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   EuGH, 08.12.2022 - C-694/20   

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https://dejure.org/2022,35382
EuGH, 08.12.2022 - C-694/20 (https://dejure.org/2022,35382)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2022 - C-694/20 (https://dejure.org/2022,35382)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - C-694/20 (https://dejure.org/2022,35382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Orde van Vlaamse Balies u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen - Richtlinie 2011/16/EU in der durch die Richtlinie (EU) ...

  • IWW
  • BRAK-Mitteilungen

    Besonderer Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung - Verpflichtender automatischer Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen - Richtlinie 2011/16/EU in der durch die Richtlinie (EU) ...

  • datenbank.nwb.de

    Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht: Offenbarungspflichten können EU-Grundrechte verletzen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung: Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, ist nicht erforderlich und verletzt das Recht auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekämpfung "aggressiver Steuerplanung" - und die beteiligten Rechtsanwälte

  • lto.de (Pressebericht, 09.12.2022)

    Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht: Offenbarungspflichten können EU-Grundrechte verletzen

Sonstiges (5)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EURL 2018/822 Art 1 Nr 2 ; EURL 16/2011 Art 8 Abs 5 ; EUGrdRCh Art 47 ; EUGrdRCh Art 7 ; EWGRL 799/77 ; AEUV Art 267

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EURL 2018/822 Art 1 Nr 2, EURL 16/2011 Art 8 Abs 5, EUGrdRCh Art 47, EUGrdRCh Art 7, EWGRL 799/77, AEUV Art 267
    Grundrechte, Meldepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Intermediär, nationales Recht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Orde van Vlaamse Balies u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Orde van Vlaamse Balies und Belgian Association of Tax Layers

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2022, 2065
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 06.12.2012 - 12323/11

    MICHAUD v. FRANCE

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Zur Gültigkeit von Art. 8ab Abs. 5 der geänderten Richtlinie 2011/16 im Licht von Art. 7 der Charta ergibt sich aus der Rechtsprechung des EGMR, dass Art. 8 Abs. 1 EMRK die Vertraulichkeit jeder Korrespondenz zwischen Privatpersonen schützt, und weist dem Schriftwechsel zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten einen verstärkten Schutz zu (vgl. in diesem Sinne EGMR, Urteil vom 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 117 und 118).

    Der besondere Schutz, den Art. 7 der Charta und Art. 8 Abs. 1 EMRK dem anwaltlichen Berufsgeheimnis gewähren, der vor allem in Pflichten besteht, die ihnen obliegen, wird dadurch gerechtfertigt, dass den Rechtsanwälten in einer demokratischen Gesellschaft eine grundlegende Aufgabe übertragen wird, nämlich die Verteidigung der Rechtsunterworfenen (vgl. EGMR, Urteil vom 6. Dezember 2012, Michaud/Frankreich, CE:ECHR:2012:1206JUD001232311, §§ 118 und 119).

  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Wäre ein Rechtsanwalt im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder im Rahmen von dessen Vorbereitung verpflichtet, mit den öffentlichen Stellen zusammenzuarbeiten und ihnen Informationen zu übermitteln, die er anlässlich einer Rechtsberatung erlangt hat, die im Rahmen eines solchen Verfahrens stattfand, könnte er seinen Aufgaben bei der Beratung, der Verteidigung und der Vertretung seines Mandanten nicht in angemessener Weise gerecht werden, so dass dem Mandanten die ihm durch Art. 47 der Charta gewährten Rechte genommen wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, EU:C:2007:383, Rn. 31 und 32).

    Aus diesen Erwägungen ergibt sich, dass die Anforderungen, die aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgen, definitionsgemäß einen Bezug zu einem Gerichtsverfahren voraussetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juni 2007, 0rdre des barreaux francophones et germanophone u. a., C-305/05, EU:C:2007:383, Rn. 35).

  • EuGH, 22.11.2022 - C-37/20

    Geldwäscherichtlinie: Die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Wenn ja, ist erstens sicherzustellen, dass sie geeignet ist, diese Zielsetzung zu erreichen, zweitens, dass der Eingriff in das Grundrecht auf Achtung der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant, der sich aus dieser Unterrichtungspflicht ergeben kann, in dem Sinne auf das absolut Notwendige beschränkt ist, dass diese Zielsetzung vernünftigerweise nicht ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden kann, die dieses Recht weniger beeinträchtigen, und drittens, sofern dies tatsächlich der Fall ist, dass dieser Eingriff nicht außer Verhältnis zu dieser Zielsetzung steht, was insbesondere eine Gewichtung der Bedeutung dieser Zielsetzung und der Schwere dieses Eingriffs impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers und Sovim, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 66).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-623/17

    Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, aber ...

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit müssen sie erforderlich sein und den von der Europäischen Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Privacy International, C-623/17, EU:C:2020:790, Rn. 63 und 64).
  • EuGH, 26.04.2022 - C-401/19

    Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Insbesondere ist die Möglichkeit, eine Einschränkung der durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Rechte zu rechtfertigen, zu beurteilen, indem die Schwere des mit einer solchen Einschränkung verbundenen Eingriffs bestimmt und geprüft wird, ob die mit ihr verfolgte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht (Urteile vom 26. April 2022, Polen/Parlament und Rat, C-401/19, EU:C:2022:297, Rn. 65, sowie vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers und Sovim, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:22:912, Rn. 64).
  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Zum anderen kann der Gerichtshof gegebenenfalls die konkrete Tragweite der Einschränkung im Wege der Auslegung präzisieren, und zwar anhand sowohl des Wortlauts als auch der Systematik und der Ziele der fraglichen Unionsregelung, wie sie im Licht der durch die Charta garantierten Grundrechte auszulegen sind (Urteil vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains, C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.02.2021 - C-481/19

    Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln,

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Gemäß Art. 52 Abs. 3 der Charta, der die notwendige Kohärenz zwischen den in der Charta enthaltenen Rechten und den entsprechenden durch die EMRK garantierten Rechten gewährleisten soll, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit des Unionsrechts und des Gerichtshofs berührt wird, muss der Gerichtshof daher bei seiner Auslegung der durch die Art. 7 und 47 der Charta garantierten Rechte die entsprechenden durch Art. 8 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 EMRK in deren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) garantierten Rechte als Mindestschutzstandard berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 2021, Consob, C-481/19, EU:C:2021:84, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-245/19

    DFON

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Die Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug stellen von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen im Sinne von Art. 52 Abs. 1 der Charta dar, die es erlauben, die Ausübung der durch Art. 7 der Charta garantierten Rechte einzuschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Luxemburgischer Staat [Rechtsbehelf gegen ein Auskunftsersuchen in Steuersachen], C-245/19 und C-246/19, EU:C:2020:795, Rn. 87).
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Diese grundlegende Aufgabe umfasst zum einen das Erfordernis, dessen Bedeutung in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird, dass es dem Einzelnen möglich sein muss, sich völlig frei an seinen Rechtsanwalt zu wenden, zu dessen Beruf es schon seinem Wesen nach gehört, all denen unabhängig Rechtsberatung zu erteilen, die sie benötigen, und zum anderen die damit zusammenhängende Loyalität des Rechtsanwalts seinem Mandanten gegenüber (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 1982, AM & S Europe/Kommission, 155/79, EU:C:1982:157, Rn. 18).
  • EGMR, 09.04.2019 - 11236/09

    ALTAY v. TURKEY (No. 2)

    Auszug aus EuGH, 08.12.2022 - C-694/20
    Wie der EGMR ausgeführt hat, können nämlich Personen, die einen Rechtsanwalt konsultieren, vernünftigerweise erwarten, dass ihre Kommunikation privat und vertraulich bleibt (Urteil des EGMR vom 9. April 2019, Altay/Türkei [Nr. 2], CE:ECHR:2019:0409JUD001123609, § 49).
  • EuGH - C-246/19 (anhängig)

    État du Grand-duché de Luxembourg

  • EuGH, 13.01.2022 - C-683/20

    Kommission/ Slowakei (Bruit dans l'environnement) - Vertragsverletzung eines

  • EuGH, 21.03.2024 - C-61/22

    Landeshauptstadt Wiesbaden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU)

    Folglich ist, um zu prüfen, ob im vorliegenden Fall die Eingriffe in die durch die Art. 7 und 8 der Charta garantierten Rechte, die sich aus der in Art. 3 Abs. 5 der Verordnung 2019/1157 vorgesehenen Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken in das Speichermedium von Personalausweisen ergeben, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit achten, erstens zu prüfen, ob diese Maßnahme eine oder mehrere von der Union anerkannte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzungen verfolgt und tatsächlich geeignet ist, diese zu erreichen, zweitens, ob die sich daraus ergebenden Eingriffe in dem Sinne auf das absolut Notwendige beschränkt sind, dass diese Zielsetzungen vernünftigerweise nicht ebenso wirksam mit anderen Mitteln erreicht werden können, die diese Grundrechte der betroffenen Personen weniger beeinträchtigen, und drittens, ob diese Eingriffe nicht außer Verhältnis zu diesen Zielsetzungen stehen, was insbesondere eine Gewichtung der Zielsetzungen und der Schwere der Eingriffe impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. November 2022, Luxembourg Business Registers, C-37/20 und C-601/20, EU:C:2022:912, Rn. 66, und vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22

    Belgian Association of Tax Lawyers u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    81 Vgl. Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a. (C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 35) (im Folgenden: Urteil Orde van Vlaamse Balies).

    101 C-694/20, EU:C:2022:259, Nr. 20. Vgl. auch Abschnitte 3.1.2, 7.1 und 9.1 der Folgenabschätzung und Abschnitt 1 ihrer Begründung.

    128 Schlussanträge in der Rechtssache Orde van Vlaamse Balies und Belgian Association of Tax Lawyers (C-694/20, EU:C:2022:259, Nr. 21).

  • EuGH, 05.12.2023 - C-128/22

    Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und

    Das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit gebietet konkret die Prüfung, ob Maßnahmen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden erstens zur Erreichung der verfolgten, dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung, im vorliegenden Fall des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, geeignet sind, zweitens in dem Sinne auf das absolut Erforderliche beschränkt sind, dass diese Zielsetzung vernünftigerweise nicht ebenso wirksam mit anderen Mitteln, die die den Betroffenen garantierten Rechte und Freiheiten weniger beeinträchtigen, erreicht werden kann, und drittens nicht außer Verhältnis zu dieser Zielsetzung stehen, was insbesondere eine Gewichtung der Bedeutung dieser Zielsetzung und der Schwere des Eingriffs in diese Rechte und Freiheiten impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.03.2023 - C-365/21

    Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Exception au principe ne bis in idem) -

    Daher ist die Möglichkeit, eine Einschränkung des in Art. 50 der Charta garantierten Grundsatzes ne bis in idem zu rechtfertigen, zu beurteilen, indem die Schwere des mit einer solchen Einschränkung verbundenen Eingriffs bestimmt und geprüft wird, ob die mit ihr verfolgte, dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2023 - C-638/22

    Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass nationale Stellen ohne Begründung die

    So hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK, der Art. 7 der Charta entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2022, 0rde van Vlaamse Balies u. a., C-694/20, EU:C:2022:963, Rn. 25), entschieden, dass in Rechtssachen, die auf der Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980 ergangene Entscheidungen betreffen, die Angemessenheit einer Maßnahme insbesondere danach zu beurteilen ist, wie rasch sie umgesetzt wird.
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