzt sei, weil es bei der Berücksichtigung der Hinterbliebenenrente nicht um die konkrete Besteuerung einer vom Beschwerdeführer zu 1. zu unterscheidenden dritten Person gehe, sondern um die Prüfung, ob beim Beschwerdeführer zu 1. selbst eine doppelte Besteuerung eintrete (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 2021 - X R 33/19 -, Rn. 42, Az. der Verfassungsbeschwerde: 2 BvR 1140/21).

  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung der Rente aus der

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    Im Rahmen dieses ersten Schritts verwies der Bundesfinanzhof auf sein Urteil vom gleichen Tage (- X R 33/19 -, Az. der Verfassungsbeschwerde: 2 BvR 1140/21), wonach bei der Beurteilung, ob Altersrenten einer verfassungsrechtlich unzulässigen doppelten Besteuerung unterlägen, steuerfreie Teile einer bei statistischer Wahrscheinlichkeit zu zahlenden Hinterbliebenenrente einzubeziehen seien.

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Individualbesteuerung sind die Beschwerdeführer auch nicht auf den vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Revisionsentscheidung in Bezug genommenen, nachvollziehbaren Einwand eingegangen, wonach der Grundsatz der Individualbesteuerung vorliegend nicht verletzt sei, weil es bei der Berücksichtigung der Hinterbliebenenrente nicht um die konkrete Besteuerung einer vom Beschwerdeführer zu 1. zu unterscheidenden dritten Person gehe, sondern um die Prüfung, ob beim Beschwerdeführer zu 1. selbst eine doppelte Besteuerung eintrete (vgl. BFH, Urteil vom 19. Mai 2021 - X R 33/19 -, Rn. 42, Az. der Verfassungsbeschwerde: 2 BvR 1140/21).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    a) Art. 6 Abs. 1 GG verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zustellen (Diskriminierungsverbot, vgl. BVerfGE 28, 104 ; 76, 1 ; 99, 216 ; 114, 316 ).

    Insbesondere untersagt Art. 6 Abs. 1 GG eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 99, 216 ; 114, 316 ).

  • BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    Im Hinblick auf das von Verfassungs wegen zu beachtende Verbot einer doppelten Besteuerung sei durch den Bundesfinanzhof bereits geklärt und durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Verweis auf BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29./30. September 2015 - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -), dass eine solche nicht gegeben sei, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch sei wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen.

    b) Ob das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 29. beziehungsweise 30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) die strikt einzelfallbezogene Vorgehensweise des Bundesfinanzhofs bei der Prüfung einer doppelten Besteuerung implizit gebilligt hat (so BFH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X R 44/14 -, Rn. 25 ff.), kann hier ebenfalls auf sich beruhen.

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    Im Hinblick auf das von Verfassungs wegen zu beachtende Verbot einer doppelten Besteuerung sei durch den Bundesfinanzhof bereits geklärt und durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Verweis auf BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29./30. September 2015 - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -), dass eine solche nicht gegeben sei, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch sei wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen.

    b) Ob das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 29. beziehungsweise 30. September 2015 (Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 2683/11 -, - 2 BvR 1961/10 -, - 2 BvR 1066/10 -) die strikt einzelfallbezogene Vorgehensweise des Bundesfinanzhofs bei der Prüfung einer doppelten Besteuerung implizit gebilligt hat (so BFH, Urteil vom 21. Juni 2016 - X R 44/14 -, Rn. 25 ff.), kann hier ebenfalls auf sich beruhen.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ist zur Begründung der Verfassungsbeschwerde das angeblich verletzte Recht zu bezeichnen und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 99, 84 ).

    Unzulässig ist es jedoch, nach Ablauf der Beschwerdefrist die Verletzung weiterer Grundrechte erstmals zu rügen oder neue einfachrechtliche Gesichtspunkte einzuführen (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BVerfGK 2, 261 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 394/67

    Verfassungswidrigkeit des § 45 KO

  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

  • BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11

    Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

  • BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Eilrechtsschutz

  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

  • BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

  • BVerfG, 28.01.2004 - 2 BvR 1140/03

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde

  • BFH, 30.08.2023 - X B 58/23

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei Geltendmachung der doppelten

    Im Streitfall kann es sich --auch wenn im angefochtenen Steuerbescheid keine konkreten Verfahren genannt sind-- nur um die Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 handeln.

    Diese Frage ist schon wegen der im entscheidenden Punkt unterschiedlich gelagerten Sachverhalte nicht Gegenstand der vom FA angeführten, beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21.

  • FG Hessen, 25.04.2023 - 11 K 286/22
    Der Vorläufigkeitsvermerk umfasse somit die Vereinbarkeit dieser Norm mit höherrangigem Recht, die Gegenstand der anhängigen Verfassungsbeschwerden mit den Aktenzeichen 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 sei.

    Die gegen die BFH-Urteile vom 19.05.2021 - X R 20/19 und X R 33/19 gerichteten Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21) würden den gesamten Inhalt der Urteile umfassen, so lautet die sich im Verfahren 2 BvR 1140/21 stellende Rechtsfrage laut juris - unstreitig - "Ermittlung der Höhe des Betrages einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen".

  • FG Hessen, 20.03.2023 - 11 V 870/22
    Der Vorläufigkeitsvermerk umfasse somit die Vereinbarkeit dieser Norm mit höherrangigem Recht, die Gegenstand der anhängigen Verfassungsbeschwerden mit den Aktenzeichen 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21 sei.

    Die gegen die BFH-Urteile vom 19.05.2021 - X R 20/19 und X R 33/19 gerichteten Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21) würden den gesamten Inhalt der Urteile umfassen, so lautet die sich im Verfahren 2 BvR 1140/21 stellende Rechtsfrage laut juris - unstreitig - "Ermittlung der Höhe des Betrages einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen" [Hervorhebung durch Antragsgegner].

  • FG Münster, 22.11.2022 - 2 K 492/22

    Bestehen einer Doppelbesteuerung im Rahmen der Einkommenssteuer von aus

    Ebenso wenig hält der Senat eine Aussetzung des Verfahrens vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1140/21 (gegen BFH, Urteil vom 19.05.2021 X R 33/19, juris) und 2 BvR 1143/21 (gegen BFH, Urteil vom 19.05.2021 X R 20/19, juris) für geboten.
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