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   BayObLG, 12.06.1989 - RReg. 1 Z 20/88   

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BayObLG, 12.06.1989 - RReg. 1 Z 20/88 (https://dejure.org/1989,6933)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.1989 - RReg. 1 Z 20/88 (https://dejure.org/1989,6933)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 1989 - RReg. 1 Z 20/88 (https://dejure.org/1989,6933)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1989 Nr. 35
  • BayObLGZ 1989, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht

    b) Eine unter der Geltung des Code Civil - wie vorbeschrieben - entstandene "altrechtliche" Grunddienstbarkeit blieb auch nach In-Kraft-Treten des BGB ohne Eintragung in das neu angelegte Grundbuch fortbestehen (Art. 184 EGBGB); eine Grundbucheintragung war zwar möglich, aber nicht - auch nicht zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs- notwendig (Art. 187 EGBGB; vom Vorbehalt abweichender Regelung in Absatz 2 haben weder Bayern noch später Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht); solange die Grunddienstbarkeit nicht in das Grundbuch eingetragen war, bestand mithin für einen Erwerber des belasteten (dienenden) Grundstücks nicht die Möglichkeit eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs nach § 892 BGB (vgl. BGHZ 104, 139,142 = NJW 1988, 2037, 2038; OLG Düsseldorf OLGR 2000, 138, 139: BayObLGZ 1989, 203, 207).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 U 451/06

    Beweislast und Beweisumfang für das Bestehen einer altrechtlichen Dienstbarkeit;

    Für die Entstehung dieses Rechts sind indes die Kläger darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BayObLGZ 1989, 203, 209; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., Art. 184 EGBGB Rz. 3).
  • BayObLG, 06.07.1992 - RReg. 1 Z 259/91

    Erlöschen einer altrechtlichen Dienstbarkeit

    Eine Verordnung über die Frist zur Anmeldung altrechtlicher Grunddienstbarkeiten nach Art. 187 Abs. 2 EGBGB , Art. 10 des bayerischen Gesetzes, Übergangsvorschriften zum Bürgerlichen Gesetzbuch betreffend (im folgenden ÜbergangsG) vom 9.6.1899 (BayBS III S.101) ist nicht erlassen worden (vgl. BayObLGZ 1989, 203/207 m.w.Nachw.).

    aa) Die Ausübung des Weiderechts ist - von Art. 4 Abs. 1 Satz 1 FoRG und § 1020 BGB abgesehen - in Art. 9 FoRG geregelt (vgl. BayObLGZ 1989, 203/215).

  • OLG München, 09.07.2020 - 34 Wx 444/18

    Eintragung einer altrechtlichen Dienstbarkeit

    Daher ist bei der Anerkennung von Forstrechten ein schlüssiger Vortrag des Eigentümers des Waldes zur Grundbuchunrichtigkeit erforderlich; nur dann steht nämlich fest, dass der Ausspruch nicht gegen das Verbot der Neubestellung verstößt, sondern es sich lediglich um einen rechtsfeststellenden Vorgang nach altem Recht handelt (BayObLGZ 1989, 203/207).
  • BayObLG, 02.12.1996 - 1Z RR 236/94

    Bestehen eines durch Ersitzung erworbenen Gehrechts und Fahrtrechts in Form einer

    Dieses Altrecht ist gemäß Art. 184 Satz 1 EGBGB auch nach dem In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehen geblieben, ohne dass es in das neu angelegte Grundbuch einzutragen war ( Art. 187 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ); eine vormals nach Maßgabe des Art. 187 Abs. 2 Satz 1 EGBGB und des Art. 10 Abs. 2 des bayerischen Gesetzes, Übergangsvorschriften zum Bürgerlichen Gesetzbuch betreffend (im folgenden ÜbergangsG) vom 9.6.1889 (BayBS III S. 101) und nunmehr gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2192) mögliche gegenteilige Regelung hat der bayerische Landesgesetzgeber nicht erlassen (vgl. BayObLGZ 1989, 203/207 f. m.w.N. und 1992, 224/226 f.).

    Zutreffend führt es aus, dass für ein Erlöschen der Grunddienstbarkeit oder deren Aufhebung vor Anlegung des Grundbuchs von den insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägern (vgl. BayObLGZ 1988, 102/107 und 1989, 203/215; Sprau a.a.O. Rn. 24 a.E.; Fischer a.a.O. S. 135; Riedel a.a.O. S. 33) nichts vorgetragen worden ist.

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 82/91

    Erwerb und Nachweis eines selbständigen Fischereirechtes

    Durch öffentliche Urkunden wie Auszüge_ aus dem FischMittBayNot 1992 Heft 2 wasser-Steuer-Kataster (Messungsverzeichnisse), das Grundsteuer-Kataster-Umschreibheft und den Anhang zum (früheren) Sachregister des Grundbuchs (vgl. dazu §§ 179 ff., insbesondere § 195 Abs. 1 der Dienstanweisung für die Grundbuchämter vom 27.2.1905) kann der Bestand eines solchen Rechts durchaus bewiesen werden (vgl. z. B. § 22 der Bekanntmachung vom 15.3.1909; BayObLGZ 1958, 119/127 f.; für den Nachweis eines altrechtlichen Waldweiderechts durch das Forstrechtskataster BayObLGZ 1989, 203 ff.).
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