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   BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23   

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https://dejure.org/2024,7859
BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23 (https://dejure.org/2024,7859)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23 (https://dejure.org/2024,7859)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2024 - 1 BvR 2324/23 (https://dejure.org/2024,7859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine vorläufige Umgangsregelung mangels Aufzeigens einer möglichen Grundrechtsverletzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1684 Abs 3 S 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Eilentscheidung - unzureichende Darlegungen zur fachrechtlichen Einordnung sowie zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Eilentscheidung - unzureichende Darlegungen zur fachrechtlichen Einordnung sowie zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Eilentscheidung - unzureichende Darlegungen zur fachrechtlichen Einordnung sowie zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1943/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend rund zweijährigen Ausschluss des

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Er bestimmt sich im Ausgangspunkt vor allem danach, ob die Entscheidung über den Umgang Lebensverhältnisse betrifft, in denen das betroffene Kind ohnehin bereits von beiden Elternteilen getrennt lebt oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 13).

    Steht eine langfristige Trennung des Kindes von beiden Eltern im Raum - wie bei einem Umgangsausschluss der Eltern im Verhältnis zu ihrem fremduntergebrachten Kind -, ist der fachgerichtlich angeordnete Umgangsausschluss an dem strengeren Prüfungsmaßstab des Art. 6 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGK 20, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 14 f.).

    Es gelten dann Anforderungen, die denjenigen für einen Entzug der elterlichen Sorge gegenüber beiden Elternteilen entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 149, 346 m.w.N.).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 140, 229 ; 149, 346 ).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 149, 346 m.w.N.).

    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 140, 229 ; 149, 346 ).

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Auch bei diesem zurückgenommenen Prüfungsmaßstab hängt die Intensität dieser Prüfung aber davon ab, in welchem Maße Grundrechte von der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGK 9, 274 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (vgl. BVerfGE 108, 370 ; 140, 229 ; 149, 346 ).
  • BVerfG, 29.11.2012 - 1 BvR 335/12

    Ausschluss des Umgangs zwischen Eltern und in Pflegefamilie untergebrachtem Kind

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Steht eine langfristige Trennung des Kindes von beiden Eltern im Raum - wie bei einem Umgangsausschluss der Eltern im Verhältnis zu ihrem fremduntergebrachten Kind -, ist der fachgerichtlich angeordnete Umgangsausschluss an dem strengeren Prüfungsmaßstab des Art. 6 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGK 20, 135 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1943/22 -, Rn. 14 f.).
  • BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Eine Verletzung des Elterngrundrechts des Beschwerdeführers liegt auch nicht derart auf der Hand, dass ausnahmsweise auf eine den Substantiierungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde verzichtet werden kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2023 - 1 BvR 1889/23 -, Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 140, 220 ; 157, 300 ; stRspr).
  • KG, 16.01.2019 - 19 UF 59/18

    Einschränkung des Umgangsrechts für längere Dauer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23
    Fachrechtlich wird eine solche Regelung typischerweise als Umgangseinschränkung verstanden (vgl. KG, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 19 UF 59/18 -, Rn. 12; Rake, in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 1684 BGB Rn. 53).
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