Rechtsprechung
FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
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- Justiz Hessen
§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG, § 82 FGO, § 412 Abs. 1 ZPO
§ 32 Abs.4 S.1 Nr.3 EStG, § 82 FGO, § 412 Abs.1 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld; Behinderung; Feststellungslast; zweites Sachverständigengutachten; Notwendigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Feststellungslast bei Kindergeld wegen durch Behinderung des Kindes verursachter Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer | Nachweis der Behinderung eines Kindes für Kindergeld
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinder
- Berücksichtigung behinderter Kinder
Verfahrensgang
- FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
- BFH - III B 75/17 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Der notwendige Ursachenzusammenhang ist in jedem Fall dann gegeben, wenn für das Kind ein Grad der Behinderung von 50% oder mehr festgestellt ist und wenn hierzu besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint, wie etwa die Eintragung des Merkmals "H" (für hilflos) im Schwerbehindertenausweis (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057 mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung sowie mit bestätigendem Hinweis auf entsprechende Bestimmungen der Finanzverwaltung, jetzt: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Stand 2016, A 19.3).Können im Rahmen des finanzgerichtlichen Verfahrens zum Vorliegen der Behinderung und der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt keine ausreichenden Feststellungen getroffen werden, geht dies nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zulasten des Kindergeldberechtigten (vgl. BFH-Urteile vom 19.11.2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057, und vom 19.01.2017 III R 44/14, BFH-NV 2017, 735).
- BFH, 19.01.2017 - III R 44/14
Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes …
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Können im Rahmen des finanzgerichtlichen Verfahrens zum Vorliegen der Behinderung und der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt keine ausreichenden Feststellungen getroffen werden, geht dies nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zulasten des Kindergeldberechtigten (vgl. BFH-Urteile vom 19.11.2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057, und vom 19.01.2017 III R 44/14, BFH-NV 2017, 735). - BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14
Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Ein Anscheinsbeweis reicht insoweit nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 23.02.2012 V R 39/11, BFH-NV 2012, 1584, und vom 21.10.2015 XI R 17/14, BFH-NV 2016, 190).
- BFH, 13.12.1985 - III R 204/81
Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann …
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
So hat beispielsweise die Feststellung der Behinderteneigenschaft durch das zuständige Versorgungsamt eine bindende Wirkung für die Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages nach § 33b EStG (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1985 III R 204/81, BStBl II 1986, 245, für den Nachweis einer Schwerbehinderung). - OLG Hamm, 18.06.2014 - 3 U 66/14
Beauftragung eines neuen Sachverständigen im Arzthaftungsprozess wegen Abweichung …
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Vielmehr kann er sich aufgrund eigener Einschätzung des Sachverhalts auch darauf beschränken, den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten anhand von Krankenunterlagen zu bestimmen (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.06.2014 I-3 U 66/14, 3 U 66/14, Juris, und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.02.2012 1 A 1337/10, Juris). - BFH, 23.02.2012 - V R 39/11
Zum Nachweis der Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG - kein …
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Ein Anscheinsbeweis reicht insoweit nicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 23.02.2012 V R 39/11, BFH-NV 2012, 1584, und vom 21.10.2015 XI R 17/14, BFH-NV 2016, 190). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2012 - 1 A 1337/10
Verpflichtung eines Gerichts zur Einholung eines weiteres Gutachten (hier: zu der …
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Vielmehr kann er sich aufgrund eigener Einschätzung des Sachverhalts auch darauf beschränken, den aktuellen Gesundheitszustand des Patienten anhand von Krankenunterlagen zu bestimmen (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.06.2014 I-3 U 66/14, 3 U 66/14, Juris, und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.02.2012 1 A 1337/10, Juris). - BFH, 09.05.1996 - X B 223/95
Entscheidung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Ermessen des Gerichts
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Das Gericht ist hingegen nicht allein schon deshalb zur Hinzuziehung eines weiteren Gutachtens verpflichtet, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (vgl. BFH-Urteile vom 26.06.1986 IV R 177/84, BFH-NV 1986, 685, und vom 05.04.1990 VII R 50/88, BFH-NV 1991, 204; BFH-Beschluss vom 09.05.1996 X B 223/95, BFH-NV 1996, 773). - BFH, 05.04.1990 - VII R 50/88
Antrag auf Abfertigung von Ware zum freien Verkehr - Ordnungsgemäße Einbeziehung …
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Das Gericht ist hingegen nicht allein schon deshalb zur Hinzuziehung eines weiteren Gutachtens verpflichtet, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (vgl. BFH-Urteile vom 26.06.1986 IV R 177/84, BFH-NV 1986, 685, und vom 05.04.1990 VII R 50/88, BFH-NV 1991, 204; BFH-Beschluss vom 09.05.1996 X B 223/95, BFH-NV 1996, 773). - BFH, 26.06.1986 - IV R 177/84
Voraussetzungen für die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Ermessen des Tatgerichts …
Auszug aus FG Hessen, 29.05.2017 - 3 K 6/13
Das Gericht ist hingegen nicht allein schon deshalb zur Hinzuziehung eines weiteren Gutachtens verpflichtet, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (vgl. BFH-Urteile vom 26.06.1986 IV R 177/84, BFH-NV 1986, 685, und vom 05.04.1990 VII R 50/88, BFH-NV 1991, 204; BFH-Beschluss vom 09.05.1996 X B 223/95, BFH-NV 1996, 773). - FG Baden-Württemberg, 29.03.1990 - III K 356/86