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   BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 195/21   

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https://dejure.org/2023,39514
BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 195/21 (https://dejure.org/2023,39514)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2023 - 2 BvR 195/21 (https://dejure.org/2023,39514)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 2 BvR 195/21 (https://dejure.org/2023,39514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Wahrung der Begründungsanforderungen unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis und eine Abschiebungsandrohung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16 Abs 1 S 1 GG, Art 16 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1600 Abs 1 Nr 5 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an Vereinbarkeit des § 17 Abs 2, Abs 3 S 1 StAG (RIS: RuStAG; Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung) mit den Anforderungen des ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an Vereinbarkeit des § 17 Abs 2, Abs 3 S 1 StAG (RIS: RuStAG; Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung) mit den Anforderungen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an Vereinbarkeit des § 17 Abs 2 , Abs 3 S 1 StAG (RIS: RuStAG ; Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung) mit den Anforderungen des ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an Vereinbarkeit des § 17 Abs 2 , Abs 3 S 1 StAG (RIS: RuStAG ; Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung) mit den Anforderungen des ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an Vereinbarkeit des § 17 Abs 2, Abs 3 S 1 StAG (RIS: RuStAG; Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach Verlust der Staatsangehörigkeit infolge Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung) mit den Anforderungen des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 195/21
    Sie entspricht nicht den Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, nach denen sich eine Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht, der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts und den Gründen der angegriffenen Entscheidungen auseinandersetzen sowie hinreichend substantiiert aufzeigen muss, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 195/21
    Es erscheint zweifelhaft, ob die zugrundeliegende Regelung des § 17 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 StAG den Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 116, 24 ; 135, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2019 - 2 BvR 1327/18 -, Rn. 33) genügt.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 195/21
    Es erscheint zweifelhaft, ob die zugrundeliegende Regelung des § 17 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 StAG den Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 116, 24 ; 135, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2019 - 2 BvR 1327/18 -, Rn. 33) genügt.
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 195/21
    Sie entspricht nicht den Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, nach denen sich eine Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht, der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts und den Gründen der angegriffenen Entscheidungen auseinandersetzen sowie hinreichend substantiiert aufzeigen muss, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).
  • BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvR 1327/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend den Verlust der Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 195/21
    Es erscheint zweifelhaft, ob die zugrundeliegende Regelung des § 17 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 StAG den Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 116, 24 ; 135, 48 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2019 - 2 BvR 1327/18 -, Rn. 33) genügt.
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2023 - 2 BvR 195/21
    Sie entspricht nicht den Begründungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG, nach denen sich eine Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht, der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts und den Gründen der angegriffenen Entscheidungen auseinandersetzen sowie hinreichend substantiiert aufzeigen muss, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 89, 155 ; 140, 229 ).
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