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   BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 8.23   

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BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 8.23 (https://dejure.org/2024,5783)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2024 - 11 A 8.23 (https://dejure.org/2024,5783)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 11 A 8.23 (https://dejure.org/2024,5783)
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  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15

    Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 8.23
    Bildet die Verfügung die Grundlage für einen Kostenbescheid, gehen von ihr weiterhin rechtliche Wirkungen aus und fehlt es deshalb an einer Erledigung (BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 - juris Rn. 19 m. w. N. und vom 14. Dezember 2016 - 1 C 11.15 - Buchholz 402.242 § 66 AufenthG Nr. 4 Rn. 29; zuletzt Beschluss vom 25. November 2021 - 6 B 7.21 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 8.23
    Erforderlich sind die genaue Bezeichnung des Grundstücks, die Angabe des voraussichtlichen Beginns und der voraussichtlichen Dauer der Vorarbeiten sowie mindestens überschlägige Angaben zu deren Art und Umfang (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 11 und vom 4. Dezember 2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 8.23
    Erforderlich sind die genaue Bezeichnung des Grundstücks, die Angabe des voraussichtlichen Beginns und der voraussichtlichen Dauer der Vorarbeiten sowie mindestens überschlägige Angaben zu deren Art und Umfang (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 11 und vom 4. Dezember 2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 6 B 7.21

    Gebühr für die Vollstreckung eines Platzverweises; Erledigungsbegriff des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 8.23
    Bildet die Verfügung die Grundlage für einen Kostenbescheid, gehen von ihr weiterhin rechtliche Wirkungen aus und fehlt es deshalb an einer Erledigung (BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 - juris Rn. 19 m. w. N. und vom 14. Dezember 2016 - 1 C 11.15 - Buchholz 402.242 § 66 AufenthG Nr. 4 Rn. 29; zuletzt Beschluss vom 25. November 2021 - 6 B 7.21 - juris Rn. 7).
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