Bundesverfassungsgerichtsgesetz
II. Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 17 - 35c) |
(1) 1Anträge, die das Verfahren einleiten, sind schriftlich beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. 2Sie sind zu begründen; die erforderlichen Beweismittel sind anzugeben.
(2) Der Vorsitzende oder, wenn eine Entscheidung nach § 93c in Betracht kommt, der Berichterstatter stellt den Antrag dem Antragsgegner, den übrigen Beteiligten sowie den Dritten, denen nach § 27a Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, unverzüglich mit der Aufforderung zu, sich binnen einer zu bestimmenden Frist dazu zu äußern.
(3) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann jedem Beteiligten aufgeben, binnen einer zu bestimmenden Frist die erforderliche Zahl von Abschriften seiner Schriftsätze und der angegriffenen Entscheidungen für das Gericht und für die übrigen Beteiligten nachzureichen.
Rechtsprechung zu § 23 BVerfGG
2.670 Entscheidungen zu § 23 BVerfGG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 10.04.2024 - 1 BvR 415/24
Mangels genügender Darlegung zum Vorliegen eines Grundrechtsverstoßes und zur ...
- BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem ...
- BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine vorläufige Umgangsregelung ...
- BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23
Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen ...
- BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine ...
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22
Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall
- BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung ...
- BVerfG, 22.02.2024 - 1 BvR 317/24
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und Nichtannahme der ...
- BVerfG, 19.11.2018 - 1 BvR 2391/18
Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 23 BVerfGG:
- Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)
- Besondere Verfahrensvorschriften
- Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
- § 92