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   BayObLG, 08.04.2024 - 203 StRR 39/24   

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https://dejure.org/2024,7966
BayObLG, 08.04.2024 - 203 StRR 39/24 (https://dejure.org/2024,7966)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2024 - 203 StRR 39/24 (https://dejure.org/2024,7966)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2024 - 203 StRR 39/24 (https://dejure.org/2024,7966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    KCanG, Wegwerfen von Konsumcannabis, Anwendung des neuen Rechts, Einziehung von Komsumcannabis

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KCanG § 34 Abs. 1 Nr. 10; KCanG § 37; StGB § 2 Abs. 3 und Abs. 5
    Inverkehrbringen, Einlassung des Angeklagten, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Aufhebung, Beweiswürdigung, Strafvorschriften, Ermessensausübung, Ermessen des Gerichts, Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmitteln, Betäubungsmittelstrafrecht, Revisionsbegründung, ...

  • rewis.io

    Inverkehrbringen, Einlassung des Angeklagten, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Aufhebung, Beweiswürdigung, Strafvorschriften, Ermessensausübung, Ermessen des Gerichts, Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmitteln, Betäubungsmittelstrafrecht, Revisionsbegründung, ...

  • strafrechtsiegen.de

    Wegwerfen von Konsumcannabis auf der Flucht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    KCanG: Wegwerfen von Cannabis auf der Flucht - "Sonstiges Inverkehrbringen"

  • beck-blog (Auszüge)

    Strafrechtliche Beurteilung des Wegwerfens von 11 g Marihuana nach dem KCanG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 203 StRR 39/24
    Ein unmittelbares Ansetzen im Sinne des § 22 StGB besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20-, juris Rn. 4, und Beschluss vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19-, juris jeweils mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 203 StRR 39/24
    Ein unmittelbares Ansetzen im Sinne des § 22 StGB besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen soll (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 5 StR 15/20-, juris Rn. 4, und Beschluss vom 14. Januar 2020 - 4 StR 397/19-, juris jeweils mwN).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 203 StRR 39/24
    Ein Fall, dass der Gesetzgeber durch die völlige Umgestaltung einer Strafvorschrift zu erkennen gegeben hätte, dass er nicht mehr das bisher verpönte, sondern ein ganz anders geartetes Verhalten als Unrecht betrachtet, mit der Folge, dass die Straftatbestände des alten und des neuen Gesetzes nicht mehr zueinander in Beziehung gesetzt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1975 - GSSt 1/75 -, BGHSt 26, 167, juris Rn. 14), liegt hier nicht vor.
  • OLG Zweibrücken, 05.03.1986 - 2 Ss 320/85
    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 203 StRR 39/24
    Wirft jemand - auch anlässlich einer Polizeikontrolle - Betäubungsmittel in einer Weise weg, welche die Gefahr begründet, dass Dritte die Betäubungsmittel auffinden, konsumieren oder weitergeben, war dieses Verhalten nach der bisher geltenden Rechtslage von der Strafvorschrift von § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG als sonstiges Inverkehrbringen umfasst (vgl. KG Berlin a.a.O. Rn. 6; OLG Zweibrücken, Urteil vom 5. März 1986 - 2 Ss 320/85-, NStZ 1986, 558; Patzak a.a.O. § 29 Rn. 871; Weber a.a.O. § 29 Rn. 1170; Oglakcioglu a.a.O. § 29 Rn. 899; Barrot a.a.O. § 29 Rn. 378).
  • BayObLG, 30.04.1993 - 4St RR 59/93

    Veräußern; Abgabe; Betäubungsmittel; Abgrenzung; Versuch

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 203 StRR 39/24
    Danach reicht der Transport der abzugebenden Betäubungsmittel zur Übergabe noch nicht aus, vielmehr liegt darin eine straflose Vorbereitungshandlung (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30. April 1993 - 4St RR 59/93 -, juris; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl. 2022, BtMG § 29 Rn. 856 zur Abgabe nach § 29 BtMG).
  • KG, 03.05.2022 - 2 Ss 15/22

    Begriff des Inverkehrbringens von Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BayObLG, 08.04.2024 - 203 StRR 39/24
    Für den Anwendungsbereich des BtMG ist anerkannt, dass der Auffangtatbestand des sonstigen Inverkehrbringens nach § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG jedes, gleichwie geartete Eröffnen der Möglichkeit umfasst, dass ein anderer die tatsächliche Verfügung über den Stoff erlangt und ihn nach eigener Entschließung verwenden kann, also jede Verursachung eines Wechsels der Verfügungsgewalt über die Betäubungsmittel durch einen anderen (KG Berlin, Beschluss vom 3. Mai 2022 - (2) 161 Ss 52/22 (15/22) -, juris; BayObLG …
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