Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) |
Abschnitt 5 - Rechtsmittel (§§ 58 - 75) |
Unterabschnitt 1 - Beschwerde (§§ 58 - 69) |
(1) Hat sich die angefochtene Entscheidung in der Hauptsache erledigt, spricht das Beschwerdegericht auf Antrag aus, dass die Entscheidung des Gerichts des ersten Rechtszugs den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt hat, wenn der Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat.
(2) Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel vor, wenn
1. | schwerwiegende Grundrechtseingriffe vorliegen oder | |
2. | eine Wiederholung konkret zu erwarten ist. |
(3) In Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft liegt ein berechtigtes Interesse auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 70 Absatz 2 Satz 1 vor.
(4) Hat der Verfahrensbeistand oder der Verfahrenspfleger die Beschwerde eingelegt, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) vom 21.02.2024
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.02.2024 | Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) | 21.02.2024 | |
22.07.2017 | Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten | 17.07.2017 |
berechtigte § 60Beschwerderecht Minderjähriger § 61Beschwerdewert; Zulassungsbeschwerde § 62Statthaftigkeit der Beschwerde nach Erledigung der Hauptsache § 63Beschwerdefrist § 64Einlegung der Beschwerde § 65Beschwerdebegründung § 66Anschlussbeschwerde § 67Verzicht auf die Beschwerde; Rücknahme der Beschwerde § 68Gang des Beschwerdeverfahrens § 69Beschwerde-
entscheidung
Rechtsprechung zu § 62 FamFG
894 Entscheidungen zu § 62 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 19.12.2023 - XIII ZB 47/21
Freiheitsentziehung aufgrund einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; ...
- BGH, 01.07.2020 - XII ZB 161/19
Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die ...
Zum selben Verfahren:
- LG Heidelberg, 08.11.2018 - 1 T 105/18
Zulässigkeit der Anordnung zur Fixierung einer Person
- LG Heidelberg, 08.11.2018 - 1 T 105/18
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Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 01.08.2022 - 20 W 98/21
Anwendbarkeit des § 62 FamFG im gerichtlichen Personenstandsverfahren
- BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur ...
- BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22
Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme gegenüber dem ...
- BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23
Erledigung der Anordnung einer Betreuung insgesamt mit dem Tod des Betreuten; ...
- OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23
Erledigung einer gewaltsschutzrechtlichen Anordnung; Feststellung einer ...
§ 62 FamFG in Nachschlagewerken
- § 62 FamFG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
- Betreuungsverfahren
- Rechtsmittel
Querverweise
Auf § 62 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Schlussvorschriften
- § 489 (Rechtsmittel)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 150