Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53)   
   6. Abschnitt - Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit (§§ 40 - 53)   
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§ 50
[Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz]

(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug

1. über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,
2. über Klagen gegen die vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Vereinsgesetzes ausgesprochenen Vereinsverbote und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 des Vereinsgesetzes erlassenen Verfügungen,
3. über Streitigkeiten gegen Abschiebungsanordnungen nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes und ihre Vollziehung sowie den Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf dieser Grundlage,
4. über Klagen, denen Vorgänge im Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zugrunde liegen,
5. über Klagen gegen Maßnahmen und Entscheidungen nach § 12 Absatz 3a des Abgeordnetengesetzes, nach den Vorschriften des Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes, nach § 6b des Bundesministergesetzes und nach § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre in Verbindung mit § 6b des Bundesministergesetzes,
6. über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben betreffen, die in dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz, dem Energieleitungsausbaugesetz, dem Bundesbedarfsplangesetz, dem § 43e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, dem § 76 Absatz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes oder dem Magnetschwebebahnplanungsgesetz bezeichnet sind, über sämtliche Streitigkeiten zu Verfahren im Sinne des § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes, über sämtliche Streitigkeiten, die Vorhaben zur Errichtung und zur Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff und Derivaten betreffen, sowie über die ihm nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz zugewiesenen Verfahren,
7. über die ihm nach dem Energiesicherungsgesetz zugewiesenen Verfahren.

(2) In Verfahren nach Absatz 1 Nummer 6 ist § 48 Absatz 3 entsprechend anzuwenden.

(3) Hält das Bundesverwaltungsgericht nach Absatz 1 Nr. 1 eine Streitigkeit für verfassungsrechtlich, so legt es die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409), in Kraft getreten am 29.12.2023 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
29.12.2023
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Änderung
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes22.12.2023BGBl. I Nr. 409
21.03.2023
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich14.03.2023BGBl. I Nr. 71
01.01.2023
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Änderung
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften20.07.2022BGBl. I S. 1325
19.10.2021
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und zur Anhebung des Strafrahmens des § 108e des Strafgesetzbuches08.10.2021BGBl. I S. 4650
10.12.2020
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften03.12.2020BGBl. I S. 2682
10.12.2020
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen03.12.2020BGBl. I S. 2694
27.06.2020
Änderung
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Änderung
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung19.06.2020BGBl. I S. 1328
21.08.2019
Änderung
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Änderung
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht15.08.2019BGBl. I S. 1294
25.07.2015
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre17.07.2015BGBl. I S. 1322
27.07.2013
Änderung
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Änderung
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze23.07.2013BGBl. I S. 2543
26.08.2009
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Änderung
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze21.08.2009BGBl. I S. 2870
17.12.2006
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Änderung
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben09.12.2006BGBl. I S. 2833
18.10.2005Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes22.08.2005BGBl. I S. 2482
01.01.2005Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)30.07.2004BGBl. I S. 1950
01.01.2002Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG)20.12.2001BGBl. I S. 3987
01.01.2002Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts09.07.2001BGBl. I S. 1510

Rechtsprechung zu § 50 VwGO

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Querverweise

Auf § 50 VwGO verweisen folgende Vorschriften:

    Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) 
      Gerichtsverfassung
        Gerichte
          § 10 [Besetzung und Gliederung des Bundesverwaltungsgerichts]
        Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
          § 48 [Sachliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts in erster Instanz]
          § 51 [Verfahren in Fällen des § 5 Abs. 2 Vereinsgesetz]
     
      Verfahren
        Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen
          § 80c [Anordnung der aufschiebenden Wirkung in bestimmten erstinstanzlichen Verfahren vor dem OVG, VGH und BVerwG]
        Verfahren im ersten Rechtszug
          § 87b [Fristsetzung; Präklusion]
          § 87c [Vorrangige und beschleunigte Durchführung bestimmter erstinstanzlicher Verfahren vor dem OVG, VGH und BVerwG]
          § 99 [Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; In-Camera-Verfahren]

Redaktionelle Querverweise zu § 50 VwGO:

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