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   BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22   

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BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22 (https://dejure.org/2023,28313)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2023 - 8 C 6.22 (https://dejure.org/2023,28313)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2023 - 8 C 6.22 (https://dejure.org/2023,28313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1; VwRehaG §§ 1, 1a, 2 Abs. 2; EGBGB Art. 234 § 13; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 138 Nr. 3, § 144 Abs. 4
    Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Annahme an Kindes statt in der ehemaligen DDR nach § 1 VwRehaG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Annahme an Kindes statt in der ehemaligen DDR nach § 1 VwRehaG

  • rewis.io

    Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Annahme an Kindes statt in der ehemaligen DDR nach § 1 VwRehaG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Annahme an Kindes statt in der ehemaligen DDR nach § 1 VwRehaG

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der DDR

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der DDR

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung - wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der DDR

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der DDR

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der DDR

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der DDR

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    Insoweit genügt es nach gefestigter Rechtsprechung, wenn der Anspruchsteller seine Verletzung in einem der drei in § 1 Abs. 1 VwRehaG genannten Rechtsgüter sowie die gegenwärtigen Nachteile, deren Ausgleich er erstrebt, und die Mitursächlichkeit der rechtsstaatswidrigen hoheitlichen Maßnahme, derentwegen er rehabilitiert werden möchte, für die behaupteten Verletzungen und die Nachteile dartut und so weit wie möglich und zumutbar glaubhaft macht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 2003 - 3 C 1.03 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 8 S. 27).

    Letzteres ist anzunehmen, wenn die Beeinträchtigung nach der allgemeinen Lebenserfahrung als typische Folge der Maßnahme erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 2003 - 3 C 1.03 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 8 S. 27; BT-Drs. 12/4994 S. 22).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    a) Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109; Beschluss vom 28. März 2011 - 8 B 44.10 - ZOV 2011, 131 Rn. 17).

    Bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs sind hiervon jedoch Ausnahmen anerkannt, unter anderem dann, wenn die Versagung rechtlichen Gehörs nur einzelne tatsächliche Feststellungen betrifft, auf die es unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommt, oder wenn lediglich nicht hinreichend Gelegenheit bestand, zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. September 1999 - 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283 , vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - juris Rn. 39 und vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 12; Eichberger, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 144 VwGO Rn. 59, jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    Jedoch darf es nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein kundiger Prozessbeteiligter bei gewissenhafter Vorbereitung nach dem bisherigen Prozessverlauf und unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2016 âEURŒ- 2 B 12.16 - Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 64 Rn. 12 und vom 21. August 2023 - 8 B 20.23 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    Bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs sind hiervon jedoch Ausnahmen anerkannt, unter anderem dann, wenn die Versagung rechtlichen Gehörs nur einzelne tatsächliche Feststellungen betrifft, auf die es unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommt, oder wenn lediglich nicht hinreichend Gelegenheit bestand, zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. September 1999 - 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283 , vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - juris Rn. 39 und vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 12; Eichberger, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 144 VwGO Rn. 59, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    Bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs sind hiervon jedoch Ausnahmen anerkannt, unter anderem dann, wenn die Versagung rechtlichen Gehörs nur einzelne tatsächliche Feststellungen betrifft, auf die es unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ankommt, oder wenn lediglich nicht hinreichend Gelegenheit bestand, zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. September 1999 - 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283 , vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - juris Rn. 39 und vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 12; Eichberger, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 144 VwGO Rn. 59, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    Solche Feststellungen entfalten keine Bindungswirkung nach § 137 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 9 C 54.87 - BVerwGE 79, 291 ).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    Wenn es aber auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 23; Beschluss vom 13. März 2020 âEURŒ- 8 B 1.20 - ZOV 2020, 118 Rn. 7).
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00

    verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beschluss der Rehabilitierung; Willkürakt

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    Willkürlich sind danach Maßnahmen, die von der Tendenz und Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 28.03.2011 - 8 B 44.10

    Rechtliches Gehör bei fehlender Stellungnahme zu zentralem Beteiligtenvortrag

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    a) Die Gewährleistung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verpflichtet das Gericht, die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109; Beschluss vom 28. März 2011 - 8 B 44.10 - ZOV 2011, 131 Rn. 17).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZN 580/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsrüge - Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
    Eine Überraschungsentscheidung, die den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör verletzt, ist daher unter anderem anzunehmen, wenn die Beteiligten im bisherigen Verwaltungsverfahren einhellig von einer bestimmten Sachlage ausgegangen sind und das Gericht erstmals im Urteil eine andere Würdigung des bis dahin unstreitigen Sachverhalts vornimmt (Martin Redeker, in: Redeker/von Oertzen, VwGO, 17. Auflage 2022, § 124 Rn. 42 mit Hinweis auf BAG, Beschluss vom 31. August 2005 - 5 AZN 580/05 - NJW 2006, 110 ).
  • BVerwG, 29.12.2016 - 2 B 12.16

    Rechtmäßige Ablehung der Beförderung eines Lehrers in die Besoldungsgruppe A 14

  • BVerwG, 21.08.2023 - 8 B 20.23
  • BVerwG, 13.03.2020 - 8 B 1.20

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

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