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   FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04   

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FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04 (https://dejure.org/2009,17422)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.08.2009 - 7 K 1262/04 (https://dejure.org/2009,17422)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. August 2009 - 7 K 1262/04 (https://dejure.org/2009,17422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Biersteuerbescheid i.R.d. Festsetzung der Höhe einer Abgabe durch Änderung der Mengenstaffel bei Verfassungsmäßigkeit des Art. 15 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 2004 i.d.F.v. 29.12.2003; Formales Gesetzgebungsverfahren mit einer Einbeziehung des "Koch -Steinbrück ...

  • Judicialis

    BierStG § 2; ; BierStG § 7; ; HBeglG 2004 Art. 15; ; GG Art. ... 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; GG Art. 42 Abs. 1; ; GG Art. 76 Abs. 1; ; GG Art. 77; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Steuersätze in § 2 Abs. 2 Biersteuergesetz (BierStG) ab 1.1.2004

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Steuersätze in § 2 Abs. 2 Biersteuergesetz (BierStG) ab 1.1.2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Das Bundesverfassungsgericht habe die dazu geltenden Anforderungen in seinem jüngsten Beschluss vom 15.1.2008 2 BvL 12/01 konkretisiert.

    Das Verfahren habe den vom BVerfG im Beschluss vom 15. Januar 2008 (2 BvL 12/01, BFH/NV 2008, 248) aufgestellten Anforderungen genügt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Kompetenzen des Vermittlungsausschusses ausgeführt (BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56, BGBl. I 2008, 481): Die Kompetenzen des Vermittlungsausschusses und ihre Grenzen sind in der Verfassung nicht ausdrücklich geregelt.

    Der Vermittlungsvorschlag darf weder zu einer Verlagerung der Entscheidungen in den Ausschuss und damit zu einer Entparlamentarisierung führen noch dazu, dass der Bundesrat ohne Beteiligung des Bundestages Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen kann (BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56, BGBl. I 2008, 481; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I R 33/05, BFH/NV 2009, 89, jeweils m.w.N.).

    Andernfalls können auch keine Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat bestehen, auf deren Ausgleich das Vermittlungsverfahren zielt, da das Parlament mit dem Regelungsgegenstand noch nicht befasst war (BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56, BGBl. I 2008, 481; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I R 33/05, BFH/NV 2009, 89, jeweils m.w.N.).

    Der Regelungsgegenstand muss aber so bestimmt sein, dass seine sachliche Tragweite dem Grunde nach erkennbar wird (BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56, BGBl. I 2008, 481; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I R 33/05, BFH/NV 2009, 89, jeweils m.w.N.).

  • FG Saarland, 25.11.2008 - 2 K 2284/04

    BierStG; Zustandekommen der Änderungen in § 2 Abs. 2 BierStG durch HBeglG 2004

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Der Bescheid für Biersteuer für das Kalenderjahr 2004 vom 7.2.2005, geändert durch Bescheid vom 5.4.2005, der den Biersteuerbescheid für Januar 2004 vom 5.2.2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.4.2004 ersetzt hat, § 68 Satz 1 FGO (vgl. FG des Saarlandes , Urteil vom 25. November 2008, 2 K 2284/04, StE 2009, 51 -[...]), ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 FGO.

    Der Anrufungsbeschluss ist nicht unzulässig und der Vermittlungsausschuss hat kein Gesetzesinitiativrecht in Anspruch genommen (FG des Saarlandes , Urteil vom 25. November 2008 2 K 2284/04, StE 2009, 51 - [...]).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des FG des Saarlandes an (FG des Saarlandes , Urteil vom 25. November 2008, 2 K 2284/04, StE 2009, 51 -[...]), wonach es nicht von Bedeutung ist, ob mit dem Verteilen des "Koch -Steinbrück -Papiers" an alle Abgeordneten des Haushaltsausschusses eine Einbringung in das parlamentarische Verfahren gewollt war oder bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist.

    Spätestens mit der Einbeziehung des "Koch -Steinbrück -Papiers" in den Anrufungsbeschluss ist es insoweit formal Inhalt des Gesetzgebungsverfahrens geworden, dass die darin enthaltenen Vorschläge wie Bestandteile einer Stellungnahme des Bundesrates anzusehen sind (FG des Saarlandes , Urteil vom 25. November 2008, 2 K 2284/04, StE 2009, 51 -[...]).

    Da jedoch auf eine Eingrenzung des Vermittlungsgegenstandes verzichtet werden kann, kann der Vermittlungsausschuss Ergänzungen und Erweiterungen des ursprünglichen Gesetzesbeschlusses vorschlagen (vgl. FG des Saarlandes , Urteil vom 25. November 2008, 2 K 2284/04, StE 2009, 51 -[...] m.w.N.; Dietlein in Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 77, Rn 39).

    Solche Unterschiede ergaben sich - je nach der tatsächlichen Jahresproduktion - aber auch schon in der Vergangenheit, wenn eine Stufe in der Mengenstaffel überschritten wurde (vgl. FG des Saarlandes , Urteil vom 25. November 2008, 2 K 2284/04, StE 2009, 51 -[...]).

  • BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07

    Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Vielmehr fällt die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, NVwZ 2007, 1168; Beschluss vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/85, 2 BvL 3/86, NJW 1988, 2529 ).

    Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, NVwZ 2007, 1168 m.w.N.).

    Insbesondere dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition auf staatlicher Gewährung beruht, geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Steuerpflichtigen vor jeder Enttäuschung zu bewahren (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, BVerfGE 110, 274, NVwZ 2004, 846 m.w.N.).

    Grundsätzlich führt die Streichung einer steuerlichen Begünstigung zur Herstellung größerer Gleichheit, sofern sich nicht ausnahmsweise auf Grund eines anderen Rechts eine Pflicht zur Ungleichbehandlung herleiten lässt (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, NVwZ 2007, 1168 m.w.N.).

  • BFH, 27.08.2008 - I R 33/05

    Verstößt die höhere Besteuerung umwandlungssteuerrechtlicher Übernahmegewinne im

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Der Vermittlungsvorschlag darf weder zu einer Verlagerung der Entscheidungen in den Ausschuss und damit zu einer Entparlamentarisierung führen noch dazu, dass der Bundesrat ohne Beteiligung des Bundestages Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen kann (BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56, BGBl. I 2008, 481; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I R 33/05, BFH/NV 2009, 89, jeweils m.w.N.).

    Andernfalls können auch keine Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat bestehen, auf deren Ausgleich das Vermittlungsverfahren zielt, da das Parlament mit dem Regelungsgegenstand noch nicht befasst war (BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56, BGBl. I 2008, 481; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I R 33/05, BFH/NV 2009, 89, jeweils m.w.N.).

    Der Regelungsgegenstand muss aber so bestimmt sein, dass seine sachliche Tragweite dem Grunde nach erkennbar wird (BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 2008 2 BvL 12/01, BVerfGE 120, 56, BGBl. I 2008, 481; vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I R 33/05, BFH/NV 2009, 89, jeweils m.w.N.).

  • Drs-Bund, 16.10.2003 - BT-Drs 15/1753
    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Im Entschließungsantrag von Abgeordneten und der Fraktion der FDP vom 15.10.2003 zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs (BT-Drs 15/1753) wurde beantragt zu beschließen:.

    Im Entschließungsantrag von Abgeordneten und der Fraktion der FDP vom 15.10.2003 zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs (BT-Drs 15/1753) wurde zudem beantragt zu beschließen, "... Sämtliche Subventionen und staatliche Zuwendungen sind linear um 20% zu kürzen.

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Insbesondere dann, wenn die beeinträchtigte Rechtsposition auf staatlicher Gewährung beruht, geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Steuerpflichtigen vor jeder Enttäuschung zu bewahren (BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, BVerfGE 110, 274, NVwZ 2004, 846 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Vielmehr fällt die Erwartung, dass ein Unternehmen auch in Zukunft rentabel betrieben werden kann, nicht in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG-Beschluss vom 25. Juli 2007 1 BvR 1031/07, NVwZ 2007, 1168; Beschluss vom 8. Juni 1988 2 BvL 9/85, 2 BvL 3/86, NJW 1988, 2529 ).
  • BFH, 15.02.2011 - VII R 4/09

    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i. d.

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Der Beklagte hat mit Schriftsatz vom 26.1.2009 das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren VII R 4/09 beantragt.
  • BFH, 05.08.2002 - VII R 105/99

    Europarecht - Gemeinschaftsrecht - Vereinbarkeit - Deutsche Bierbesteuerung -

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Sie hat sich seit 1950 in der Höhe nicht geändert und hat gegenwärtig, auf die Mengeneinheit bezogen, den Charakter einer Bagatellsteuer (BFH-Urteil vom 5. August 2002 VII R 105/99, ZfZ 2003, 17).
  • BVerfG, 07.11.2007 - 2 BvR 412/04

    Mangels unmittelbarer Betroffenheit unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Sachsen, 05.08.2009 - 7 K 1262/04
    Zur Begründung nahm die Brauerei auf die Begründung der Verfassungsbeschwerde vom 21.2.2004 der G GmbH (Az.: 2 BvR 412/04) Bezug.
  • Drs-Bund, 15.10.2003 - BT-Drs 15/1752
  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren

    Die nach erfolglosem Einspruch dagegen erhobene Klage, der das Sächsische Finanzgericht gemäß § 68 Satz 1 FGO den im Jahr 2005 erlassenen, ebenfalls auf den erhöhten Biersteuersätzen basierenden Jahresbiersteuerbescheid 2004 zugrunde legte, wurde durch Urteil vom 5. August 2009 (7 K 1262/04) als unbegründet abgewiesen.
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