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   BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14   

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BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14 (https://dejure.org/2015,45547)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2015 - 9 C 27.14 (https://dejure.org/2015,45547)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 9 C 27.14 (https://dejure.org/2015,45547)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BauGB § 123 Abs. 1, § 125 Abs. 1 und 3, § 127 Abs. 1 und 2 Nr. 1, § 128 Abs. 3 Nr. 2, § 133 Abs. 3; StrWG NRW § 45
    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde; Straßenbaulast; Übertragung; öffentlich-rechtliche Vereinbarung; Planüberschreitung; Planunterschreitung; Ermessen; Geschäft der laufenden Verwaltung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 123 Abs. 1, § 125 Abs. 1 und 3, § 127 Abs. 1 und 2 Nr. 1, § 128 Abs. 3 Nr. 2, § 133 Abs. 3
    Ermessen; Erschließungsaufgabe der Gemeinde; Erschließungsbeitrag; Geschäft der laufenden Verwaltung; Planunterschreitung; Planüberschreitung; Straßenbaulast; Vorausleistung; Übertragung; öffentlich-rechtliche Vereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 Abs 1 BauGB, § 133 Abs 3 S 1 BauGB, § 127 Abs 1 BauGB, § 127 Abs 2 Nr 1 BauGB, § 128 Abs 3 Nr 2 BauGB
    Erschließungsbeitrag bei öffentlich-rechtlich vereinbarter Übertragung der Straßenbaulast

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 123 Abs. 1, § 127 Abs. 1 und 2 Nr. 1, § 133 Abs. 3
    Berechtigung der Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei Baulastübernahme durch öffentlichrechtliche Vereinbarung

  • Wolters Kluwer

    Erhehbung von Erschließungsbeiträgen durch die Gemeinden für nicht in ihre gesetzliche Baulast fallende Erschließungsanlagen; Übernahme der Baulast durch öffentlichrechtliche Vereinbarung mit dem gesetzlichen Baulastträger; Rechtmäßigkeitsprüfung einer Vorausleistung auf ...

  • doev.de PDF

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde

  • rewis.io

    Erschließungsbeitrag bei öffentlich-rechtlich vereinbarter Übertragung der Straßenbaulast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhehbung von Erschließungsbeiträgen durch die Gemeinden für nicht in ihre gesetzliche Baulast fallende Erschließungsanlagen; Übernahme der Baulast durch öffentlichrechtliche Vereinbarung mit dem gesetzlichen Baulastträger; Rechtmäßigkeitsprüfung einer Vorausleistung auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechtigung von Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigung von Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 306
  • NVwZ 2016, 776
  • DÖV 2016, 531
  • ZfBR 2016, 372
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 10.81

    Erschließungsanlage - Erschließungsaufgabe - Gemeinde - Erschließungsbeitrag -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    Die Gemeinden dürfen Erschließungsbeiträge für nicht in ihre gesetzliche Baulast fallende Erschließungsanlagen dann erheben, wenn sie durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem gesetzlichen Baulastträger die Baulast übernommen haben; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Baulast lediglich eine Grenzkorrektur im Bereich des Übergangs einer Kreis- in eine Gemeindestraße betrifft (Fortentwicklung von BVerwG, Urteile vom 5. September 1975 - 4 C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 und vom 25. November 1981 - 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22).

    Denn aus § 123 Abs. 1 und § 127 Abs. 1 BauGB ist zu entnehmen, dass die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen nur erheben darf, sofern ihr die Erschließung als eigene Aufgabe obliegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. September 1975 - 4 C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 3 und vom 25. November 1981 - 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 15 f.).

    Eine derartige vertragliche Übernahme von nicht durch die Straßenbaulast begründeten Erschließungsaufgaben würde zu einer vom Baugesetzbuch nicht gedeckten und deshalb unzulässigen Belastung der Anlieger mit Erschließungsbeiträgen führen (BVerwG, Urteil vom 25. November 1981 - 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 17).

    Eine solche vertragliche Abweichung von der gesetzlichen Baulast hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. November 1981 - 8 C 10.81 - (Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22) nicht grundsätzlich als unzulässig angesehen.

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV C 2.73

    Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Bundesfernstraße - Bund - Baulast

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    Die Gemeinden dürfen Erschließungsbeiträge für nicht in ihre gesetzliche Baulast fallende Erschließungsanlagen dann erheben, wenn sie durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem gesetzlichen Baulastträger die Baulast übernommen haben; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Übernahme der Baulast lediglich eine Grenzkorrektur im Bereich des Übergangs einer Kreis- in eine Gemeindestraße betrifft (Fortentwicklung von BVerwG, Urteile vom 5. September 1975 - 4 C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 und vom 25. November 1981 - 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22).

    Denn aus § 123 Abs. 1 und § 127 Abs. 1 BauGB ist zu entnehmen, dass die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen nur erheben darf, sofern ihr die Erschließung als eigene Aufgabe obliegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. September 1975 - 4 C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 3 und vom 25. November 1981 - 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 15 f.).

    Dass § 123 Abs. 1 und § 127 Abs. 1 BauGB hingegen dann, wenn die Gemeinde nicht kraft Gesetzes Trägerin der Straßenbaulast ist, der Übernahme einer "fremden" Baulast kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages und einer daraus folgenden Erschließungsbeitragserhebung nicht generell entgegenstehen, ergibt sich bereits aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1975 - 4 C 2.73 - (Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 4 f.).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    Unter dem Blickwinkel des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses scheitert die Rechtmäßigkeit einer Straßenherstellung weder, wenn im Einzelfall die durch den Plan für diese Herstellung vorgesehene Fläche tatsächlich nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden ist, noch, wenn nicht alle Teile dieser Fläche so ausgebaut worden sind, wie es seinerzeit geplant war; derartige Abweichungen sind vielmehr ebenso wie geringfügige Planüberschreitungen kraft des bundesrechtlichen Erschließungsrechts noch durch den Bebauungsplan gedeckt (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 und vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.96 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 36 S. 18 f.).

    Durch die geringfügige Planüberschreitung wird im vorliegenden Fall die in der Verkehrserschließung nach dem Bebauungsplan zum Ausdruck kommende planerische Konzeption erkennbar nicht berührt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 ).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    § 45 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW -, den das Revisionsgericht auslegen und anwenden kann, da das Berufungsgericht diese landesrechtliche Norm seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1984 - 4 C 3.82 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 121 S. 8, vom 15. November 1990 - 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224 S. 65 und vom 3. November 1994 - 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ), regelt vielmehr ausdrücklich, dass die Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes über die Straßenbaulast (§§ 43, 44 StrWG NRW) nicht gelten, soweit diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen anderen Trägern obliegt.
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    § 45 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - StrWG NRW -, den das Revisionsgericht auslegen und anwenden kann, da das Berufungsgericht diese landesrechtliche Norm seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1984 - 4 C 3.82 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 121 S. 8, vom 15. November 1990 - 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224 S. 65 und vom 3. November 1994 - 3 C 17.92 - BVerwGE 97, 79 ), regelt vielmehr ausdrücklich, dass die Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes über die Straßenbaulast (§§ 43, 44 StrWG NRW) nicht gelten, soweit diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen anderen Trägern obliegt.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    Er wird regelmäßig kundbar gemacht durch entsprechende Heranziehungsbescheide (BVerwG, Urteil vom 26. September 1983 - 8 C 47, 67 - 69.82 - BVerwGE 68, 48 zur Kostenspaltung; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 8 B 171.95 - juris LS zur Vorausleistung).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    Die (fortbestehende) Einstufung einer Straße als Straße von regionaler bzw. überörtlicher Verkehrsbedeutung (§ 3 Abs. 2 und 3 StrWG NRW) steht auch nicht ihrer Bestimmung zum Anbau und der Erhebung von Erschließungsbeiträgen entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48).
  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    Der Gesetzgeber hat mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis sicherstellen wollen, dass insbesondere die Anbaustraßen in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der Gemeinde angelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 1989 - 8 C 27.88 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 25 S. 10).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    Unter dem Blickwinkel des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses scheitert die Rechtmäßigkeit einer Straßenherstellung weder, wenn im Einzelfall die durch den Plan für diese Herstellung vorgesehene Fläche tatsächlich nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden ist, noch, wenn nicht alle Teile dieser Fläche so ausgebaut worden sind, wie es seinerzeit geplant war; derartige Abweichungen sind vielmehr ebenso wie geringfügige Planüberschreitungen kraft des bundesrechtlichen Erschließungsrechts noch durch den Bebauungsplan gedeckt (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 und vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.96 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 36 S. 18 f.).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14
    aa) Aus der Natur der Vorausleistung als einem Vorfinanzierungselement auf den Erschließungsbeitrag folgt, dass im Zeitpunkt der Vorausleistungserhebung bei dem Grundstück alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die bei späterer Herstellung der Erschließungsanlage die Beitragspflicht entstehen lassen (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1973 - 4 C 62.71 - juris Rn. 13 [insoweit in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45 und BVerwGE 42, 269 nicht abgedruckt]; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 133 Rn. 28).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße;

  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1983 - 6 A 66/82

    Gemeinde; Entscheidung; Erhebung; Vorausleistungen; Laufende Verwaltung;

  • OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Widmungsfiktion - Geschäft der

  • BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95

    Annahme des "Erschlossensein" nach bebauungsrechtlichen Vorschriften -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1995 - 2 S 971/95

    Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag ist ein Geschäft der

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 3.82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.11.1988 - 9 A 11/87
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.1992 - 12 A 11309/91

    Vorausleistungen; Erhebung; Heilung; Bescheid; Beitrag

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

    Die Frage, ob eine darin liegende Planunterschreitung mit den Grundzügen der Planung vereinbar ist (§ 125 Abs. 3 BauGB), stellt sich im Rechtsstreit um eine Vorausleistung nicht, da deren Rechtmäßigkeit nicht davon abhängt, ob die Anforderungen des § 125 BauGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 m.w.N.); soweit der Senat seinem Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - (KStZ 2016, 71 ) eine andere Annahme zugrunde gelegt hat, hält er daran nicht fest.
  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Der Gesetzgeber hat mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis sicherstellen wollen, dass insbesondere die Anbaustraßen in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der Gemeinde angelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 9 C 27.14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Die Anlage kann öffentlich genutzt werden, denn an ihrer Widmung für den öffentlichen Verkehr bestehen keine Zweifel (vgl. zum Erfordernis der Widmung z.B. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 9 C 27.14 -, juris Rn. 16).
  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Diesen "innerdienstlichen Ermessensakt" hat sie dann auch durch die Heranziehungsbescheide nach außen kundgetan (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 9.12.2015 - 9 C 27.14 -, juris Rn. 26; BayVGH, Beschl. v. 18.8.2017 - 6 ZB 17.840 -, juris Rn. 10; Driehaus, a.a.O., § 21 Rn. 4).
  • VG Schleswig, 03.04.2017 - 9 B 44/16

    Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung - Anforderungen an Ermessensakt

    Die Ermessensentscheidung zur Erhebung einer Vorausleistung auf einen Straßenausbaubeitrag muss eindeutig zumindest in Vermerken, Niederschriften, Abrechnungsunterlagen usw. zum Ausdruck kommen (wie BVerwG, U. v. 09.12.2015 - 9 C 27.14 -, juris Rn. 26).

    Er wird regelmäßig kundbar gemacht durch entsprechende Heranziehungsbescheide (BVerwG, U. v. 09.12.2015 - 9 C 27/14 -, juris Rn. 26; B. v. 12.12.1995 - 8 B 171/95 -, juris Kurztext; VG Schleswig, U. v. 25.03.2011 - 9 A 250/09 - VG A-Stadt, U. v. 24.06.2013 - 3 K 2908/12 -, juris sowie Habermann a.a.O. Rn. 366 und Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 21 Rn.4).

  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

    Dieser muss eindeutig zumindest in irgendwelchen Vermerken, Niederschriften, Abrechnungsunterlagen usw. zum Ausdruck kommen und insofern nachweisbar sein (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 9 C 27.14 - BVerwGE 153, 306 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 36.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Der damit schon in der Verfassung angelegten Differenzierung zwischen dem straßen- und dem beitragsrechtlichen Regime entsprechend ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Ortsdurchfahrten - unbeschadet der in § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB vorgesehenen Beschränkung des beitragsfähigen Aufwandes - Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 10, vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48 und vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 80 S. 40; für den Fall einer Baulastvereinbarung vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - BVerwGE 153, 306 Rn. 16).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 33.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Der damit schon in der Verfassung angelegten Differenzierung zwischen dem straßen- und dem beitragsrechtlichen Regime entsprechend ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Ortsdurchfahrten - unbeschadet der in § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB vorgesehenen Beschränkung des beitragsfähigen Aufwandes - Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 10, vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48 und vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 80 S. 40; für den Fall einer Baulastvereinbarung vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - BVerwGE 153, 306 Rn. 16).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 35.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Der damit schon in der Verfassung angelegten Differenzierung zwischen dem straßen- und dem beitragsrechtlichen Regime entsprechend ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Ortsdurchfahrten - unbeschadet der in § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB vorgesehenen Beschränkung des beitragsfähigen Aufwandes - Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 10, vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48 und vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 80 S. 40; für den Fall einer Baulastvereinbarung vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - BVerwGE 153, 306 Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2022 - 9 LA 132/20

    Ermessen; Ermessensakt, innerdienstlich; Straßenausbaubeitrag; Vorausleistung

    Er wird regelmäßig kundbar gemacht durch entsprechende Heranziehungsbescheide (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.1.2021 - 9 ME 206/20 - n. v. und vom 8.1.2019 - 9 LA 50/18 - n. v.; BVerwG, Urteil vom 9.12.2015 - 9 C 27.14 - juris Rn. 26 und Beschluss vom 12.12.1995 - 8 B 171.95 - juris; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2021, § 8 Rn. 133a).
  • VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18

    Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung;

  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

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