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   LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19   

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https://dejure.org/2020,19317
LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19 (https://dejure.org/2020,19317)
LG Mosbach, Entscheidung vom 08.06.2020 - 3 T 43/19 (https://dejure.org/2020,19317)
LG Mosbach, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - 3 T 43/19 (https://dejure.org/2020,19317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 62b Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 Buchst d AufenthG, § 62b Abs 2 AufenthG
    Ausreisegewahrsam: Anordnung gegenüber einem ausreisepflichtigen Ausländer und Vollzug in einer Abschiebungshafteinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19
    Von der Vorlage der Akten kann abgesehen werden, wenn sich aus den vorgelegten Teilen der Ausländerakte der Sachverhalt vollständig ergibt und aus den nicht vorgelegten Aktenteilen keine entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu erwarten sind (BGHZ 184, 323 Rn. 19; BGH FGPrax 2011, 144 Rn. 11).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19
    Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkt des Falles ansprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 246/11).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Auszug aus LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19
    Verfahrensfehler bei der Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen verletzen § 420 FamFG damit Art. 104 Abs. 1 GG aber nur, wenn sie nicht nur den formal ordnungsgemäßen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen betreffen (BGH, Beschluss vom 18.02.2016 - V ZB 23/15).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19
    Von der Vorlage der Akten kann abgesehen werden, wenn sich aus den vorgelegten Teilen der Ausländerakte der Sachverhalt vollständig ergibt und aus den nicht vorgelegten Aktenteilen keine entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu erwarten sind (BGHZ 184, 323 Rn. 19; BGH FGPrax 2011, 144 Rn. 11).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 169/14

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Fortsetzung eines in der

    Auszug aus LG Mosbach, 08.06.2020 - 3 T 43/19
    Das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde ist für das Regierungspräsidium insoweit nicht gegeben, denn ein Rechtsbeschwerdeverfahren kann die beteiligte Behörde nach Erledigung der Hauptsache nicht mit einem Antrag nach § 62 FamFG fortsetzen (BGH, Beschluss vom 22.10.2015, V ZB 169/14 Rn. 9, FGPrax 2016, 34, 35, Rn. 9, zitiert nach Beck online).
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