Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30509
BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22 (https://dejure.org/2023,30509)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22 (https://dejure.org/2023,30509)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 2023 - 1 BvR 1558/22 (https://dejure.org/2023,30509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,30509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung von Anträgen auf Auslagenerstattung und Gegenstandswertfestsetzung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung sowie auf Auslagenerstattung nach konkludenter Erledigungserklärung - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags gegen die Vollstreckung einer durch ein spanisches Gericht erlassenen Entscheidung über die Herausgabe des Kindes der Beschwerdeführerin an dessen Vater in Spanien

  • rewis.io

    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung sowie auf Auslagenerstattung nach konkludenter Erledigungserklärung - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung sowie auf Auslagenerstattung nach konkludenter Erledigungserklärung; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung sowie auf Auslagenerstattung nach konkludenter Erledigungserklärung; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung sowie auf Auslagenerstattung nach konkludenter Erledigungserklärung - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde - und die Kostenerstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und weitere Begründungsanforderungen im laufenden Verfahren

Sonstiges

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Familienrecht (Sorgerecht; Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Mutter betreffend einen Beschluss zur Vollstreckung eines spanischen Titels zur Herausgabe ihres Kindes zu dessen in Spanien lebenden Vater)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.10.2022 - 1 BvR 856/22

    Abgelehnter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigungserklärung der

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erstattung ihrer Auslagen, über den die Kammer zu entscheiden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2022 - 1 BvR 856/22 -, Rn. 2 m.w.N), bleibt ohne Erfolg.

    Ungeachtet dessen entspricht die Erstattung der Auslagen aber regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde zum Zeitpunkt ihrer Erhebung unzulässig war und dies bis zur Erledigung geblieben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2022 - 1 BvR 856/22 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2022 - 2 BvR 2250/22 -, Rn. 3 jeweils m.w.N.).

    Zum einen genügte die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG Anforderungen, zu denen die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen oder die Wiedergabe deren wesentlichen Inhalts gehört (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Oktober 2022 - 1 BvR 856/22 -, Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    Wegen der Erledigungserklärung ist über die Verfassungsbeschwerde sowie den mit ihr verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ; siehe auch BVerfGE 133, 37 ).

    Dabei findet zwar eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde im Grundsatz nicht statt (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17

    Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    aa) Eine beschwerdeführende Person ist gehalten, ihre Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).

    Denn der außerordentliche Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde dient vorrangig der Durchsetzung subjektiver von der Verfassung gewährter Rechtspositionen, die nicht bereits anderweitig durchgesetzt sind oder absehbar durchgesetzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    Wegen der Erledigungserklärung ist über die Verfassungsbeschwerde sowie den mit ihr verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ; siehe auch BVerfGE 133, 37 ).

    Dabei findet zwar eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde im Grundsatz nicht statt (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.02.2023 - 1 BvR 2845/16

    Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    aa) Eine beschwerdeführende Person ist gehalten, ihre Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).

    Denn der außerordentliche Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde dient vorrangig der Durchsetzung subjektiver von der Verfassung gewährter Rechtspositionen, die nicht bereits anderweitig durchgesetzt sind oder absehbar durchgesetzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).

  • BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17

    Verfassungsbeschwerde mangels ergänzenden Vortrags bei entscheidungserheblicher

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    aa) Eine beschwerdeführende Person ist gehalten, ihre Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).

    Denn der außerordentliche Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde dient vorrangig der Durchsetzung subjektiver von der Verfassung gewährter Rechtspositionen, die nicht bereits anderweitig durchgesetzt sind oder absehbar durchgesetzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).

  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    aa) Eine beschwerdeführende Person ist gehalten, ihre Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    Dass trotz der Beschwerdeentscheidung ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis für die gegen den familiengerichtlichen Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde fortbestand (zu den Anforderungen BVerfGE 81, 138 ), wurde in der Begründung der Verfassungsbeschwerde weder dargelegt noch ist dies sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juni 2018 - 2 BvR 2263/16 -), weshalb der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts für die Verfassungsbeschwerde zu verwerfen war.
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Auszug aus BVerfG, 12.10.2023 - 1 BvR 1558/22
    aa) Eine beschwerdeführende Person ist gehalten, ihre Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen (vgl. BVerfGE 106, 210 ; 158, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Oktober 2021 - 1 BvR 1416/17 -, Rn. 7; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. November 2022 - 1 BvR 1623/17 -, Rn. 8 und vom 14. Februar 2023 - 1 BvR 2845/16 -, Rn. 8; stRspr).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

  • BGH, 10.02.2016 - XII ZB 38/15

    Vollstreckbarerklärung einer polnischen Entscheidung über die Kindesherausgabe:

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des

  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

  • BVerfG, 05.04.2023 - 2 BvR 2250/22

    Unbegründeter Antrag auf Auslagenerstattung nach Erledigung der wegen des

  • BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 2263/16

    Verwerfung eines mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässigen Antrags auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht