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   FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15   

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FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15 (https://dejure.org/2016,58525)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.10.2016 - 14 K 203/15 (https://dejure.org/2016,58525)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 14 K 203/15 (https://dejure.org/2016,58525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorliegen von Anschaffungskosten eines Grundstücks durch eine im Rahmen einer Erbauseinandersetzung von der Mutter übernommenen Darlehensschulden; Ansehung jeder der Nachlassteile als selbständiges Sondervermögen bei einer Nachlassspaltung

  • IWW

    § 1371 BGB, § 1931 BGB, § 1967 BGB, § 2038 BGB, § 683 BGB, Art 235 § 1 Abs 1 BGBEG, Art 3 Abs 3 BGBEG, § 7 Abs 4 EStG, § 255 HGB, § 255 Abs 1 HGB, § 25 Abs 2 RAG, § 365 ZGB DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzung mit Nachlassspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.12.2004 - IX R 23/02

    Überquotal übernommene Schulden in Erbauseinandersetzung als Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Im Gegensatz zu dem vom Bundesfinanzhof (BFH) im Verfahren IX R 23/02 entschiedenen Sachverhalt (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296) habe nicht die Erbengemeinschaft, sondern die nießbrauchberechtigte Mutter die Darlehen aufgenommen.

    Die wertmäßige Angleichung kann auch dadurch bewirkt werden, dass der Miterbe Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft übernimmt; ob dabei sein rechnerischer Anteil an den Verbindlichkeiten überschritten wird, ist ebenfalls ohne Belang, soweit die von ihm übernommenen Nachlassgegenstände seinen Anteil am Nachlass nicht übersteigen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004, IX R 23/02, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296; vom 19. Dezember 2006, IX R 44/04, BFHE 216, 255, BStBl II 2008, 216).

    Grundlage der Prüfung ist regelmäßig nicht der einzelne Nachlassgegenstand, sondern das Gemeinschaftsvermögen insgesamt, so dass Anschaffungskosten nur dann vorliegen, wenn der Erbe bei der Auseinandersetzung mehr Gemeinschaftsvermögen erhält, als dies dem Wert seines Erbteils entspricht und er für diesen Mehrwert Abfindungen leistet (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, IX R 23/02, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296).

    Die Verbindlichkeiten sind im Rahmen der Erbauseinandersetzung in Höhe ihres Nennwertes als Anschaffungskosten des Klägers zu berücksichtigen (so auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, IX R 23/02, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296; FG D, Urteil vom 11. April 2002, 11 K 701/98 E, EFG 2002, 1031).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des BFH, wonach die Übernahme von Schulden zu Anschaffungskosten führt, wenn der Erbe mehr vom Gemeinschaftsvermögen erhält, als dies dem Wert seines Erbteils entspricht und er im Gegenzug über seine Erbquote hinaus Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft übernimmt (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, IX R 23/02, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296 m.w.N.).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmte sich nach den interlokalen Kollisionsregeln, die bereits vor der deutschen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland gegolten haben und deren Fortgeltung der Einigungsvertrag voraussetzt (BGH-Beschluss vom 4. Oktober 1995, IV ZB 5/95, BGHZ 131, 22/26, MDR 1996, 68).

    Danach war für diese Erbfälle seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB-DDR) und des Rechtsanwendungsgesetzes der DDR (RAG) § 25 Abs. 2 RAG zu beachten, wonach sich die erbrechtlichen Verhältnisse in Bezug auf das Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und Gebäuden, die sich in der DDR befinden, nach dem ZGB-DDR richteten (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Oktober 1995, IV ZB 5/95, BGHZ 131, 22/26, MDR 1996, 68).

    An der auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH-Beschluss vom 4. Oktober 1995, IV ZB 5/95, BGHZ 131, 22/26, MDR 1996, 68; BayObLG, Beschluss vom 5. Juli 2002, 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216 m.w.N.).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Gegen die Berechnung des FA sei einzuwenden, dass nach der Rechtsprechung des BFH, insbesondere im Beschluss vom 5. Juli 1990 (GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837), die Erbauseinandersetzung als selbständiger Rechtsvorgang zu werten sei und keine Einheit mit dem Erbfall bilde.

    Demgegenüber können im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mehrerer Miterben Anschaffungskosten anfallen, weil der Erbfall und die Erbauseinandersetzung keine Einheit bilden (BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990, GrS 2/89, BStBl II 1990, 837; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen [BMF] vom 11. Januar 2006 - IV B 2-S 2242-2/04, BStBl I 2006, 253, B.1.).

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Im Erbrecht richtete sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) Beschluss vom 5. Juli 2002, 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216 m.w.N.).

    An der auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH-Beschluss vom 4. Oktober 1995, IV ZB 5/95, BGHZ 131, 22/26, MDR 1996, 68; BayObLG, Beschluss vom 5. Juli 2002, 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216 m.w.N.).

  • FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 701/98

    Anschaffungskosten für Grundstücksanteile; Realteilung durch Erbengemeinschaft;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Die Verbindlichkeiten sind im Rahmen der Erbauseinandersetzung in Höhe ihres Nennwertes als Anschaffungskosten des Klägers zu berücksichtigen (so auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, IX R 23/02, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296; FG D, Urteil vom 11. April 2002, 11 K 701/98 E, EFG 2002, 1031).
  • BFH, 19.12.2006 - IX R 44/04

    Schuldübernahme bei vorzeitiger Erbauseinandersetzung kann zu Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Die wertmäßige Angleichung kann auch dadurch bewirkt werden, dass der Miterbe Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft übernimmt; ob dabei sein rechnerischer Anteil an den Verbindlichkeiten überschritten wird, ist ebenfalls ohne Belang, soweit die von ihm übernommenen Nachlassgegenstände seinen Anteil am Nachlass nicht übersteigen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004, IX R 23/02, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296; vom 19. Dezember 2006, IX R 44/04, BFHE 216, 255, BStBl II 2008, 216).
  • BFH, 10.10.2018 - IX R 1/17

    Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung - Realteilung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Revision eingelegt - BFH-Az.: IX R 1/17.
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Die Erbfolge war hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).
  • OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97

    Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Die Erbfolge war hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).
  • BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98

    Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
    Die Erbfolge war hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).
  • BFH, 10.10.2018 - IX R 1/17

    Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung - Realteilung -

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Oktober 2016 14 K 203/15 aufgehoben.

    Das FA beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 2016 14 K 203/15 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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