Rechtsprechung
   LG Berlin, 10.06.1999 - 5 O 319/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14557
LG Berlin, 10.06.1999 - 5 O 319/98 (https://dejure.org/1999,14557)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.06.1999 - 5 O 319/98 (https://dejure.org/1999,14557)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 5 O 319/98 (https://dejure.org/1999,14557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 2 Satz 2
    Keine Anwendung von §5 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG auf Girokonten, die nicht zum Zwecke der Führung eines laufenden Kontos, sondern nur zur Auszahlung eines bestimmten Darlehensbetrages dienen sollen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 1999, 2156
  • BB 1999, 2267
  • DB 1999, 2361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch

    Von Instanzgerichten wurde bislang wiederholt entschieden, die Rechtsfolgen des § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 6 VerbrKrG griffen bei Verletzung der Schriftform insgesamt "erst recht" ein, weil der Kreditgeber in diesem Fall nicht besser gestellt werden dürfe als bei Fehlen nur einzelner Pflichtangaben und weil bei Fehlen der gesamten Schriftform jede der vorgeschriebenen Pflichtangaben als "fehlend" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sei (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497; LG Berlin WM 1999, 2156, 2158; AG Heilbronn VuR 1997, 237 f.).

    Dies ist z.B. dann zu bejahen, wenn die Erklärung des Verbrauchers nicht formgültig abgegeben wurde, sei es, weil seine Erklärung nicht in einer einheitlichen Urkunde (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497), nur mündlich (vgl. LG Berlin WM 1999, 2156, 2158) oder ohne Unterschrift (Bülow, VerbrKrG 4. Aufl. § 6 Rdn. 36) erfolgt ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht