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   BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22   

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https://dejure.org/2023,38633
BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22 (https://dejure.org/2023,38633)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.2023 - 1 BvR 607/22 (https://dejure.org/2023,38633)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 2023 - 1 BvR 607/22 (https://dejure.org/2023,38633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Fristwahrung und mangels Wahrung der Begründungsanforderungen unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 93 Abs 3 BVerfGG, § 155b FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Rechtsbehelfen zur Beschleunigung umgangsrechtlicher Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungs- und Schadensersatzklage wegen Verzögerung eines Umgangsverfahrens über 37 Monate; Einhaltung des Vorrang- und Beschleunigungsgebotes in Kindschaftssachen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Rechtsbehelfen zur Beschleunigung umgangsrechtlicher Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Rechtsbehelfen zur Beschleunigung umgangsrechtlicher Verfahren

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Rechtsbehelfen zur Beschleunigung umgangsrechtlicher Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels Fristwahrung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Rechtsbehelfen zur Beschleunigung umgangsrechtlicher Verfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
    Für eine solche Konstellation muss eine Verfassungsbeschwerde gegen die vermeintlich unzureichende gesetzliche Regelung aber innerhalb der Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG erhoben werden (vgl. BVerfGE 56, 54 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
    Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist sie zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Beschwerdeführerin angezeigt, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 2 BvR 2502/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am "CERN" unzulässig

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
    Sie muss schlüssig dartun, dass staatliche Schutzvorkehrungen geboten und von der öffentlichen Gewalt überhaupt nicht getroffen worden sind oder dass die getroffenen Regelungen und Maßnahmen ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGK 17, 57 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2010 - 1 BvR 1541/09 -, Rn. 20) und inwieweit staatliche normative Maßnahmen zu einer effektiven Verbesserung beitrügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 -, Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
    Auch geht sie, obwohl geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Mai 2011 - 1 BvR 1502/08 -, Rn. 22; Barzcak, in Barzcak: Mitarbeiterkommentar zum BVerfGG, 2018, § 92 Rn. 77), nicht darauf ein, weshalb Verbesserungen auf das für notwendig erachtete Maß über Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren nicht erreicht werden können.
  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde auch gegen das Urteil des Oberlandesgerichts vom 27. Januar 2022 über die Entschädigung für überlange Verfahrensdauer richtete (Rn. 7), genügte ihre Begründung jedenfalls nicht den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen (vgl. zu diesen BVerfGE 140, 220 ; 157, 300 ).
  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09

    Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
    Sie muss schlüssig dartun, dass staatliche Schutzvorkehrungen geboten und von der öffentlichen Gewalt überhaupt nicht getroffen worden sind oder dass die getroffenen Regelungen und Maßnahmen ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGK 17, 57 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2010 - 1 BvR 1541/09 -, Rn. 20) und inwieweit staatliche normative Maßnahmen zu einer effektiven Verbesserung beitrügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 -, Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14

    Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
    Sie muss schlüssig dartun, dass staatliche Schutzvorkehrungen geboten und von der öffentlichen Gewalt überhaupt nicht getroffen worden sind oder dass die getroffenen Regelungen und Maßnahmen ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGK 17, 57 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2010 - 1 BvR 1541/09 -, Rn. 20) und inwieweit staatliche normative Maßnahmen zu einer effektiven Verbesserung beitrügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2016 - 1 BvR 2980/14 -, Rn. 19 f.).
  • BVerfG, 29.05.2013 - 2 BvR 1804/12

    Nichtannahmebeschluss: Darlegungsanforderungen bei Verfassungsbeschwerden wegen

    Auszug aus BVerfG, 16.11.2023 - 1 BvR 607/22
    Dies ist nur der Fall, wenn die beschwerdeführende Person eine mögliche Handlungspflicht des Staates substantiiert darlegen kann, die sich aus dem Grundgesetz ableiten lässt (vgl. BVerfGK 20, 320 ).
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