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   LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23   

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LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23 (https://dejure.org/2024,6627)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2024 - 6 Sa 559/23 (https://dejure.org/2024,6627)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 6 Sa 559/23 (https://dejure.org/2024,6627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BetrVG § 37 Abs. 4; BetrVG § 78 Satz 2; BGB § 611 a Abs. 2
    Betriebsrat; Darlegungslast; Freigestellt; Hypothetische Karriereentwicklung; Korrigierende Rückgruppierung; Vergütung; Betriebsratsvergütung Anpassung hypothetische Karriereentwicklung

  • IWW

    § 37 Abs. 4 BetrVG, §§ ... 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 78 Satz 2 BetrVG, § 242 BGB, § 37 Abs. 2 BetrVG, §§ 133, 157 BGB, § 145 BGB, § 151 BGB, 611 a Abs. 2 BGB, §§ 611a Abs. 2 BGB, 37 Abs. 4 BetrVG, § 611 a Abs. 2 BGB, § 78 Satz 1 BetrVG, § 286 ZPO, § 611a Abs. 2 BGB, § 22 AGG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 2, 3 ZPO, § 138 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 1, 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 611 a Abs. 2 BGB, § 287 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, §§ 286 Abs. 2, 288 Abs. 2 BGB, § 193 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, 288 Abs. 1, 291 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 257, 258, 259 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, § 11 Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 ArbGG, § 46c ArbGG, § 46c Abs. 4 Nr. 2 ArbGG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    Dabei muss das Gericht gemäß § 286 ZPO davon überzeugt sein, dass das Betriebsratsmitglied ohne Mandatsträgerschaft die Beförderungsposition übertragen bekommen und übernommen hätte (BAG, 22.01.2022 - 7 AZR 222/19).

    Die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds darf während der Dauer seiner Amtszeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer nicht zurückbleiben ( BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 20) .

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur wegen der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. nur BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23; BAG 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29).

    Danach setzt der Anspruch aus § 78 Satz 2 BetrVG ebenfalls voraus, dass dem Betriebsratsmitglied der Nachweis gelingt, also zur Überzeugung des Gerichtes gemäß § 286 ZPO feststeht, dass das Betriebsratsmitglied ohne seine Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrates inzwischen mit einer Aufgabe betraut worden wäre, die ihm den Anspruch auf das begehrte Arbeitsentgelt geben würde (vgl. nur BAG 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 30) .

    Hat er sich auf eine bestimmte Stelle tatsächlich nicht beworben, kann und muss er zur Begründung des fiktiven Beförderungsanspruchs darlegen, dass er die Bewerbung gerade wegen seiner Freistellung unterlassen hat und eine Bewerbung ohne die Freistellung erfolgreich gewesen wäre (BAG, 22.01.2022 - 7 AZR 222/19 - Rn. 30) .

    Die Feststellung muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang der Leistungspflicht beschränken ( BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 13) .

    Die Feststellungsklage ist trotz Möglichkeit einer bezifferten Leistungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen ( BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn.16) .

  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    Ein Betriebsratsmitglied, das nur wegen der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. nur BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23; BAG 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29).

    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist insoweit entscheidend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifel Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen zu müssen ( BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn.28) .

    Er hat deshalb seine Motive und sonstigen Kriterien für die Auswahlentscheidung so konkret zu benennen, dass sich das Betriebsratsmitglied hierauf einlassen kann (vgl. BAG 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 30).

    Er ist aber nach der gebotenen Auslegung so zu verstehen (vgl. BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 21) und klarstellend entsprechend zu tenorieren.

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    Die Entscheidung des BGH vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - steht dem Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes aus § 611 a Abs. 2 BGB i.V.M. § 78 Satz 2 BetrVG nicht entgegen.

    Nach der Entscheidung des BGH vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - sah sich die Beklagte veranlasst, die den freigestellten Betriebsratsmitgliedern und so auch dem Kläger gewährten Vergütungen einer internen Überprüfung zu unterziehen.

    Ob dann, wenn dem Betriebsratsmitglied konkret eine höherdotierte Stelle angeboten worden sei, die Annahme einer hypothetischen Karriere ohne strafrechtliche Konsequenzen zur Grundlage der Vergütungsbemessung freigestellter Betriebsräte gemacht werden dürfe, lasse sich dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - nicht entnehmen.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten lasse sich aus dem Strafurteil des BGH vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - nicht ableiten, dass die Rechtsprechung des BAG zur hypothetischen Karriere nicht mehr angewendet werden könne bzw. dürfe.

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - jedenfalls in der vorliegenden Konstellation nicht entgegen.

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    Um eine Überforderung an den Sachvortrag des Betriebsratsmitgliedes zu vermeiden, hat sich der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 und 3 ZPO substantiiert zu den vom Betriebsrat schlüssig behaupteten Indizien, die für eine Mandatsträgerbenachteiligung sprechen, zu erklären (vgl. nur BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 38) .
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    Auf die Richtigkeit gerade dieses Bewertungs- und Zuordnungsvorgang darf der Beschäftigte vertrauen ( BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22 - Rn.27) .
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    Dabei ist nicht auf die hypothetische Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitgliedes selbst abzustellen, sondern auf die Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer (vgl. BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04 - Rn. 16) .
  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21

    Anspruch auf Bildungszeit nach BzG BW - Qualifizierung zur Wahrnehmung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt ( BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 18 und 19).
  • ArbG Braunschweig, 05.07.2023 - 3 Ca 138/23
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 05.07.2023 - 3 Ca 138/23 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels zu einem geringen Teil abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • ArbG Hannover, 17.10.2023 - 12 Ca 272/23

    Lohnerhöhung statt Kürzung: VW-Betriebsrat gewinnt vor Gericht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23
    bb) Ebenso wenig kommen vorliegend die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast bei einer sogenannten korrigierenden Rückgruppierung zur Anwendung (vgl. ArbG Hannover, 17.10.2023 - 12 Ca 272/23 - Rn. 42, BeckRS 2023, 29868).
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