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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21   

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https://dejure.org/2021,57357
LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21 (https://dejure.org/2021,57357)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21 (https://dejure.org/2021,57357)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2021 - 21 TaBV 504/21 (https://dejure.org/2021,57357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - unmittelbarer Unternehmenszweck

  • rechtsportal.de

    Wirtschaftsausschuss - Tendenzunternehmen - unmittelbarer Unternehmenszweck

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Journalistische Unterstützung anderer Unternehmen nicht als Tendenzunternehmen im Sinne des § 118 Abs. 1 BetrVG definierbar; Kein Tendenzunternehmen bei fehlenden tendenzbezogenen Zielen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Werbeagentur ist kein Tendenzunternehmen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18

    Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Am Verfahren sind lediglich der Gesamtbetriebsrat und die Arbeitgeberin zu beteiligen, nicht jedoch der Wirtschaftsausschuss, denn der Wirtschaftsausschuss übt lediglich Hilfsbefugnisse für den (Gesamt)Betriebsrat aus und hat keine eigenen Entscheidungsbefugnisse (vergleiche BAG (Bundesarbeitsgericht) 26. Februar 2020 - 7 ABR 20/18 - Rn. (Randnummer) 11 f. (folgende)).

    Durch die Entscheidung über den Antrag wird auch für die Zukunft geklärt, ob der Gesamtbetriebsrat - bei im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen Umständen - befugt ist, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden (vergleiche BAG 26. Februar 2020 - 7 ABR 20/18 - Rn. 19 mwN (mit weiteren Nachweisen)).

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Nicht dem Tendenzschutz dienen daher Unternehmen, die lediglich eine vorgegebene Tendenz technisch verarbeiten, ohne sie selbst zu gestalten oder gestalten zu können (zum Vorstehenden BAG 31. Oktober 1975 - 1 ABR 64/14 - unter II 4 der Gründe, AP (Arbeitsrechtliche Praxis) Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93

    Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Darin unterscheidet sich die Arbeitgeberin gerade auch von einem Buchclub, der Lizenzausgaben unter seinen Mitgliedern vertreibt (BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 12/87 -, NZA 1990, 240), von einem Radiosender, der nachts Musikkonserven abspielt (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 -, NZA 1994, 329) oder auch von einem Fernsehkanal, der Fremdproduktionen ausstrahlt (OLG (Oberlandesgericht) München 9. Mai 2019 - 31 Wx 428/18 -, WM (Wertpapier-Mitteilungen) 2019, 1165).
  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87

    Zoologischer Garten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Entscheidend ist die Ausrichtung des Unternehmens auf die geistig-ideellen Aspekte seiner Erzeugnisse oder seiner Betätigung (BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - unter B II 2 b der Gründe, NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) 1990, 402).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 12/87

    Tendenzbetrieb: Voraussetzungen - Buchclub

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Darin unterscheidet sich die Arbeitgeberin gerade auch von einem Buchclub, der Lizenzausgaben unter seinen Mitgliedern vertreibt (BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 12/87 -, NZA 1990, 240), von einem Radiosender, der nachts Musikkonserven abspielt (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 -, NZA 1994, 329) oder auch von einem Fernsehkanal, der Fremdproduktionen ausstrahlt (OLG (Oberlandesgericht) München 9. Mai 2019 - 31 Wx 428/18 -, WM (Wertpapier-Mitteilungen) 2019, 1165).
  • OLG München, 09.05.2019 - 31 Wx 428/18

    Paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Darin unterscheidet sich die Arbeitgeberin gerade auch von einem Buchclub, der Lizenzausgaben unter seinen Mitgliedern vertreibt (BAG 15. Februar 1989 - 7 ABR 12/87 -, NZA 1990, 240), von einem Radiosender, der nachts Musikkonserven abspielt (BAG 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 -, NZA 1994, 329) oder auch von einem Fernsehkanal, der Fremdproduktionen ausstrahlt (OLG (Oberlandesgericht) München 9. Mai 2019 - 31 Wx 428/18 -, WM (Wertpapier-Mitteilungen) 2019, 1165).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vergleiche etwa BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 33/19 - Rn. 11; BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9; BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64).
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 33/19

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vergleiche etwa BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 33/19 - Rn. 11; BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9; BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64).
  • BAG, 21.07.1998 - 1 ABR 2/98

    Keine Einschränkung der Mitbestimmung wegen Tätigkeit im Staatsauftrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Ist ein Unternehmen nicht dazu bestimmt, geistig-ideelle Zielsetzungen zu verwirklichen, reicht die Instrumentalisierung bestimmter Arbeitsmethoden nicht aus (vergleiche BAG 21. Juli 1998 - 1 ABR 2/98 - unter B III 2 der Gründe, NZA 1999, 277).
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 50/16

    Unzulässige Beschwerde - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vergleiche etwa BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 33/19 - Rn. 11; BAG 20. März 2018 - 1 ABR 50/16 - Rn. 9; BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64).
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