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   KG, 23.01.2024 - AR 3/23 Not   

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https://dejure.org/2024,3227
KG, 23.01.2024 - AR 3/23 Not (https://dejure.org/2024,3227)
KG, Entscheidung vom 23.01.2024 - AR 3/23 Not (https://dejure.org/2024,3227)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - AR 3/23 Not (https://dejure.org/2024,3227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 534
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Die in § 5 Abs. 1 BNotO genannten Voraussetzungen der persönlichen und fachlichen Eignung begegnen für sich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, NJW 2004, 1935, 1936).
  • BGH, 13.11.2017 - NotSt (Brfg) 3/17

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Verfahrenseinstellung bei Verletzung des

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind die wichtigsten Prinzipien des notariellen Berufsrechts und rechtfertigen überhaupt erst das Vertrauen, dass dem Notar entgegengebracht wird; sie bilden mithin das Fundament des Notarberufs unabhängig davon, ob das Amt hauptberuflich, § 3 Abs. 1 BNotO, oder im Nebenberuf als Anwaltsnotar, § 3 Abs. 2 BNotO, ausgeübt wird (BGH, NJW 2018, 1607, 1610).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Während die Interpretation der persönlichen Eignung für das Amt des Notars durch die Justizverwaltung gerichtlich voll überprüfbar ist, steht der Justizverwaltung bei der Prognose, ob ein Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt des Notars geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum zu (BGH NJW 2012, 2972; 1997, 1075).
  • BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mangels Vereinbarkeit des

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Allerdings übt auch der angestellte Rechtsanwalt einen freien Beruf aus, § 2 Abs. 1 BRAO, und ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO (vgl. BGH, NJW 2023, 2724, 2727).
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 656/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Ein angestellter Rechtsanwalt erbringt seine vertraglich geschuldete Leistung wie andere Arbeitnehmer auch im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation (BAG, ZIP 1998, 1761, 1762).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Rspr. des BGH, z. B. ZNotP 2010, 232; NJW-RR 2009, 350; DNotZ 2000, 943).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Während die Interpretation der persönlichen Eignung für das Amt des Notars durch die Justizverwaltung gerichtlich voll überprüfbar ist, steht der Justizverwaltung bei der Prognose, ob ein Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt des Notars geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum zu (BGH NJW 2012, 2972; 1997, 1075).
  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar bei begründeten Zweifeln an der persönlichen

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Wenn die Justizverwaltung bei der pflichtgemäßen Prüfung aller Umstände begründete Zweifel daran hat, ob der Bewerber diese Eigenschaften besitzt, darf sie ihn nicht oder noch nicht zum Notar bestellen (BGH, DNotZ 2023, 711, 713).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 10/09

    Bestellung zum Notar: Anforderungen an die persönliche Eignung des Bewerbers

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Rspr. des BGH, z. B. ZNotP 2010, 232; NJW-RR 2009, 350; DNotZ 2000, 943).
  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 5/00

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus KG, 23.01.2024 - AR 3/23
    Rspr. des BGH, z. B. ZNotP 2010, 232; NJW-RR 2009, 350; DNotZ 2000, 943).
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