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KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 93 VVG vom 23.11.2007, § 97 aF VVG, § 15 Nr 4 VGB 1997
Feuerversicherung für Wohngebäude: Voraussetzungen für den Anspruch auf Auszahlung der Neuwertspitze nach Brandschaden - versicherungsrechtsiegen.de
Feuerversicherung - Auszahlungsanspruch Neuwertspitze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.03.2011 - 7 O 23/09
- KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03
Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung
Auszug aus KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11
Dies ist u. a. anzunehmen nach verbindlichem Abschluss eines Bauvertrages mit einem leistungsfähigen Unternehmen, wenn die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages nur eine fernliegende ist oder wenn von der Durchführung des Vertrages nicht ohne erhebliche wirtschaftliche Einbußen Abstand genommen werden kann (BGH, Urteil vom 18.2.2004 - IV ZR 94/03 -, VersR 2004, 512, Rdz. 13 zit. nach Juris).Es verbleiben jedoch erhebliche Zweifel, sodass die erforderliche Prognose in dem Sinne, dass bei vorausschauend-wertender Betrachtungsweise eine bestimmungsgemäße Verwendung hinreichend sicher angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.2.2004 a.a.O. Rdz. 12), letztlich nicht gestellt werden kann.
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10
Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf …
Auszug aus KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11
Die durch die Zahlung dieser Neuwertentschädigung eintretende Bereicherung des Versicherungsnehmers in Höhe der sog. Neuwertspitze ist aus den genannten Gründen und um die Gefahr zu mindern, dass ein Versicherungsnehmer sein Gebäude vorsätzlich in Brand setzt, nur dann gerechtfertigt, wenn der Versicherungsnehmer diesen überschießenden Wertbetrag tatsächlich für die Wiederherstellung verwenden will (vgl. Zum Zweck der Wiederherstellungsklausel BGH, Urteil vom 20.7.2011 - IV ZR 148/19 - VersR 2011, 1180, Rz. 16 zit. nach Juris). - BGH, 05.07.2000 - IV ZR 180/99
Fristbeginn bei Ausschlagung der Erbschaft
Auszug aus KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11
Eine Geltendmachung des Anspruchs nur Zug um Zug gegen Nachweis entstandener Kosten wäre deshalb nicht begründet (BGH, Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 180/99 -, VersR 2001, 326, Rdz. 11). - BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99
Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit …
Auszug aus KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11
Eine Geltendmachung des Anspruchs nur Zug um Zug gegen Nachweis entstandener Kosten wäre deshalb nicht begründet (BGH, Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 180/99 -, VersR 2001, 326, Rdz. 11). - BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf …
Auszug aus KG, 03.07.2012 - 6 U 54/11
Denn anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, in dem der Versicherer bis kurz vor Ablauf der 3-Jahres-Frist jegliche Ersatzpflicht für eine ausgebrannte Gaststätte leugnete und sodann die Ersatzpflicht hinsichtlich der Neuwertspitze unter Berufung auf den Ablauf der Frist (BGH, Urteil vom 6.12.1978 - VI ZR 129/77 -, VersR 1979, 173, Rdz. 34), war vorliegend seit der ersten Abrechnung der Beklagten vom 24. Februar 2005 lediglich die zutreffende Einschätzung des Zeitwertes und des Neuwertes im Streit.
- OLG Hamm, 10.07.2019 - 20 U 178/18
Versicherungsleistung nach einem Brandschaden
Es bedarf Vorkehrungen, die - auch wenn sie keine restlose Sicherheit garantieren - jedenfalls keine vernünftigen Zweifel an der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung aufkommen lassen, um Manipulationen möglichst auszuschließen (…vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 13.13 m.w.N;… Senat, a.a.O., juris Rn. 47; KG Berlin, Urteil vom 03.07.2012 - 6 U 54/11, juris Rn. 21;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 30. Aufl. 2018, § 93 VVG Rn. 26).Denn selbst wenn es dem Versicherungsnehmer aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, vor der Zahlung oder der Zusage der Neuwertentschädigung durch den Abschluss verbindlicher Verträge unumkehrbare Zahlungsverpflichtungen einzugehen, kann er dennoch verbindliche Bauverträge abschließen, die für ihn eine Lösungsmöglichkeit für den Fall vorsehen, dass der Versicherer die Neuwertentschädigung nicht zahlt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 03.07.2012 - 6 U 54/11, juris Rn. 22).