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   LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23   

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LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23 (https://dejure.org/2023,41950)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2023 - 12 Sa 348/23 (https://dejure.org/2023,41950)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2023 - 12 Sa 348/23 (https://dejure.org/2023,41950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG; § 19 Abs. 1 BeamtVG; § 305 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 4 BGB; § 46 Abs. 2a SGB VI; § 258 ZPO; Art. 229 § 5 EGBGB; Ersatzkassentarifvertrag (EKT)
    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ ... 305 ff. BGB, § 310 Abs. 4 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 3 BGB, § 258 ZPO, § 259 ZPO, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 307 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, §§ 307 ff. BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 46 Abs. 2a SGB VI, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG; § 19 Abs. 1 BeamtVG; § 305 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 4 BGB; § 46 Abs. 2a SGB VI; § 258 ZPO; Art. 229 § 5 EGBGB; Ersatzkassentarifvertrag (EKT)
    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterbliebenenversorgung; Mindestehedauer

  • rechtsportal.de

    Hinterbliebenenversorgung; Mindestehedauer

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BAV: Keine Hinterbliebenenrente bei kurzer Ehedauer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 40).

    Schränkt der Arbeitgeber den danach betroffenen Personenkreis in einer Versorgungszusage ein, unterliegt diese Einschränkung der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB (BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 14).

    Es muss eine Beeinträchtigung des Gerechtigkeitskerns einer Regelung vorliegen (BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 16).

    Dieser wird durch die streitgegenständliche Einschränkung nicht gefährdet, sondern lediglich reduziert (vgl. BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 20).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (vgl. BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 22).

    bb)Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 02.12.2021 (- 3 AZR 254/21, juris Rn. 23 ff.) zu den wechselseitig zu berücksichtigenden Interessen betreffend eine Klausel zur Mindestehedauer von einem Jahr mit Rückausnahme für Tod durch einen nach Eheschließung erlittenen Unfall oder in Folge einer Krankheit, die nach Eheschließung eingetreten ist, Folgendes ausgeführt:.

    (bba)Interessen der Versorgungsberechtigten (BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 24 ff.):.

    (bbb)Interesse der Arbeitgeberseite (BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 29 ff.):.

    Denn auch diese Regelungen grenzen mit der in ihnen enthaltenen Jahresfrist zeitlich ab, wann eine Hinterbliebenenleistung funktionswidrig ist (BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 34).

    Damit werden zwar nicht alle Fälle, in denen eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist, erfasst, aber immerhin ein ganz wesentlicher Teil (vgl. insoweit zur Konkretisierung des Todesfallrisikos BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 40).

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Klausel an den formellen Akt der Eheschließung als einen nach außen getragenen Akt der Eheleute anknüpft (BAG 02.12.2021 - 3 AZR 254/21, juris Rn. 35).

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Der Arbeitnehmer hat ein rechtlich geschütztes Interesse, das sich aus dem Näheverhältnis zu seinem Ehepartner ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung ohne das Erfordernis einer einjährigen Mindestehedauer abzusichern (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 29, BAGE 165, 345).

    Die Dauer der Ehe beeinflusst auch nicht das Risiko des Arbeitgebers, wie lange eine Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, da diese keinen Anhaltspunkt dafür bietet, wie groß der Altersunterschied der Ehepartner ist (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 31, BAGE 165, 345).".

    So hat das Bundesarbeitsgericht im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung ausgeführt, dass es rechtlich zulässig wäre eine Mindestehedauer von einem Jahr vorzusehen, "ggf." mit der Möglichkeit auch in diesem Fall das Vorliegen einer Versorgungsehe zu widerlegen (BAG 19.02.2019 - 3 AZR 150/18, juris Rn. 44).

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Es ist insoweit gemäß Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB unerheblich, dass die Mitgliedschaft und so das Versicherungsverhältnis von Herrn I. bei der Beklagten bereits vorher begründet wurde (vgl. BAG 18.02.2020 - 3 AZR 137/19, juris Rn. 76).

    Die Anwendungseinschränkung für das Gesellschaftsrecht nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB greift nicht (BGH 08.10.1997 - IV ZR 220/96, juris Rn. 23 ff.; BAG 18.02.2020 - 3 AZR 137/19, juris Rn. 76; vgl. für die Satzungsbestimmungen der VBL z.B. BGH 20.07.2011 - IV ZR 76/09, juris Rn. 50).

    Bei der Anwendung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht nur die Interessen der N. als Trägerunternehmen der Beklagten, sondern auch die der versicherten Versorgungsberechtigten zu berücksichtigen (vgl. dazu BAG 18.02.2020 - 3 AZR 137/19, juris Rn. 76 für den Fall, dass die Arbeitgeberin zugleich mit den Arbeitnehmern Versicherungsnehmerin ist).

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Das ist im Charakter der betrieblichen Altersversorgung als Risikoabdeckung angelegt (vgl. dazu BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 41).

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen - sog. blue-pencil-Test (BAG 13.07.2021 - 3 AZR 298/20, juris Rn. 64).

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Die Anwendungseinschränkung für das Gesellschaftsrecht nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB greift nicht (BGH 08.10.1997 - IV ZR 220/96, juris Rn. 23 ff.; BAG 18.02.2020 - 3 AZR 137/19, juris Rn. 76; vgl. für die Satzungsbestimmungen der VBL z.B. BGH 20.07.2011 - IV ZR 76/09, juris Rn. 50).

    Insoweit wirke der Schutz der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG fort, die den Tarifvertragsparteien für ihre Grundentscheidung besondere Beurteilungs-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume eröffne (BGH 20.07.2011 - IV ZR 76/09, juris Rn. 50).

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Die Anwendungseinschränkung für das Gesellschaftsrecht nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB greift nicht (BGH 08.10.1997 - IV ZR 220/96, juris Rn. 23 ff.; BAG 18.02.2020 - 3 AZR 137/19, juris Rn. 76; vgl. für die Satzungsbestimmungen der VBL z.B. BGH 20.07.2011 - IV ZR 76/09, juris Rn. 50).

    Denn soweit diese versicherungsvertraglichen Regelungen vorsehen, handelt es sich lediglich um unechte Satzungsbestandteile, die in der Sache materielles Schuldrecht darstellen (BeckOGKBGB/Friesen, Stand 01.09.2023, § 310 Rn. 192 unter Bezugnahme auf BGH 08.10.1997 - IV ZR 220/96, juris Rn. 23 ff.).

  • ArbG Wuppertal, 08.03.2023 - 7 Ca 2529/22
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.03.2023 - 7 Ca 2529/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.03.2023 - 7 Ca 2529/22 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Berücksichtigt man, dass anspruchsausschließende Wartezeiten in der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich anerkannt sind (vgl. z.B. BAG 19.04.2005 - 3 AZR 469/04, juris), ist die hier gewählte auch unter Berücksichtigung der Interessen der Versorgungsberechtigten nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Geschützt ist dabei jedes Verhalten, das das eheliche Zusammenleben betrifft, von der Eheschließung bis zur Auflösung (vgl. BVerfG 10. Januar 1984 - 1 BvL 5/83 - zu C I der Gründe, BVerfGE 66, 84; ErfK/Schmidt 22. Aufl. GG Art. 6 Rn. 5).
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16

    Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.11.2023 - 12 Sa 348/23
    Bei der Hinterbliebenenversorgung wird das typisierte Interesse des unmittelbar Versorgungsberechtigten an der Versorgung eines Hinterbliebenen gegen das Risiko, dies durch den eigenen Tod nicht mehr leisten zu können, abgesichert; das erspart ihm entsprechende Eigenaufwendungen (vgl. BAG 14. November 2017 - 3 AZR 781/16 - Rn. 18, BAGE 161, 56).
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 363/20

    Auslegung eines Bestandsschutztarifvertrags - VAP-Satzung

  • BAG, 14.03.2023 - 3 AZR 175/22

    Betriebliche Altersversorgung - Klage auf künftige Leistung

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 172/15

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

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