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   BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18   

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https://dejure.org/2019,2701
BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18 (https://dejure.org/2019,2701)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18 (https://dejure.org/2019,2701)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 1461/18 (https://dejure.org/2019,2701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 1666 BGB, § 1671 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs auch bei Entscheidungen gem § 1671 BGB - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs auch bei Entscheidungen gem § 1671 BGB - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG ; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotz des zurückgenommenen Prüfungsmaßstabs auch bei Entscheidungen gem § 1671 BGB - Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 802
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 1388/15

    Prüfungsmaßstab und Prüfungsintensität des Bundesverfassungsgerichts sind bei der

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18
    Die entsprechenden Ausführungen des Oberlandesgerichts dienen indessen erkennbar dazu, die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine Entscheidung nach § 1671 BGB von den strengeren Verhältnismäßigkeitsanforderungen an eine Entscheidung gemäß § 1666 BGB abzugrenzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 -, www.bverfg.de, Rn. 10), ohne dass die angegriffene Entscheidung auf diesen missverständlich formulierten Ausführungen beruht.
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher

    Auch die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge unterliegt daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG FamRZ 2019, 802 Rn. 2; BVerfG Beschluss vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 - juris Rn. 10; BVerfG FamRZ 2004, 1015, 1016 mwN).
  • OLG Bremen, 07.09.2023 - 5 UF 13/23

    Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge; Erteilung einer umfassenden

    Da mit der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil gemäß § 1671 BGB zwangsläufig ein Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils verbunden ist, unterliegt auch die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sodass sie nur in Betracht kommt, wenn dem Kindeswohl nicht durch mildere Mittel als die Sorgerechtsübertragung entsprochen werden kann (vgl. BVerfG FamRZ 2019, 802).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2022 - 6 UF 208/22

    Wechselmodell - Zuordnung zum Umgangs- oder Sorgerecht

    Es ist unzweifelhaft, dass auch ein auf § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB gestützter Eingriff in das Sorgerecht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen muss (BVerfG 23.1.2019 - 1 BvR 1461/18, FamRZ 2019, 802 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2023 - 16 UF 195/22

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Neben dem Kindeswohl ist Maßstab jeder Entscheidung auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da mit der (teilweisen) Aufhebung der gemeinsamen Sorge und der Übertragung der (teilweisen) Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil gemäß § 1671 BGB zwangsläufig ein Eingriff in das durch Art. 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils verbunden ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.01.2019 - 1 BvR 1461/18 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.03.2018 - 1 BvR 399/18 -, juris; Thormeyer in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 1671 BGB, Stand: 15.11.2022, Rn. 42 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 UF 233/20

    Grundsatz der Kontinuität bei Streit um Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kind

    Dies lässt jedoch nicht den Schluss zu, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Entscheidungen gemäß § 1671 BGB keine Anwendung findet (Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 1461/18 -, juris).
  • KG, 22.12.2022 - 3 UF 87/21

    Abänderung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung in einem

    Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge unterliegt daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Januar 2019, - 1 BvR 1461/18, BeckRS 2019, 2006 f.; BGH, Beschluss vom 29. April 2020, - XII ZB 112/19, NJW 2020, 2182, 2183).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2023 - 16 UF 27/23

    Fremdunterbringung eines Kindes bei Suchterkrankung beider Eltern: elterliches

    cc) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch bei Entscheidungen nach § 1671 BGB zu wahren (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 BvR 1461/18 -, FamRZ 2019, 802 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2023 - 4 UF 162/22

    Verfahrensfähigkeit und Beschwerdebefugnis der minderjährigen Kindesmutter

    Im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in das durch Artikel 6 Abs. 2 GG geschützte Elternrecht des anderen Elternteils unterliegt die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allerdings dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, FamRZ 2019, 802; BVerfG, FamRZ 2004, 1015; FamRZ 2004, 354; BGH, FamRZ 2020, 1171).
  • KG, 21.12.2022 - 3 UF 87/21

    Antrag auf Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts; Aufteilung von

    Die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge unterliegt daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Januar 2019, - 1 BvR 1461/18, BeckRS 2019, 2006 f.; BGH, Beschluss vom 29. April 2020, - XII ZB 112/19, NJW 2020, 2182, 2183).
  • OLG Bremen, 10.05.2021 - 4 UF 19/20

    Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge; Erteilung einer inhaltlich

    ist die Entscheidung auf Teilbereiche der elterlichen Sorge zu begrenzen, sofern eine solche Teilentscheidung dem Kindeswohl genügt (BVerfG FamRZ 2019, 802).
  • OLG Schleswig, 16.11.2021 - 8 UF 123/21
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