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   FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23   

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https://dejure.org/2023,30780
FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23 (https://dejure.org/2023,30780)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24.10.2023 - 2 K 574/23 (https://dejure.org/2023,30780)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 (https://dejure.org/2023,30780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Regelungen des neuen Grundsteuergesetzes

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und des Grundsteuermessbetrags auf den 1.1.2025

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
    Maßgeblich für die Entscheidung des vorliegenden Falles ist die Neuregelung des Gesetzgebers zur Grundsteuer aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ( 1 BvL 11/14, zitiert nach juris).

    Jedenfalls muss das so gewählte und ausgestaltete Bemessungssystem, um eine lastengleiche Besteuerung zu gewährleisten, in der Gesamtsicht eine in der Relation realitäts- und damit gleichheitsgerechte Bemessung des steuerlichen Belastungsgrundes sicherstellen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. April 2018, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
    Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 et.al., zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2022 - II R 14/20

    Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises

    Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
    Von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Gutachterausschüssen (zuletzt: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. August 2022 - II R 14/20, zitiert nach juris, m.w.N.) hat sich auch der Gesetzgeber leiten lassen.
  • BFH, 12.01.2021 - II B 61/19

    Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren

    Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
    Er sieht in der Heranziehung von Bodenrichtwerten eine unbedenkliche typisierende Bewertungsmethode, die der Vereinfachung der Grundsteuerwertermittlung dient (Bundestagsdrucksache 19/11085, Seite 109 und so auch: Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. Januar 2021 - II B 61/19, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BFH, 13.08.1996 - IX B 71/96

    Anforderungen an die Ablehnung einzelner Mitglieder des Gutachterausschusses

    Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
    Die Bewertungen des Gutachterausschusses sind im Übrigen nicht deswegen angreifbar, weil sich aus der Institution des Ausschusses und den gesetzlichen Vorgaben für seine Zusammensetzung ergibt, dass Mitarbeiter der Finanzämter mitwirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. August 1996 - IX B 71/96, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
    Er darf jedoch für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zu Grunde legen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    Das vom Gesetzgeber angeführte Regelungsziel der Verwaltungsvereinfachung vermag den Umfang dieser Typisierung nach Auffassung des Gerichts nicht mehr zu rechtfertigen (a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris).

    Die Zweifel des Gerichts daran, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 243 ff. BewG ein realitäts- und relationsgerechtes Bewertungssystem ausgestalten, gründet sich auch darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Typisierungen und Pauschalierungen mit Datengrundlagen operiert, die zu völlig unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden (a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris: "Die Ermittlung der Nettokaltmieten beruht auf einer breiten und aktuellen Datengrundlage, die nicht zu beanstanden ist.").

    488 Die Beschwerde wird gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (aufgrund der Abweichung von dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris) zugelassen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog.

    Das vom Gesetzgeber angeführte Regelungsziel der Verwaltungsvereinfachung vermag den Umfang dieser Typisierung nach Auffassung des Gerichts nicht mehr zu rechtfertigen (a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris).

    Die Zweifel des Gerichts daran, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 243 ff. BewG ein realitäts- und relationsgerechtes Bewertungssystem ausgestalten, gründet sich auch darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Typisierungen und Pauschalierungen mit Datengrundlagen operiert, die zu völlig unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden (a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris: "Die Ermittlung der Nettokaltmieten beruht auf einer breiten und aktuellen Datengrundlage, die nicht zu beanstanden ist.").

    486 Die Beschwerde wird gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (aufgrund der Abweichung von dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris) zugelassen.

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