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   FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18   

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https://dejure.org/2021,12492
FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18 (https://dejure.org/2021,12492)
FG München, Entscheidung vom 24.03.2021 - 4 K 264/18 (https://dejure.org/2021,12492)
FG München, Entscheidung vom 24. März 2021 - 4 K 264/18 (https://dejure.org/2021,12492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FGO § 33 Abs. 1 Nr. 3, § ... 44 Abs. 1, § 115 Abs. 2 Nrn. 1, Nr. 2; DVStB § 24 Abs. 2, § 29; GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 24 Nr. 1a, § 34 Abs. 2 Nr. 2; KStG § 14 Abs. 4; StBerG § 35 Abs. 1, § 37b Abs. 4, Abs. 5; DBA Art. 18
    Unbeachtlichkeit von Fehlern im Überdenkungsverfahren

  • rewis.io

    Unbeachtlichkeit von Fehlern im Überdenkungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stichwort: Unbeachtlichkeit von Fehlern im Überdenkungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Unbeachtlichkeit von Fehlern im Überdenkungsverfahren der Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Überdenkungsverfahren zur Steuerberaterprüfung: Chancengleichheit - Unbeachtlichkeit von Fehlern bei Nichterreichen einer zur Zulassung zur mündlichen Prüfung berechtigenden Gesamtnote - Anschluss des Erstprüfers an den Zweitprüfer - kein Anspruch auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Bei der Beurteilung schriftlicher Prüfungsleistungen gilt, dass die Prüfer die maßgeblichen Gründe ihrer abschließenden Bewertung zwar nicht in allen Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten darlegen, damit das Recht des Prüflings, Einwendungen gegen eine Prüfungsentscheidung wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist, wie auch die gerichtliche Kontrolle über das Einhalten der Grenzen des den Prüfern eingeräumten Beurteilungsspielraumes (vgl. BVerwG -Urteil vom 9. Dezember 1992, 6 C 3/92, BVerwGE 91, 262, DVBl. 1993, 503 ff.).

    Die Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten, deren Misslingen den beruflichen Werdegang des Prüflings beeinträchtigen kann, ist dabei stets schriftlich zu begründen (vgl. BVerwG-Urteil vom 9. Dezember 1992, 6 C 3/92, a.a.O.).

    Hat der Prüfer seine Beurteilung der Leistung des Prüflings im Zeitpunkt der Vornahme der Korrektur in dem dargestellten Sinne nicht ausreichend begründet, so kann er seine Begründung im Überdenkungsverfahren und darüber hinaus noch bis zum Abschluss des finanzgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens ergänzen oder nachholen (BVerwG-Urteil vom 9. Dezember 1992, 6 C 3/92, a.a.O.; Sächsisches FG-Urteil vom 11. Dezember 1996, 1 K 119/96, EFG 1997, 566).

  • FG Hamburg, 24.10.2018 - 1 K 24/16

    Steuerberaterprüfung: Grundsätze der gerichtlichen Kontrolle von

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    (Urteil des FG Hamburg vom 24. Oktober 2018 1 K 24/16, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2020, 938; Revisionsverfahren erfasst unter dem Aktenzeichen VII R 10/20).

    Wenn schon der aus Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitete prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit kein Kennzahlensystem für Prüfungsarbeiten gebietet (vgl. Urteil des FG Hamburg in EFG 2020, 938), kann dann erst Recht ein solches - auch bei der Beklagten im Rahmen der streitigen Steuerberaterprüfung 2017 verwendetes - Kennzahlensystem keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit begründen.

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Eine von der Prüfungsbehörde erstellte "Musterlösung" und die in ihr für die einzelnen Lösungsschritte vorgeschlagenen "Punkte" sind daher keine für die Prüfer verbindlichen Vorgaben, die deren höchstpersönlichen Bewertungsspielraum einschränkten (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1999 VII R 34/98, BFHE 188, 502, BStBl II 1999, 573).
  • BFH, 20.08.2014 - VII B 116/14

    Aussetzung des Klageverfahrens bei Antrag auf verwaltungsinternes

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Der Zweitkorrektor B wurde hierbei vom Beklagten zu Recht zur nochmaligen Überdenkung der von ihm vergebenen Bewertung aufgefordert, nachdem das Gericht das Klageverfahren mit Beschluss vom 23. Juli 2020 nach § 74 FGO ausgesetzt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 2014 VII B 116/14, BFH/NV 2014, 1908).
  • FG München, 18.04.2012 - 4 K 309/09

    Überprüfung einer Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Die Möglichkeit des Zweitprüfers, sich der Meinung des Erstprüfers anzuschließen, gilt auch für das Überdenkungsverfahren; ein Anspruch auf eine sog. verdeckte Bewertung der schriftlichen Steuerberaterprüfung im verwaltungsinternen Überdenkungsverfahren besteht nicht (vgl. hierzu Urteil des FG München vom 18. April 2012 4 K 309/09, EFG 2012, 1602).
  • FG Sachsen, 11.12.1996 - 1 K 119/96

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidung über das Nichtbestehen der

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Hat der Prüfer seine Beurteilung der Leistung des Prüflings im Zeitpunkt der Vornahme der Korrektur in dem dargestellten Sinne nicht ausreichend begründet, so kann er seine Begründung im Überdenkungsverfahren und darüber hinaus noch bis zum Abschluss des finanzgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens ergänzen oder nachholen (BVerwG-Urteil vom 9. Dezember 1992, 6 C 3/92, a.a.O.; Sächsisches FG-Urteil vom 11. Dezember 1996, 1 K 119/96, EFG 1997, 566).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Zwar verlangen der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit und der effektive Schutz der Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), dass der zuständige Normgeber die Zahl der Prüfer und das Verfahren im Falle von Bewertungsdifferenzen der Prüfer bei berufsbezogenen Prüfungen rechtssatzmäßig festlegt (vgl. BVerwG-Urteil vom 10. April 2019 6 C 19/18, BVerwGE 165, 202).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Entgegen der dem BVerwG-Beschluss vom 9. Oktober 2012 6 B 39/12, juris, m.w.N.) zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellation ist das vom Beklagten im Streitfall durchgeführte Überdenkungsverfahren (i.S.d. § 29 DVStB) nicht geeignet, um einen relevanten Verfahrensverstoß ableiten zu können.
  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Bei einem Verfahrensfehler kann der Prüfling nämlich nur dann die Aufhebung der Prüfungsentscheidung verlangen, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass sich der Fehler auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt hat, er also (wenigstens) möglicherweise von Einfluss auf das Prüfungsergebnis gewesen ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 28. Oktober 2020 6 C 8/19, juris m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus FG München, 24.03.2021 - 4 K 264/18
    Dabei ist zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen zu unterscheiden (für viele: BFH-Urteile vom 11. November 1997 VII R 66/97, BFHE 184, 157, BStBl II 1998, 218 und vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93; BVerwG-Beschlüsse vom 2. Juni 1998, 6 B 78/97 und vom 13. März 1998, 6 B 28/98, jeweils in juris).
  • BFH, 11.07.2023 - VII R 10/20

    Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen

  • BFH, 03.02.2004 - VII R 1/03

    Befangenheit eines Prüfers; Begründung der Entsch. im Überdenkungsverfahren

  • BFH, 20.07.1999 - VII R 111/98

    Chancengleichheit bei der Steuerberaterprüfung

  • BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02

    Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung

  • BFH, 08.02.2000 - VII R 52/99

    Steuerberaterprüfung; Überdenkungsverfahren

  • BFH, 11.11.1997 - VII R 66/97

    Dauer einer mündlichen Seminarprüfung

  • BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97

    Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei

  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
  • BFH, 10.03.1992 - VII R 87/90

    Verlängerung der Bearbeitungszeit in Prüfung wegen Lärm

  • BFH, 27.07.1993 - VII R 11/93

    1. Subjektive Fehlvorstellungen eines Prüflings über Verletzung der

  • BFH, 19.04.2005 - VII B 199/04

    Steuerberaterprüfung; Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten

  • VG Düsseldorf, 14.11.2003 - 15 K 6737/01

    Anspruch auf Neubewertung einer i.R.d. Zweiten Juristischen Staatsprüfung

  • VG Aachen, 23.01.2009 - 9 K 902/07
  • VG Berlin, 19.01.2005 - 12 A 413.02
  • VG Berlin, 16.06.2004 - 12 A 41.00
  • VG München, 03.07.2006 - M 3 K 05.3363
  • BFH, 21.11.2023 - VII R 15/21

    Unzulässigkeit einer gemeinsam abgestimmten Überdenkung durch mehrere Prüfer im

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 24.03.2021 - 4 K 264/18 und der Bescheid des Beklagten über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung 2017 vom 05.01.2018 aufgehoben.

    Das FG wies die Klage schließlich mit veröffentlichtem Urteil vom 24.03.2021 - 4 K 264/18 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 1055) ab.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des FG München vom 24.03.2021 - 4 K 264/18.

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