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   BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23   

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https://dejure.org/2023,38140
BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23 (https://dejure.org/2023,38140)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23 (https://dejure.org/2023,38140)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 1 BvR 1889/23 (https://dejure.org/2023,38140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangene familiengerichtliche Entscheidungen über den Ausschluss von Umgang und Kontaktverboten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1684 Abs 4 S 2 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache (Ausschluss des Kindesumgangs, Kontaktverbot) - Subsidiarität sowie mangelnde Darlegung einer Grundrechtsverletzung - allerdings Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der zuletzt ergangenen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangene familiengerichtliche Entscheidungen über den Ausschluss von Umgang mit dem Kind und über Kontaktverbote; Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung in Grundrechten oder grundrechtsgleichen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache (Ausschluss des Kindesumgangs, Kontaktverbot) - Subsidiarität sowie mangelnde Darlegung einer Grundrechtsverletzung - allerdings Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der zuletzt ergangenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache (Ausschluss des Kindesumgangs, Kontaktverbot); Subsidiarität sowie mangelnde Darlegung einer Grundrechtsverletzung; allerdings Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der zuletzt ergangenen ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache (Ausschluss des Kindesumgangs, Kontaktverbot); Subsidiarität sowie mangelnde Darlegung einer Grundrechtsverletzung; allerdings Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der zuletzt ergangenen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache (Ausschluss des Kindesumgangs, Kontaktverbot) - Subsidiarität sowie mangelnde Darlegung einer Grundrechtsverletzung - allerdings Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der zuletzt ergangenen ...

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wiederholter Umgangsausschluss durch einstweilige Anordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    Zudem muss der Ausschluss des Umgangsrechts den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfGE, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 28 ff.; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 44 mit Hinweis auf die Gefahr eines Abschneidens der Eltern-Kind-Beziehung bei längere Zeit fehlendem Kontakt).

    Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 20 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft die hierzu von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen grundsätzlich nicht nach, der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen; die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 21 f. m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12 -, Rn. 22).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    a) Das Umgangsrecht eines Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; stRspr).

    Die Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 43).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    a) Das Umgangsrecht eines Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; stRspr).

    Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 43).

    Soweit das bei einem Elternteil lebende Kind den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil verweigert, ist es auch Aufgabe der Gerichte, die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in ihre Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 64, 180 ).

  • EGMR, 28.04.2016 - 20106/13

    Buchleither gegen Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Einschränkung oder den Ausschluss des Umgangs sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 43).

    Zudem muss der Ausschluss des Umgangsrechts den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfGE, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 28 ff.; siehe auch EGMR, B. v. Deutschland, Urteil vom 28. April 2016 - Nr. 20106/13 -, § 44 mit Hinweis auf die Gefahr eines Abschneidens der Eltern-Kind-Beziehung bei längere Zeit fehlendem Kontakt).

  • BVerfG, 24.02.2022 - 1 BvR 309/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen im fachgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    Entgegen den für eine Verfassungsbeschwerde geltenden Begründungsanforderungen (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2022 - 1 BvR 309/22 -, Rn. 3) verhält sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde aber nicht dazu, ob das Familiengericht über die Anhörungsrüge mittlerweile entschieden hat.
  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    a) Die Möglichkeit einer Verletzung in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten wird nicht in einer diesen Anforderungen (vgl. dazu BVerfGE 140, 229 ; 157, 300 ) genügenden Weise dargelegt.
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 1773/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    Eine Verletzung des Elternrechts des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG durch eine unzureichende Verfahrensgestaltung insoweit liegt dennoch nicht derart auf der Hand, dass auf die Einhaltung der Darlegungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG verzichtet werden könnte (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Erstem Senats vom 10.Dezember 2019 - 1 BvR 2214/19 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 1773/22 -, Rn. 12 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvR 2216/20

    Erfolglose Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    Dabei muss auch dargelegt werden, inwieweit das jeweils bezeichnete Grundrecht verletzt sein und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Entscheidung kollidieren soll (vgl. BVerfGE 149, 346 ; 158, 210 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    Hat sich die angegriffene hoheitliche Maßnahme, etwa durch Zeitablauf, erledigt, ist es Sache der Beschwerdeführenden ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juli 2023 - 1 BvR 58/23 -, Rn. 8 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2023 - 1 BvR 1889/23
    Erheben Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (BVerfGE 134, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung -

  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

  • BVerfG, 20.01.2023 - 1 BvR 2345/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufigen vollständigen

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

  • BVerfG, 24.03.2024 - 1 BvR 2324/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine vorläufige Umgangsregelung

    Eine Verletzung des Elterngrundrechts des Beschwerdeführers liegt auch nicht derart auf der Hand, dass ausnahmsweise auf eine den Substantiierungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde verzichtet werden kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2023 - 1 BvR 1889/23 -, Rn. 26 m.w.N.).
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