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   BayObLG, 01.02.2024 - 207 StRR 13/24   

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BayObLG, 01.02.2024 - 207 StRR 13/24 (https://dejure.org/2024,1418)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.2024 - 207 StRR 13/24 (https://dejure.org/2024,1418)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 207 StRR 13/24 (https://dejure.org/2024,1418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Räuberische Erpressung, Rücktritt vom Versuch, Rechtsfolgenausspruch, Aufhebung und Zurückverweisung, Revisionsverfahren, Maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtsfolgenentscheidung, Schuldspruch, Verfahrensrüge, Tatrichterliche Feststellungen, Beschränkung der Berufung, Andere ...

  • rewis.io

    Räuberische Erpressung, Rücktritt vom Versuch, Rechtsfolgenausspruch, Aufhebung und Zurückverweisung, Revisionsverfahren, Maßgeblicher Zeitpunkt, Rechtsfolgenentscheidung, Schuldspruch, Verfahrensrüge, Tatrichterliche Feststellungen, Beschränkung der Berufung, Andere ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2024 - 207 StRR 13/24
    Mangels jeglicher Feststellungen des Amts- und Landgerichts dazu, warum die weitere Ausführung der Tat unterblieben ist und welche Vorstellungen der Täter zum maßgeblichen Zeitpunkt vom Fortgang derselben hatte (vgl. hierzu im Einzelnen BayObLG aaO Rdn.10ff.), kann der Senat aber nicht beurteilen, ob der Versuch beendet oder unbeendet oder gar bereits fehlgeschlagen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 22.03.2012, 4 StR 541/11, zitiert nach juris, dort Rdn. 10f.) war.
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2024 - 207 StRR 13/24
    Dies ist auch dann der Fall, wenn auf der Grundlage der tatrichterlichen Feststellungen eine Straffreiheit wegen Rücktritts vom Versuch gemäß § 24 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (BayOblG, Beschluss vom 03.07.2023, 202 StRR 34/23, zitiert nach juris, dort Rdn. 6) oder der im Falle des Rücktritts noch bestehende Schuldspruch den angefochtenen Strafausspruch nicht zu tragen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1996, 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, 2665).
  • BayObLG, 03.07.2023 - 202 StRR 34/23

    Unwirksame Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch wegen

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2024 - 207 StRR 13/24
    Dies ist auch dann der Fall, wenn auf der Grundlage der tatrichterlichen Feststellungen eine Straffreiheit wegen Rücktritts vom Versuch gemäß § 24 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (BayOblG, Beschluss vom 03.07.2023, 202 StRR 34/23, zitiert nach juris, dort Rdn. 6) oder der im Falle des Rücktritts noch bestehende Schuldspruch den angefochtenen Strafausspruch nicht zu tragen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.1996, 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, 2665).
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